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Oft hilft auch der Blick in den Arbeits-/Dienstvertrag.
Bei mir war es im Dienstvertrag bspw. so geregelt, dass sämtliche meiner "Erfindungen" (die ich während der Arbeitszeit erstellt habe) von meinem Arbeitgeber verwertet werden durften. Sprich ich hab's entwickelt, die haben dran verdient. Was jetzt aber auch nicht sonderlich schrecklich war, weil ich nur Praktikant war.
Urheberrecht heißt noch nicht, dass man auch Nutzungs- und Verwertungsrecht hat. Wenn Du die Arbeitsproben im Rahmen Deiner Anstellung produziert hast gehören die Ergebnisse erstmal Deinem Dienstgeber (er hat Dich ja dafür bezahlt).
Das stimmt schon, aber wenn man einem Dritten die Arbeiten nur als beispielhafte Proben
zeigt, verwertet man die Arbeiten nicht und nutzt sie daher auch nicht weiter - schon gar nicht
im Sinne eines finanziellen Profites.
Anders sähe es aus, wenn man das Werk einem Dritten verkaufte!
Klar, verkaufen darf er es auf keinen Fall. Und es ist auch kein Problem, wenn er die Arbeitsproben einem Dritten zeigt. Aber die Dinge auf eine Website zu stellen bedeutet in der Regel, sie nicht nur einem Dritten zugänglich zu machen, sondern vielen. Und er hat keine Kontrolle mehr darüber, was diese damit anstellen. Wenn die seine Arbeitsproben in einer Weise verwenden, die dem Arbeitgeber nicht passen wäre das für den TE sicher nicht sehr vorteilhaft.