Arbeitsrecht Frage zu Nachtstunden (gestrichen)

Internetlady

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Habe mal eine frage

Ich habe seit 4 Jahren eine Zuschlag (Nachtstunden) bekommen. (Kein Tarifvertrag) für meine morgendliche Arbeit (Kontrolle der Nachtverarbeitung in der EDV)

Es ist auch sehr gerne gesehen das ich so früh anfange zu arbeiten (und notwendig ist es auch)

Nun wurden mir einfach die Nachtstunden (Zuschlag) gestrichen .. :mad:

Darf ein Arbeitgeber das so einfach ?
Ich wurde noch nicht mal darüber informiert weder mein direkter Chef noch die Personalabteilung (Lohnabteilung) hat mich darüber unterrichtet
(habe es über hören sagen von einem Kollegen erfahren und sehe es jetzt eben schwarz auf weiß in meiner aktuellen Gehaltsabrechnung... )

Er wurde auch nur mir gestrichen also nicht allgemein (also es gab keine allgemein Info oder so was)


Dürfen die das einfach so ?
Muss ich nicht wenigsten darüber informiert werden ?
Muss so was nicht über den Betriebsrat gehen (das die so einer Streichung zustimmen?)

Habe heute echt keinen Bock mehr zu arbeiten :(

Kennt sich jemand aus ?


(frustrierte) Nadine
 
nachtarbeit ist doch gesetzlich verankert, die dürfen das nicht ohne weiters streichen!
aber in der heutigen zeit schluckt man lieber, als statt beschwerde einzureichen ;)
schließlich möchte keiner mit hartz IV bekanntschaft machen :p
 
Ich habe in meien Nachtschichten bisher immer 20% Zulage bekommen. Diese ist auch gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn sie dir diese nicht mehr zahlen wollen, brauchst du auch nicht nachts zu arbeiten. Da scheint ein offenes Gespräch mit deinem Chef / Personalabteilung fällig zu sein.

EDIT: Im Übrigen: Die zahlen einfach nicht, um zu testen, ob du dich darüber beschweren wirst. Wenn du nachfragst heißt es wahrscheinlich: "Ups vergessen" "Ups Fehler gemacht"... Ist mir auch schon mehrfach passiert. Die arbeiten mit allen Tricks... :(
 
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