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Eine Betriebssystem-Lizenz ist immer nur für einen einzigen Rechner gültig. Falls jemand 5 Macs benutzt, braucht er also 5 Einzellizenzen oder eine Mehrfach- bzw. Familylizenz des MacOS, das er benutzt (falls es nicht schon in der aktuellen Variante beim jeweiligen Mac dabei war.)
Bei Programmen ist normalerweise der Einsatz auf 2 Rechnern (Desktop und mobil) des Lizenzinhabers erlaubt. Einige Hersteller überprüfen und reglementieren das per Aktivierungsprozess, andere vertrauen ihren Kunden.
Meine Rechtsauffassung ist die dass man erworbene Software auch auf 1000 Rechnern installieren aber gleichzeitig nur so oft verwenden darf, wie man Anzahl an Lizenzen gekauft hat.
Ich nicht, ein Freund in der Schweiz schon, nennt sich Wechselschild ;-)Du bezahlst also auch nur einmal KFZ-Steuern und Versicherung für mehrere Autos
Ich nicht, ein Freund in der Schweiz schon, nennt sich Wechselschild ;-)
Interessante Rechtsauffassung ...
Du bezahlst also auch nur einmal KFZ-Steuern und Versicherung für mehrere Autos, weil du nur eins gleichzeitig fährst, hast nur ein Paar deiner Schuhe bezahlt, nur eines deiner T-Shirts etc?
Wie machst du das mit Musik? Hörst du potentiell mehrere Titel gleichzeitig, oder hast du nur eine CD (oder sogar nur einen Titel) bezahlt?
Was sagen denn die Lizenzbestimmungen von Parallels?
Parallels License.txtDie Software darf nur auf so vielen Computern benutzt oder darauf übertragen werden, wie Sie Aktivierungsschlüssel besitzen. Wenn Sie die Software an mehrere Benutzer weitergeben oder sie von mehreren Benutzern verwendet wird, müssen Sie dafür sorgen, dass die Anzahl der Benutzer in keinem Fall die Anzahl der erworbenen Aktivierungsschlüssel übersteigt.
1.2. Nutzungsumfang. Sie dürfen ein Exemplar der durch einen Lizenzschlüssel aktivierten Software auf einem einzelnen von Ihnen gemieteten, in Ihrem Eigentum befindlichen oder anderweitig durch Sie kontrollierten (virtuellen oder physischen) Server benutzen. Wenn Sie mehrere Lizenzschlüssel für die Software haben, können Sie so viele Exemplare der Software anfertigen und benutzen, als Sie Lizenzschlüssel besitzen. Für die Zwecke dieses Vertrags bedeutet der Ausdruck „Benutzung” der Software das Laden der Software in den temporären oder permanenten Speicher eines Computers. Die Installation der Software auf einem Netzwerkserver ausschließlich zur Verteilung an andere Computer stellt keine „Benutzung” der Software dar und ist zulässig, wenn Sie für jeden (virtuellen oder physischen) Server, an welchen die Software verteilt wird, über einen Lizenzschlüssel verfügen. Die Software darf weder an eine größere Anzahl von Computern verteilt, noch auf einer größeren Anzahl benutzt werden, als Sie Lizenzschlüssel besitzen. Bei der Benutzung der Software oder ihrer Verteilung an mehrere Anwender haben Sie darauf zu achten, dass die Anzahl der Anwender die von Ihnen erworbene Anzahl von Lizenzschlüsseln nicht übersteigt, da Sie sonst diesen Vertrag verletzen.