Bis wann Garantie?

Ich habe meinen Mac bei Apple direkt gekauft und nichts weiter abgeschlossen. Ein defektes Laufwerk muss doch innerhalb des 1. Jahres ersetzt werden?!?!!!
 
Sag ich doch: ein halbes Jahr Garantie, danach Übergang in die Gewährleistung.

Das bedeutet in deinem Fall, dass du nach einem halben Jahr entweder auf Kulanz hoffen musst oder aber nachweisen kannst, dass ein fehlerhaftes Bauteil verbaut wurde oder dieser Fehler so gehäuft auftritt, dass man von einem Serienfehler sprechen kann.
 
One bloody year boy, one bloody year!

Your product is covered for eligible hardware repairs and service under Apple's Limited Warranty.

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Mach mal deine Klappe nicht soweit auf Taz...
 
Nun gehst du mit deinem Mac zum Service Partner deiner Wahl und lässt ihn reparieren.
Meinetwegen auch zu Gravis.
Und wenn du noch weiter Garantie haben willst, nimmst du auch gleich noch einen ACPP mit.
 
Und das morgen um auf sicher zu gehen. Dann bist du nicht auf Kulanz angewiesen. Auf so einer Basis diskutiert es sich gleich viel besser ;).
 


Überhaupt schmeißt du jetzt erst mal 'ne Runde, damit sich wieder alle vertragen.
Immerhin sind wir hier in der Bar!
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Wer sich unbedingt kloppen will, kann ja vor die Türe gehen...
 
Sag ich doch: ein halbes Jahr Garantie, danach Übergang in die Gewährleistung.
Nein. Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der Hersteller kann so ziemlich alles oder auch quasi nichts in der Garantie garantieren. Ein Beispiel für die Garantie ist Eastpack. Dort bekommt man im Ausland lebenslange Garantie auf Materialfreiheit und Nähte; in Deutschland nur 30 Jahre, da dies der Gesetzgeber limitiert. Also wenn dir innerhalb von 30 Jahren dein Eastpack-Rucksack auf Grund eines Materialfehlers oder fehlerhafter Nähte kaputt geht, bekommst du den Rucksack kostenlos ersetzt. Bei Zippo (Hersteller von Benzinfeuerzeugen) bekommt man ebenfalls eine Garantie über 30 Jahre. Apple gibt ein Jahr Garantie, dass das Gerät frei von Herstellungsfehlern ist.

Der Händler ist gesetzlich verpflichtet dir zwei (2) Jahre Gewährleistung geben, also er haftet für Mängel an der Sache, welche vor dem Gefahrenübergang - also das Ding bei dir angekommen ist - vorhanden waren. Generell musst du dem Händler beweisen, dass dieser Mangel vor dem Gefahrenübergang vorhanden war. Innerhalb des ersten halben Jahres sagt aber der Gesetzgeber, dass der Händler dir beweisen muss, dass du den Fehler erzeugt hast. Ein Beispiel dafür ist, du nimmst deinen Eastpack-Rucksack und schneidest ihn mit der Schere auf. Du willst ihn vom Händler auf Grund seiner Mängelhaftung ersetzt haben aber er verwigert dir dies, da du den Rucksack offensichtlich aufgeschnitten hast.

Der TE hat also mehrere Möglichkeiten:
1. er zahlt den Ersatz vom Laufwerk selbst
2. er geht zum Händler (in diesem Fall der Apple Store) und sagt, dass der Fehler schon bei dem Gefahrenübergang vorhanden gewesen ist und muss dies beweisen
3. er geht zu einem ASP und lässt dort das Gerät auf Grund der Garantie von Apple reparieren.

Übrigens: 20% der Computer gehen innerhalb der ersten zwei Jahre kaputt. Alleine deswegen würde ich an Stelle des TEs AppleCare (eine Garantieerweiterung von Apple auf 3 Jahre ab Kaufdatum) für den iMac noch abschließen, da sicherlich noch mehr Probleme auf ihn zukommen werden.
 
Immer wieder gerne falsch zitiert. Generell musst du (!) dem Verkäufer beweisen, dass du nicht ursächlich für den Schaden bist. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr und der Verkäufer muss dir beweisen, dass der Schaden nicht schon vor dem Gefahrenübergang vorhanden war (dazu kannst du dir § 476 BGB ansehen).

Für den nicht studierten Juristen ist das doch Korinthenkackerei, nach einem halben Jahr muss der andere den Nachweis erbringen (die Beweislast wird also umgekehrt), für den halbwegs intelligenten Menschen sollte es auch klar sein, dass erst der Händler, dann der Kunde die Beweislast hat, alles andere wäre unlogisch. Der normale Verbraucher (so wie ich) wird das deshalb auch so verstehen.
 
Nun gehst du mit deinem Mac zum Service Partner deiner Wahl und lässt ihn reparieren.
Meinetwegen auch zu Gravis.
Und wenn du noch weiter Garantie haben willst, nimmst du auch gleich noch einen ACPP mit.

Exakt - das nenne ich jetzt mal DEN sinnvollsten Tipp in diesem Fred. Danke!
 
Für den nicht studierten Juristen ist das doch Korinthenkackerei
Sehe ich anders. Ein Beispiel warum: Sehe dir das Verfahren von der Trennung der Veränderlichen an. In 99,9% der Fälle kannst du mit deinem Differential rechnen so, wie du willst. Dennoch gibt es "Spezialfälle", wo du dich trotzdem an gewisse Regeln halten musst. Dann musst du wissen, dass deine Methode einfach falsch ist. Klar, hilft dir nicht viel, wenn dein Ergebnis einfach falsch ist und du keine Ahnung hast warum. Hättest du dir das Verfahren gleich richtig gemerkt, dann hättest du das Problem nicht.

Ein anderes Beispiel: Bei uns im Straßenverkehr gelten zwei Regeln: Rechts vor links und Abbieger müssen warten. Solange man nicht an eine unbeschilderte Kreuzung mit einer bestimmten Ausgangssituation kommt, hatman kein Problem, was also wieder die gefühlten 99,9% der Fälle sind. Tritt der Fall ein und jemand hält sich nur an die eine Regel, dann verstößt er gegen die andere Regel, woraus Probleme entstehen können.

Es gibt noch weitere Beispiele, wo die Anwendung von falschen Regeln quasi fast immer zum gleichen Ergebnis führt. Wenn man die Regel gleich richtig gelernt hätte, dann hätte man die Probleme dann nicht gehabt.

Das gilt hier auch. Beide Ansichten - die Richtige und die Falsche - führen in nahezu allen Fällen zum gleichen Ergebnis. Dennoch kann es sein, dass es bestimmte Fälle gibt, in denen das Ergebnis einfach nicht richtig ist und ein falsches Verständnis bzw. Probleme erzeugt. Klar, ich gebe dir recht, dass wenn man noch nicht mal Garantie und Gewährleistung auseinanderhalten kann, dass man dann das Problem eh nicht hat. Trotzdem kann man es sich doch einfach richtig merken, zumal der Unterschied zwischen richtig und falsch hier sehr einfach ist.
 
habe meinen iMac 27" am 05.05.10 gekauft. Nun spinnt das DVD Laufwerk (Zufall?). Müsste ich das Gerät morgen bereits zu Gravis bringen oder reicht der 05.05.11?

Ein Jahr ab Kauf, also bis zum 4.5.2011.

Am 5.5. ist es zu spät.
 
Ein defektes Laufwerk muss doch innerhalb des 1. Jahres ersetzt werden?!?!!!

Ja, wenn der Defekt nicht durch offensichtlich "unsachgemäßen Gebrauch" verursacht wurde.

Falls also jemand (nicht Du) sein DVD-Laufwerk mit einem Bierdeckel oder einem sonstigen "passenden" Gegenstand gefüttert hat, muss auch innerhalb der Garantiezeit die Reparatur bezahlt werden.

Ich habe auch schon Slot-In-Laufwerke gesehen, in denen zwei CDs drin waren.
;-)

Walter.
 
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