Bei ebay verkauftes MacBook inkl. Apple Care von ebay => Haftung?

Salut, ich habe für meine iPhones meine AppleCares auch von Deals4Mac gekauft und auch bereits schon in Anspruch genommen. Also kein Problem!
 
Wenn du die Apple Care Garantie ausdrücklich mitverkauft hast, dann haftest du als Verkäufer auch dafür, daß die Garantie während der zugesicherten Zeit besteht.

Du kannst rechtlich nicht einerseits einen Garantieanspruch mitverkaufen, diesen aber auf der anderen Seite wieder ausschließen.

Dh. falls sich der ACPP als unwirksam erweisen SOLLTE, haftest du gegenüber deinem Käufer, und dein Verkäufer (deals4mac) gegenüber Dir. Nur daß du in rechtlich gesehen erreichbar bist und deals4mac quasi nicht.

Zum Thema Gewährleistungsausschluß: http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

Die von dir gewählte Form hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.

Insbesondere wenn man einen derartigen Text öfter verwendet, handelt es sich um sog. AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Schon 3 maliges Verwenden kann hierfür genügen. Dann muß man auch noch bestimmte Bedingungen aus dem ehemaligen AGB-Gesetz (jetzt §309 BGB) erfüllen, damit der Ausschluß wirksam ist.

Hierzu auch mehr unter dem Ebay Link.
 
Die Garantie besteht ja zum Zeitpunkt der Übergabe und ich kann ja auch nicht davon ausgehen bzw. damit rechnen das sie das in Zukunft nicht tut.

Genau das weißt Du ja nicht. Ist der Code gecrackt, dann besteht auch schon zur Zeit der Übergabe keine Garantie. Ist ja kein gültiger Code. Du weißt es dann nur nicht.
 

Ich zitiere mal:
"Fehlt einer Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft, dann liegt ein Mangel vor, der Gewährleistungsansprüche des Käufers auslöst.

Zusicherungsfähige Eigenschafen sind neben der physikalischen Beschaffenheit auch alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse und die Dinge, die wegen ihrer Art und Dauer die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache beeinflussen. Als zugesichert gilt eine Eigenschaft dann, wenn der Vertragspartner zu erkennen gibt, dass er für das tatsächliche Bestehen der Eigenschaft rechtlich einstehen will.

Der Verkäufer haftet dafür, dass die Sache zur Zeit des Übergangs der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat. Fehlt der verkauften Sache zur Zeit des Kaufs eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer Nacherfüllung oder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten."

Link: hier und AppleCare würde ich ganz klar als zugesicherte Eigenschaft einstufen.

Die Gewährleistung nachträglich auszuschliessen ist meines Wissen nicht möglich. Wäre ja noch schöner... Du bist doch auch Käufer, oder? Was würdest du denn dazu sagen?

Das ganze hat jetzt aber nicht mehr viel mit Hardware_Mac zu tun.
 
poooooooooooooo
 
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