Autowerkstatt macht Unfall mit meinem Fahrzeug, Entschädigung?

auf jedenfall gutachten machen lassen, und mal dem werkstattleiter auf die fuesse treten das die dichtung umsonst gemacht wird bzw nicht berechnet wird wenn die schon 'nen unfall mit deinem auto bauen.
 
bei normalen unfällen bekommt man von der versicherung auhc nur das Geld für die Reperatur und keinen Ausgleich wegen Wertverlust)
Dann ist man aber selbst Schuld. Der Ö-Recht Prof hat uns eingebleut, ja auf die Wertminderung zu bestehen, da Versicherungen diese gerne unterschlagen oder zu niedrig ansetzen.

Gilt nach irgendeinem einem OLG-Urteil im Übrigen auch für Fahrzeuge hoher Laufleistung (>100.000km). Dass nach vier Jahren keine Wertminderung mehr anzunehmen ist, beruht auf der Ruhkopf/Sahm-Methode aus dem Jahr 1962 (!). Das AG Essen hat aber bereits 1986 festgestellt, dass diese Methode zur Berechnung einer merkantilen Wertminderung nach Unfallschäden nicht mehr brauchbar ist. Ergo: Immer das Gutachten eines Sachverständigen einholen.

Ob es sich im Zweifel bei einem fünf Jahre alten Fahrzeug mit 300.000km auf der Uhr noch lohnt wegen der paar Euro vor Gericht zu ziehen muss jeder selbst wissen. ;)
 
Also, bei nem Unfall, der Angabepflichtig ist (also z.B. beim Ersetzen von Blechteilen oderso) entsteht IMMER ein Wertverlust.
Dieser ist vom Unfallverursacher zu Ersetzen.

Über das wie und wieviel kann man sicher Diskutieren, aber das "ob" ist definitiv.

Charlie
 
Ich würde denen klipp und klar sagen, wenn sie dich als Kunden behalten wollen, dann sollten sie dir entgegenkommen, d.h. einen ordentlichen Rabatt auf die Rechnung geben.
 
So wie es sich anhört, war es nicht nur ein kleiner Blechschaden.
Wie schon gesagt wurde, kann es hierbei gut sein, dass sich der komplette Rahmen deines Autos verzogen hat. Leider ist es bei kleinen Stauchungen etc. so, dass es im Laufe der Zeit kommen kann.
Gib lieber nicht zu früh auf, sondern lass ein Gutachten machen.
 
Ich würde Gutachten und Reperatur in einer anderen Werkstatt durchführen lassen! Die wollen jetzt nur möglichst konstengünstig den Schaden wieder wegpfuschen.
 
Da muss ich an unsere Bekannten aus England denken:
Denen ist ihr neuer Range Rover aus der Werkstatt geklaut worden! :D

Aber, wenn ich es mir richtig überlege. Lieber geklaut, als verbeult. Wenn er weg ist, braucht man einen Neuen, so hat man immer eine beschädigte Kiste.
Hmm, aber wieviel zahlt denn da die Versicherung, neues Auto aus Wekrstatt gestohlen... das gibt sicher einen ordentlichen Differenzbetrag zum Neuwagen?

Sorry, mega-OT, fiel mir nur gerade so ein! :eek:
 
Da muss ich an unsere Bekannten aus England denken:
Denen ist ihr neuer Range Rover aus der Werkstatt geklaut worden! :D

Aber, wenn ich es mir richtig überlege. Lieber geklaut, als verbeult. Wenn er weg ist, braucht man einen Neuen, so hat man immer eine beschädigte Kiste.
Hmm, aber wieviel zahlt denn da die Versicherung, neues Auto aus Wekrstatt gestohlen... das gibt sicher einen ordentlichen Differenzbetrag zum Neuwagen?

Sorry, mega-OT, fiel mir nur gerade so ein! :eek:

Ich weiß nicht, wie es bei den Versicherungen in England ist, aber in Deutschland wird einem je nach Versicherer bzw. Police bei Vollkaskoversicherungen der Neuwert eines jungen Wagens erstattet, wenn dieser innerhalb der ersten Monate komplett gestohlen/zerstört wurde. Ich meine, dass es immer mindestens ein halbes Jahr ist, aber es gibt auch bessere Policen, bei der R+V habe ich gerade gelesen: "im Totalschadenfall eine Entschädigung zum Neuwert (in der KfzPolice-Basis bis zu 6 Monate nach der Erstzulassung, in der KfzPolice-Plus bis zu 18 Monate, bei Totaldiebstahl bis zu 12 Monate nach der Erstzlassung)".

Außerdem bekommt man (bei Vollkasko) vom Leihwagen bis zum neuen Kennzeichen so ziemlich alle Kosten erstattet, insofern ist ein geklauter Neuwagen keine finanzielle Katastrophe.

Im Bekanntenkreis wurde vor zwei Jahren ein X5 in Berlin angezündet - und den Besitzer hat es sogar noch gefreut, weil er mit der Konfiguration eh unzufrieden war. :rolleyes:
 
Bekannten von mir ist das gleiche widerfahren. Der Wagen ist in einer Kurve rausgeflogen und hat sich überschlagen, war also Totalschaden, als ein Mitarbeiter der Werkstatt damit nur mal kurz weggefahren ist an die Tanke.

Allerdings wurde nur der Restwert vor dem Unfall ersetzt, es gab keine Entschädigung.
 
:rotfl: :faint: :rotfl: :faint:

"a Class of its own!"
???
Also, je nach Fahrzeug ist das sogar noch günstig.
Bei Fahrzeugen, bei denen die Kopfdichtung größer ist als ein ganzer Smart-Motor kann sowas schnell recht aufwändig werden...

Gibt z.B. auch Fahrzeuge, da muss für einen Zahnriemenwechsel der Motor ausgebaut werden - da wird so ein vermeintlich simpler Eingriff auch gerne mal 5-stellig...

Charlie
 
also egal wie "groß" der Motor ist und egal wieviel PS der hat - wer 1500.- für ne Zylinderkopfdichtung verlangt der zockt ab ohne Ende! Mehr als 500.- würd ich denen nicht mehr zahlen nachdem die so sorgsam mit Deinem Auto umgegangen sind!
 
Ich weiß nicht, wie es bei den Versicherungen in England ist, aber in Deutschland wird einem je nach Versicherer bzw. Police bei Vollkaskoversicherungen der Neuwert eines jungen Wagens erstattet, wenn dieser innerhalb der ersten Monate komplett gestohlen/zerstört wurde. Ich meine, dass es immer mindestens ein halbes Jahr ist, aber es gibt auch bessere Policen, bei der R+V habe ich gerade gelesen: "im Totalschadenfall eine Entschädigung zum Neuwert (in der KfzPolice-Basis bis zu 6 Monate nach der Erstzulassung, in der KfzPolice-Plus bis zu 18 Monate, bei Totaldiebstahl bis zu 12 Monate nach der Erstzlassung)".

Außerdem bekommt man (bei Vollkasko) vom Leihwagen bis zum neuen Kennzeichen so ziemlich alle Kosten erstattet, insofern ist ein geklauter Neuwagen keine finanzielle Katastrophe.

Im Bekanntenkreis wurde vor zwei Jahren ein X5 in Berlin angezündet - und den Besitzer hat es sogar noch gefreut, weil er mit der Konfiguration eh unzufrieden war. :rolleyes:
Ich habe leider eine gegenteilige Erfahrung machen müssen, bei mir hat die Werkstatt den Wagen verschwinden lassen ( und noch 11 weitere ) und die Versicherung hat keinen Cent bezahlt - Begründung der Wagen wurde nicht gestohlen sondern unterschlagen und das ist laut Police vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. :eek:
also ganz genau das Kleingedruckte lesen.
 
Ich habe leider eine gegenteilige Erfahrung machen müssen, bei mir hat die Werkstatt den Wagen verschwinden lassen ( und noch 11 weitere ) und die Versicherung hat keinen Cent bezahlt - Begründung der Wagen wurde nicht gestohlen sondern unterschlagen und das ist laut Police vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. :eek:
also ganz genau das Kleingedruckte lesen.

Danach hätte ich die Versicherung gekündigt. Sicher, Kleingedrucktes muss man lesen, aber sowas ist doch ein Witz.
 
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