Hallo Forum,
in unserer mittelbaren Nachbarschaft befindet sich eine private Wohnungsanlage mit anschliessendem Spielplatz.
Meine Tochter hatte sich vor kurzem mit einem der Kinder, welches in die selbe Schule geht angfreundet.
Daraufhin lud sie das Kind ein mit ihm auf dem dortigen Spielplatz zu spielen. Nach kurzer Zeit kam sie weinend nach Hause und stotterte, der Hausmeister habe ihr befohlen, das Grundstueck augenblicklich zu verlassen, denn dies sei eine private Anlage, die nur von Mietern zu benutzen sei.
Ich kontaktierte daraufhin die zustaendige Hausverwaltung und wies daraufhin, dass meine Tochter ein Gast eines dortigen Mieters ist. Dies wurde kommentarlos vom Sachbearbeiter entgegen genommen und an den Chef weitergeleitet.
Tage spaeter bekam ich einen (recht unverschaemten) Brief, in dem ich zur Unterlassung des Betretens des Grundstuecks aufgefordert wurde, da dies kein oeffentlicher Spielplatz sei.
Daher meine Frage. Kann dies einem Gast eines Mieters untersagt werden?
Danke.
in unserer mittelbaren Nachbarschaft befindet sich eine private Wohnungsanlage mit anschliessendem Spielplatz.
Meine Tochter hatte sich vor kurzem mit einem der Kinder, welches in die selbe Schule geht angfreundet.
Daraufhin lud sie das Kind ein mit ihm auf dem dortigen Spielplatz zu spielen. Nach kurzer Zeit kam sie weinend nach Hause und stotterte, der Hausmeister habe ihr befohlen, das Grundstueck augenblicklich zu verlassen, denn dies sei eine private Anlage, die nur von Mietern zu benutzen sei.
Ich kontaktierte daraufhin die zustaendige Hausverwaltung und wies daraufhin, dass meine Tochter ein Gast eines dortigen Mieters ist. Dies wurde kommentarlos vom Sachbearbeiter entgegen genommen und an den Chef weitergeleitet.
Tage spaeter bekam ich einen (recht unverschaemten) Brief, in dem ich zur Unterlassung des Betretens des Grundstuecks aufgefordert wurde, da dies kein oeffentlicher Spielplatz sei.
Daher meine Frage. Kann dies einem Gast eines Mieters untersagt werden?
Danke.