Bei ebay verkauftes MacBook inkl. Apple Care von ebay => Haftung?

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VoltaireXXX

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Hi,

hab mein MacBook bei ebay verkauft inklusive einer auf das Gerät registrierten Apple Care Erweiterung.

Apple Care wurde von dem ebay Händler "deals4mac" erworben aufgrund des vielen positiven Feedbacks in Apple Foren.

Nun dennoch bin ich mir nicht 100%ig sicher ob der erworbene Code legitim ist. Was wenn nicht muss ich dann am Ende für die evtl. Reperaturkosten gerade stehen? (Anm.:"Verkauft habe ich bei ebay unter ausschluss jeglicher privater Garantieleistungen")

Gruß
 
wenn der code schon erfolgreich auf dem macbook aktiviert wurde, dann hast du nichts zu befürchten.
 
wenn der code schon erfolgreich auf dem macbook aktiviert wurde, dann hast du nichts zu befürchten.

Doch das Apple eine Rechnung sehen will und die Seriennummer der Verpackung.
 
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Doch das Apple eine Rechnung sehen will und die Seriennummer der Verpackung.

kam bei mir noch nie vor; habe weder rechnung noch sonstiges bei garantiefällen zeigen müssen. die haben nur die seriennummer gecheckt, gesehen dass apple care für den mac aktiviert wurde und ab damit zur reparatur...
 
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Darum geht es doch eh nicht.

Es geht darum inwiefern ich als Verkäufer des Geräts haftbar bin falls solch ein Code unecht ist.
 
Haftbar im zivilrechtlichen Sinne denke ich eher nicht. Apple kann dich nur beschuldigen das Gerät und den ACPP ohne die gemäß der Lizenzbestimmungen verlangten Unterlagen verkauft zu haben.
Wenn der Käufer die Unterlagen nicht beim Kaufvorgang fordert und auch jetzt nichts dazu sagt kann er dich doch nicht haften lassen…

Übrigens: „private Garantieleistungen“ gibt es nicht. Und die Apple Garantie ist eine Apple Garantie und hat nichts mit dir als Verkäufer zutun. Den Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung in Form von Sachmängelhaftung hast du hoffentlich schriftlich vor Abschluss des Kaufs erklärt. Das wäre wichtig. Hat aber dennoch so nichts mit der Apple Garantie zutun.
 
Wenn du Ihm ein Apple-Care weiterverkauft hast, das nicht gültig ist, würde ich das mit meinem unbedarften Halbwissen in die Richtung Betrug einordnen.

Könnte Ärger geben, muss natürlich nicht.
 
Zum Zeitpunkt des Verkaufs war er ja offenbar gültig. Das wird das Problem sein denke ich.

Sicher weiterhelfen kann da nur eine Rechtsberatung.
 
Den Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung in Form von Sachmängelhaftung hast du hoffentlich schriftlich vor Abschluss des Kaufs erklärt

Naja ich schreib seit Jahren bei jedem Gebot immer folgendes:
"Ich kann als Privatperson keinerlei Umtausch oder Garantierecht anbieten"

Auch für zukünftige Auktionen, sollte ich diesen Abschlusssatz ausbauen?
 
Zum Zeitpunkt des Verkaufs war er ja offenbar gültig. Das wird das Problem sein denke ich.

Ob er wirklich gültig ist oder aus ein Keygenerator stammt, weiß man nur sicher, wenn man die Verpackung hat.
 
Doch das Apple eine Rechnung sehen will und die Seriennummer der Verpackung.

Ob er wirklich gültig ist oder aus ein Keygenerator stammt, weiß man nur sicher, wenn man die Verpackung hat.

Da ich diesen Einwand schon oft bei MU gelesen habe, muss ich hier einmal nachhaken. Ich habe schon mehrer ACP über die Bucht gekauft (ohne Verpackung), als auch mit einem Gerät zusammen bei Apple direkt. Beim Kauf bei Apple direkt habe ich auch KEINE VERPACKUNG bekommen, könnte also auch im Falle eines Falles, keine Seriennummer der Verpackung nennen!

Oder traut Apple hier etwa sich selbst, jedoch nicht den Resellern?
 
Wenn ich bei Apple direkt kaufe, dann bin ich mir sicher, dass ich keinen Code aus einem Keygenerator bekommen habe ... ;)
 
Wenn ich bei Apple direkt kaufe, dann bin ich mir sicher, dass ich keinen Code aus einem Keygenerator bekommen habe ... ;)

Das hoffe ich ebenfalls sehr! Aber woher soll der Mitarbeiter der Apple Hotline oder der Apple Reseller wissen, ob ich einen Karton habe oder nicht!
 
Tatsache
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja ich schreib seit Jahren bei jedem Gebot immer folgendes:
"Ich kann als Privatperson keinerlei Umtausch oder Garantierecht anbieten"

Auch für zukünftige Auktionen, sollte ich diesen Abschlusssatz ausbauen?

Umtausch sowie Sachmängelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen.

Garantie ist immer eine freiwillige Sache des „Herstellers“. Gewährleistung muss der „Händler/Verkäufer“ geben. Aber wie gesagt, bei Privatverkäufen kann man die eigentlich vorgeschriebene Gewährleistung ausschließen.

Eine Garantie kannst du nicht einfach mal so ausschließen, die richtet sich nach den Bedingungen des Herstellers.
 
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Tatsache ist das ich als Erstkäufer des Apple Care ja davon ausgehe ein legitimes Produkt von deals4mac erworben zu haben.

Wenn sich in x Monaten das Gegenteil herausstellt ist doch wenn "deals4mac" haftbar zu machen und nicht ich?

Ich würde vermuten, dass sich das durchschleift. Sprich der Käufer hat dir gegenüber Ansprüche und Du gegenüber dem Händler bei dem Du gekauft hast.
 
Du solltest die Gewährleistung ausschliessen. Deine jetzige Formulierung halte ich für nicht ausreichend. Einen Umtausch auszuschliessen hat ja nicht zwingend etwas mit der Gewährleistung zu tun und Garantie ist sowieso was anderes.

Wenn der AppleCare im Schadensfall nicht akzeptiert wird, dann würde ich als Käufer versuchen dich in die Verantwortung zu nehmen. Aus meiner Sicht fehlt dann ganz klar eine zugesicherte Eigenschaft und es greift dann die Gewährleistung und das im Zweifelsfall auch nach den 6 Monaten, da der Mangel ja nachweisbar schon bei Kauf bestand.
 
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