Berliner Polizei gibt Eltern Mitschuld gehts noch?????

Da bist du falsch informiert. Die Kaputtmacher waren eine Generation vor meiner.

Absolut korrekt. Ich krieg immer wieder 'nen Hals, wenn doch recht alte Mitmenschen sagen, dass die jüngere Generation mal stillhalten soll, schliesslich haben sie ja alles nach dem Krieg wieder aufgebaut.

Die Frage, welche Generation denn im Berliner Sportpalast den "Totalen Krieg" wollte, hilft dann manchmal.

Das ist so, wie wenn ich jemanden erschiesse und dann mich damit brüste, großzügig die Beerdigungskosten zu übernehmen.

Aber ja, auch die 68er haben in diesem Land viel (moralisch) kaputt gemacht. Und Multikulti hat versagt, das sollte jedem klar sein.

Dennoch ist es absolut falsch, Kinderschänder anders als andere Verbrecher zu behandeln. Bei diesen Neonazi Sprüchen "Todesstrafe für Kinderschänder" wird mir schlecht.

Wir leben in einem Rechtsstaat und haben hier keine Scharia. Und das ist sehr gut so.

Und wer trotz Warnung seine Kinder in die Hände eines bekannten und verurteilten Sexualstraftäters gibt, sorry, der hat sie nicht mehr alle.
 
Nein, das kann man nicht. Man kann aber auch gegen einen rechtskraeftig verurteilten Sexualstraftaeter nach dem Verbuessen der Haftstrafe und ohne neue Erkenntnisse ueber den Taeter selbst oder die Tat gewonnen zu haben wegen der er verurteilt wurde, nicht nachtraeglich Sicherungsverwahrung verhaengen (24Std/Tage_bis_zum_Tod). Das ist ein Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention. Das wurde vom Europaeischen Gerichtshof in Strassburg entschieden.
Lunde, leider fehlt hier im Forum eine "Danke" Funktion (zumindest hab ich sie bisher nicht gefunden) - aber bevor dieser thread zu sehr OT wird: danke für dieses (und die folgenden) Postings. Ich kann da nur zustimmen - hätte das aber wohl in dieser sauberen Form so nicht rüberbringen können.

Es gab dazu im (Berliner) Tagesspiegel auch einen sehr guten interessanten Kommentar, der diesen Interessenskonflikt auf den Punkt bringt. Eine Situation, in der man objektiv (pro Rechtsstaat) und subjektiv (als Betroffener) leider keinen gemeinsamen Nenner finden kann. Andersrum: in der man heilfroh ist, kein Betroffener zu sein, weil dann die Sicht der Dinge wesentlich einfacher ist. Ob dadurch auch richtiger - wem steht darüber ein Urteil zu ?

[edit: unterschlagenes Wort eigenmächtig im Zitat ergänzt. Ich hoffe, den gewollten Inhalt des Zitates dadurch nicht verändert zu haben, ansonsten bitte ich Lunde um Korrektur. Verwirrend, das Ganze...]
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, das kann man nicht. Man kann aber auch gegen einen rechtskraeftig verurteilten Sexualstraftaeter nach dem Verbuessen der Haftstrafe und ohne neue Erkenntnisse ueber den Taeter selbst oder die Tat gewonnen zu haben wegen der er verurteilt wurde, nachtraeglich Sicherungsverwahrung verhaengen (24Std/Tage_bis_zum_Tod). Das ist ein Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention. Das wurde vom Europaeischen Gerichtshof in Strassburg entschieden.

Fehlt hier nicht noch ein "nicht"? ;)
 
äh - ja. Oder ein "keine" oder so. Hoffentlich.

Zumindest hatte ich das so gelesen - sonst nehme ich meine Aussage zurück :D
 
Heute dürfen Kinderschänder frei auf der Straße rumlaufen, weil sie ja auch "Menschenrechte" haben. Was sind das denn für Rechte? Das Recht sich erneut an Kindern zu vergehen???
Das ist schlicht ekelhafte (!) Polemik, das die Menschenrechte das Recht auf Kindesmissbrauch bedeuten würden.
Aber ja, auch die 68er haben in diesem Land viel (moralisch) kaputt gemacht. [...]

Dennoch ist es absolut falsch, Kinderschänder anders als andere Verbrecher zu behandeln. Bei diesen Neonazi Sprüchen "Todesstrafe für Kinderschänder" wird mir schlecht.
Man kann zu den '68er Gutmenschen' so oder so stehen, aber gerade was Kriminalität und Justiz betrifft, sind diese deutlich besser und effektiver als die '33er Schlechtmenschen' mit ihrem Todestraferufen. Denn nicht zuletzt durch die 68er und deren Einwirken auf die Justiz sind die Delikte in dem Bereich in den letzten Jahrzehnten ständig gesunken, und das, obwohl die öffentliche Wahrnehmung deutlich sensibler geworden ist, wodurch auch die Anzeigebereitschaft solcher Straftaten steigt (also die Dunkelziffer nicht mehr so hoch ist).

Zudem ist die Hardliner-Denke, die hinter solchen Todesstraferufen steht, auch schlicht falsch: höhere Strafen reduzieren nicht die Deliktfrequenz, im Gegenteil, gerade die modernen Formen, mit Rehabilitation, Therapien, Bewährungschancen, etc, sind erfolgreicher als diese simplen Racheformen wie Wegsperren-für-immer oder Todesstrafe.
 
Im Geo-Heft stehen ein paar Queerdenker-Thesen: Eine lautet (im Gegensatz zu: Schwere Straftaten brauchen harte Strafen, die demütigen): Schwere Straftaten müssen so milde sein, dass sie den Täter demütigen. Z.B. indem man ihn zwingt, wissenschaftlichen Vortragsreihen zum Thema zu lauschen ...

(Ob das bei Triebtätern die eine erfolgverprechende Methode wäre kann ich nicht beurteilen)
 
Warum haben die Eltern denn keine Mitschuld ? Ich lasse meine Kinder auch nicht so auf die Strasse, da muss ich die schon mal aufklären und wenn da einer wohnt der es auf Kinder abgesehen hat dann ziehe ich weg und lass mein Kind da nicht alleine rum laufen, so einfach ist das. Da liegt die Politi schon vollkommen richtig !
 
Zurück
Oben Unten