1.2. Nutzungsumfang. Sie dürfen ein Exemplar der durch einen Lizenzschlüssel aktivierten Software auf einem einzelnen von Ihnen gemieteten, in Ihrem Eigentum befindlichen oder anderweitig durch Sie kontrollierten (virtuellen oder physischen) Server benutzen. Wenn Sie mehrere Lizenzschlüssel für die Software haben, können Sie so viele Exemplare der Software anfertigen und benutzen, als Sie Lizenzschlüssel besitzen. Für die Zwecke dieses Vertrags bedeutet der Ausdruck „Benutzung” der Software das Laden der Software in den temporären oder permanenten Speicher eines Computers. Die Installation der Software auf einem Netzwerkserver ausschließlich zur Verteilung an andere Computer stellt keine „Benutzung” der Software dar und ist zulässig, wenn Sie für jeden (virtuellen oder physischen) Server, an welchen die Software verteilt wird, über einen Lizenzschlüssel verfügen. Die Software darf weder an eine größere Anzahl von Computern verteilt, noch auf einer größeren Anzahl benutzt werden, als Sie Lizenzschlüssel besitzen. Bei der Benutzung der Software oder ihrer Verteilung an mehrere Anwender haben Sie darauf zu achten, dass die Anzahl der Anwender die von Ihnen erworbene Anzahl von Lizenzschlüsseln nicht übersteigt, da Sie sonst diesen Vertrag verletzen.