Arbeitszeugnis bewerten

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ElectricWizard

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Vielleicht hat hier ja jemand etwas Erfahrung mit Zeugnissen und kann mir helfen Folgendes zu bewerten:
[Einleitung Beschreibung AG]
Herr xxx wurde als xxxx in unserem Unternehmen eingesetzt. Diese Funktion nahm er mit sehr großem Engagement wahr.
Sein Aufgabengebiet umfasste im Einzelnen folgende Tätigkeiten:
[Tätigkeiten]

Herr xxx verfügt in allen vorgenannten Einsatzerreichen über umfangreiche theoretische und praktische Fachkenntnisse,
die er auch jederzeit sehr gut anwenden kann. Er arbeitete auch in schwierigen Situationen sowie unter Zeitdruck stets ruhig, zuverlässig, verantwortungsbewusst und sorgfältig.
Er zeigte Ausdauer und sehr gutes Engagement und trug dadurch zur Verbesserung interner Arbeitsabläufe bei.
Seine Arbeitsweise war außerdem geprägt von großer Kollegialität und Hilfsbereitschaft.

Das Verhalten gegenüber xxx, xxx, Vorgesetzten und Kollegen/innen war stets einwandfrei und ohne Beanstandung.
Die in den verschiedenen Arbeitsbereichen übertragenen Aufgaben erledigte er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Herr xxx verlässt uns zum xxxx auf eigenen Wunsch. Wir bedauern dies, da wir ihn als einen sehr guten und kompetenten Mitarbeiter
kennengelernt haben. Wir danken ihm für seine geleitetet sehr gute Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Dankeschön für die Hilfe :)

EDIT: Mist, falsche Bar. :eek:
 
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ist ein recht gutes Zeugnis.
Wenn "sehr" ist es eine 2
stets ebenfalls eine 2
stets zu unserer vollsten ist eine 1

Also kannst zufrieden sein.
Jedoch ist ein Arbeitszeugnis eh für die Katz. Wenn Du was dagegen hättest, könntest Du Dir selbet ein Arbeitszeugnis schreiben und der Arbeitgeber MUSS dir das unterschreiben...
Deshalb gehen so gut wie keine Firmen nach diesen Zeugnissen
 
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Aber trotzdem gut, man kann also auch guter Dinge sein wenn der neue Arbeitgeber beim alten mal klopft. Zudem sind noch bessere Zeugnisse irgendwann auch grotesk, dann müßte das Bedauern noch besser herausgestellt werden und.....
 
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Ein paar stolperstellen bleiben:

... Fachkenntnisse, die er auch jederzeit sehr gut anwenden kann. --> tut er aber nicht.
... in schwierigen Situationen sowie unter Zeitdruck stets ruhig, zuverlässig, verantwortungsbewusst und sorgfältig. --> lahmarschig.
... geprägt von großer Kollegialität und Hilfsbereitschaft. --> zu lieb.
... stets einwandfrei und ohne Beanstandung. --> "ohne" und "nie", also verneinungen, sind hier immer negativ gemeint.

Die abschlussformel ist dann wieder gut.
 
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Ein paar stolperstellen bleiben:

... Fachkenntnisse, die er auch jederzeit sehr gut anwenden kann. --> tut er aber nicht.
... in schwierigen Situationen sowie unter Zeitdruck stets ruhig, zuverlässig, verantwortungsbewusst und sorgfältig. --> lahmarschig.
... geprägt von großer Kollegialität und Hilfsbereitschaft. --> zu lieb.
... stets einwandfrei und ohne Beanstandung. --> "ohne" und "nie", also verneinungen, sind hier immer negativ gemeint.

Die abschlussformel ist dann wieder gut.
Hast Du dafür zufällig eine Quelle?
 
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Ein paar stolperstellen bleiben:

... Fachkenntnisse, die er auch jederzeit sehr gut anwenden kann. --> tut er aber nicht.
... in schwierigen Situationen sowie unter Zeitdruck stets ruhig, zuverlässig, verantwortungsbewusst und sorgfältig. --> lahmarschig.
... geprägt von großer Kollegialität und Hilfsbereitschaft. --> zu lieb.
... stets einwandfrei und ohne Beanstandung. --> "ohne" und "nie", also verneinungen, sind hier immer negativ gemeint.

Ernsthaft jetzt? Kritisch würde ich eigentlich nur Punkt 3 bewerten. Bin da aber auch kein Experte.
Und war es nicht so, dass diese verklausulierten Formulierungen arbeitsrechtlich gar nicht mehr verwendet werden dürfen?
 
Und wenn die Zeugnisse noch so gut sind, die heutige Bewerbungsrealität sieht anders aus: :cool:

bewerbung.jpg
 
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... Fachkenntnisse, die er auch jederzeit sehr gut anwenden kann. --> tut er aber nicht.

In dem Abschnitt geht es rein um die Bewertung der vorhandenen Fachkenntnisse, nicht um die Bewertung der geleisteten Arbeit.
 
könntest Du Dir selbet ein Arbeitszeugnis schreiben und der Arbeitgeber MUSS dir das unterschreiben...
Hast du eine Quelle dazu, dass der Arbeitgeber dass „muss“? Dass es teilweise Praxis ist, dass es seitens des Arbeitgebers so gehandhabt wird ist klar, aber eine Verpflichtung zur Unterschrift wäre mir neu.
 
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Ein paar stolperstellen bleiben:

... Fachkenntnisse, die er auch jederzeit sehr gut anwenden kann. --> tut er aber nicht.
... in schwierigen Situationen sowie unter Zeitdruck stets ruhig, zuverlässig, verantwortungsbewusst und sorgfältig. --> lahmarschig.
... geprägt von großer Kollegialität und Hilfsbereitschaft. --> zu lieb.
... stets einwandfrei und ohne Beanstandung. --> "ohne" und "nie", also verneinungen, sind hier immer negativ gemeint.

Die abschlussformel ist dann wieder gut.

Schon durch die Rechtschreibfehlern würde ich den Autor nicht als Zeugnis-Profi einordnen.

Es gibt ja viele „Laien“ im Zeugnis-Schreiben, die kennen deine Geheimnisse gar nicht so genau.
 
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Hast du eine Quelle dazu, dass der Arbeitgeber dass „muss“? Dass es teilweise Praxis ist, dass es seitens des Arbeitgebers so gehandhabt wird ist klar, aber eine Verpflichtung zur Unterschrift wäre mir neu.

Da gibt es bereits sehr viele Gerichtsurteile - es ist so. Da kein Arbeitgeber jemanden schlecht machen darf
 
Da kein Arbeitgeber jemanden schlecht machen darf
Dass es „wohlwollend“ sein muss ist unstrittig, daraus hat sich ja eben diese Zeugnis-Sprache entwickelt. Aber dass ein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist ein „Wunsch-Zeugnis“ zu unterschreiben wage ich zu bezweifeln. Erst recht wenn es nicht der Wahrheit entspricht.
 
Dass es „wohlwollend“ sein muss ist unstrittig, daraus hat sich ja eben diese Zeugnis-Sprache entwickelt. Aber dass ein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist ein „Wunsch-Zeugnis“ zu unterschreiben wage ich zu bezweifeln. Erst recht wenn es nicht der Wahrheit entspricht.

Doch ist so!
 
Willst du auf Nummer sicher gehen, lass einen Anwalt drüber schauen.
Habt ihr einen Betriebsrat im Unternehmen ?
 
Also wenn du mir keine Quelle für deine Behauptung nennst, halte ich das für persönliches Wunschdenken und/oder Fehlinterpretation.

Ich behaupte: Kann nicht sein!

Dann meine das. Ich werde dir aber keine Anwaltsschreiben hier offenlegen, damit du mir glaubst. Entweder machst es oder du lässt es. Ist doch mir eigentlich egal. Ich weiss es, dass es so ist!!!!!!!!!
 
Hast Du dafür zufällig eine Quelle?
Hunderte. Dafür gibt es ja keine allgemeingültige übersetzung, aber diverse leicht zu gugelnde floskeln-seiten. Ich habe eine zeitlang mit einer leitenden angestellten aus der personalabteilung eines großen hamburger unternehmens bewerbungstraining unterrichtet. Es kommt bei der deutung der formulierungen sehr auf das gefühl an. Im zweifel telefonieren personaler aus alter und neuer firma miteinander. Wenn modalverben, womöglich noch im konjunktiv, vorkommen, ist immer alarm. Schwer an dieser art zeugnis wird's vor allem, wenn kleine firmen, die keine oder eine wenig erfahrene personalabteilung haben, sich an professionell klingenden floskeln versuchen. Das geht für den wechselnden arbeitnehmer schnell mal nach hinten los. So was würde ich bei dem "kann" in meiner zuoberst zitierten formulierung vermuten.
 
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