Automatische Verlängerung von Maclife Abo - ich wusste von nichts!

whitepalms

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Hallo!
Gestern kam ein Brief, dass sich mein Maclife Abo, das ich zu meinem iMac dazubekommen habe um ein Jahr verlängert hat. So wie es aussieht stand das wohl irgendwo bei dem Gutschein, der dabei war. Aber damals habe ich mir nichts dabei gedacht, dachte die schicken mir einfach ein halbes Jahr lang die Maclife und gut ist. Aber 60 Euro ist mir die Zeitschrift nicht wert. Jetzt habe ich noch so ungefähr im Gedächtnis, dass man unter 18 nur eingeschränkt Geschäftsfähig ist. Gehört dazu auch, dass man keine Verträge abschließen darf, die sich automatisch verlängern? Weil wenn ja könnte ich ja das Abo über meinen Vater kündigen und den Bankeinzug stornieren...?
Kann mir das jemand mit Gewissheit sagen?
gruss aus dem verregneten Freiburg..:(:)
 
Tip fürs Leben: Das ist aber überall so dass sich Verträge automatisch verlängern ;)

Mit <18 bist du eingeschränkt geschäftsfähig ausser bei "geringfügigen Angelegenheiten".

Also wenn dann macht das Maclife nur auf Kulanz, da das 1. kein Auto ist und 2. du schon über 6 Monate das Abo hast und somit schon eine Einverständnis vorausgesetzt werden könnte.
 
ich weiss es nicht wirklich zu 100%, aber soweit ich weiss bist du mit 16 geschäftsfähig, und damit auch verantwortlich.
die verlängerung ist übrigens so üblich, wenn man nicht vor ablauf des probe-abos kündigt. das ist ja der sinn hinter solchen lockangeboten.
 
Versuch ob die das Abo aus Kulanz (Nächstenliebe) stornieren oder zahl es und schreibe direkt die Kündigung fürs Abo zum nächst möglichen Zeitpunkt (aber abschicken nicht vergessen)!!
 
BGB §108 Vertragsabschluss ohne Einwilligung schrieb:
Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Genehmigung des Vertreters ab.

Ich würde also sagen, dass wenn du die Einwilligung deiner Eltern nicht hattest, der Vertrag ungültig ist.

PS: Es ist doch eigentlich immer so, dass sich ein Abonnement-Vertrag automatisch verlängert, dass stand aber bestimmt auch in den AGBs.
 
Deine Eltern müssen ein Wiederspruch gegen das Abo einlegen. Dies führt zur Kündigung des Abo's! Abo's für unter 18 jährige sind schwebend unwirksam!
 
Ich hatte so eine ähnliche Situation, allerdings hatte ich denen eine Kündigung gefaxt, die hatten sie aber nicht mehr und ich dummerweise auch nicht mehr, also selbst schuld.
Bei Falkemedia arbeitet aber ein ganz nettes Mädchen am Telefon, nach ein paar Minuten haben wir uns auf ein weiteres halbes Jahr Bezug geeinigt mit automatischer Kündigung danach. Das konnte ich selbst als Unternehmen raushandeln, ich nehme an als junger Mensch werden sie dir noch gnädiger gestimmt sein. Locker bleiben ;)
 
jetzt muss ich alimente zahlen - ich wusste von nichts!
 
michael710 schrieb:
Deine Eltern müssen ein Wiederspruch gegen das Abo einlegen. Dies führt zur Kündigung des Abo's! Abo's für unter 18 jährige sind schwebend unwirksam!

wieder was gelernt :)
 
Auh hier hilft (wie so häufig) ein Blick in das BGB:
BGB § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
BGB § 2 Eintritt der Volljährigkeit
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
BGB § 104 Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähig ist:
1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.
BGB § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
BGB § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
BGB § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
BGB § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
usw. usw.

Fazit:
Kündige (entweder Du selbst, besser noch Deine Eltern) das Abo sofort fristlos aus wichtigem Grund und weise darauf hin, daß Du:
  1. nur beschränkt geschäftsfähig bist (§ 106 BGB),
  2. dieser Vertrag nur ohne Einwilligung Deines gesetzlichen Vertreters zustandegekommen ist (§ 108 BGB), Dein Gesetzlicher Vertreter hierzu aber keine Genehmigung erteilt hat und
  3. diese finanzielle Belastung Deine Mittel übersteigt (§110 BGB)

Der Vertrag ist somit unwirksam.
 
klingt wie ein sachverhalt für eine kleine BGB-Übung! :hehehe:
 
Hm

Also ehrlich, ich finds lächerlich !!

Du warst wohl in der Lage dir einen Imac zu kaufen ?
Hast wohl auch Angebote verglichen und den IMac bezahlt.
Du bist also wohl nicht total doof.

Jetzt dem Abo-Anbieter so dumm zu kommen find ich äußerst schwach !

Ruf an, sag du wustest nicht das sich das Abo verlängert oder du hast es übersehen und mach mit denen was aus das du z.b. nur noch ein halbes Jahr liest und zahlst und danach kündigst.

Grüße,
Flo
 
HäckMäc schrieb:
Fazit:
Kündige (entweder Du selbst, besser noch Deine Eltern) das Abo sofort fristlos aus wichtigem Grund und weise darauf hin, daß Du:
  1. nur beschränkt geschäftsfähig bist (§ 106 BGB),
  2. dieser Vertrag nur ohne Einwilligung Deines gesetzlichen Vertreters zustandegekommen ist (§ 108 BGB), Dein Gesetzlicher Vertreter hierzu aber keine Genehmigung erteilt hat und
  3. diese finanzielle Belastung Deine Mittel übersteigt (§110 BGB)

Der Vertrag ist somit unwirksam.


Und auf der Zielgerade wurden aus 9 Punkten plötzlich 1 Punkt. Wo kein Vertragsschluss, da keine Kündigung.
 
Gut, für die schon fast philosophischen Feinheiten können wir dann ganz exakt werden:

Ist die Kündigung eines Vertrages überhaupt möglich, wenn er denn dem Anschein nach überhaupt nicht zustande gekommen ist?

Fragen über Fragen....
:)
 
Die Kündigung eines Abo ist eine rechtsgeschäft das rechtlich nicht lediglich Vorteilhaft ist, da er sein Anrecht auf den Bezug der Zeitschrift verliert. Somit könnte er eine Kündigung, sofern ein Vertrag überhaupt bestünde, nicht selbst aussprechen.

Da der Vertrag aber zumindest schwebend unwirksam, oder da seine Eltern wohl nicht zustimmen gänzlich unwirksam ist, ist der Anspruch gar nicht erst entstanden.
 
HäckMäc schrieb:
Fragen über Fragen....
:)

Möchte noch jemand die Lehre vom Sozialtypischen Verhalten ins Feld führen? :sleep:
 
Da er noch nicht voll geschäftsfähig ist, ist das Rechtsgeschäft (zweiseitig, da: Rechte und Pflichten) schwebend unwirksam.
Stimmen die Erziehungsberechtigten nicht zu, ist der Vertrag unwirksam.

Aber: Muss man bei einem Abo nicht das Geburtsdatum angeben? Wenn ja und der Threadersteller hat da gelogen wird die Sache wohl etwas verzwickter.
Ausserdem könnte man den Erziehungsberechtigten ein stilles Einverständnis unterstellen, da die Zeitung ja schon ein halbes jahr ins Haus gekommen ist und nicht wiedersprochen wurde...
Ich bin aber kein Anwalt.

Als weiterer Tip fürs Leben (Gott, das hört sich an als wär ich schon achtzig :D) : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das nächste Mal die Bedingungen erst lesen, dann den Vertrag abschließen.
 
frankyfly schrieb:
Aber: Muss man bei einem Abo nicht das Geburtsdatum angeben? Wenn ja und der Threadersteller hat da gelogen wird die Sache wohl etwas verzwickter.

So wie ich das verstehe, war das bis jetzt ein Gratis-Abo welches beim iMac dabei war. Vielleicht musste er da keine genauen Daten angeben :confused:
 
Kassandra28 schrieb:
So wie ich das verstehe, war das bis jetzt ein Gratis-Abo welches beim iMac dabei war. Vielleicht musste er da keine genauen Daten angeben :confused:

Deswegen frage ich ja.

Edit: Ich habe gerade mal bei Maclife.de nachgesehen, die wollen tatsächlich kein Geburtsdatum beim Abo haben.
Somit dürfte er wohl aus dem Scheider sein.
 
frankyfly schrieb:
(...) Wenn ja und der Threadersteller hat da gelogen wird die Sache wohl etwas verzwickter.

Jetzt hört doch mal auf mit der Panikmache! Das Eine hat doch mit dem
Anderen überhaupt nichts zu tun!

frankyfly schrieb:
Als weiterer Tip fürs Leben (Gott, das hört sich an als wär ich schon achtzig :D) : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das nächste Mal die Bedingungen erst lesen, dann den Vertrag abschließen.

frankyfly, bitte nimm das jetz nicht böse, ist nicht so bsöe gemeint wie es klingt. Aber Unwissenheit berechtigt auch nicht zum wilden posten. Es geht hier ausschließlich um seine zivilrechtliche Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Ich denke die haben wir jetzt abgehandelt.

Ich denke nicht, dass wir jetzt Straftatbestände erfinden müssen, da er EVTL. mit dem Alter geschummelt haben könnte.
 
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