Arbeitsproben fürs Portfolio - Urheberrechte?

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dete67

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Hallo,

darf ich als Grafiker/Mediengestalter Arbeitsproben aus meiner Festanstellung in einer Agentur auf meiner "privaten" Website zeigen?

Wo liegen die Urheberrechte?

Gruß, Dete
 
Die Urheberrechte liegen immer bei Dir. Ausser Du bist tot. Dann liegen sie bei Deinen Erben.

Alex
 
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OK, danke!

Nun gehe ich mit meiner Frage noch einen Schritt weiter: Darf ich in diesem Zusammenhang Firmennamen und Logos von Kunden meines Arbeitgebers verwenden?

Ich meine, das sähe dann ja so aus als seien es "meine zufriedenen Kunden"… (was auch beabsichtigt wäre)
 
Also ich habe damals, als der Weggang aus meiner damaligen Firma bevorstand, meinen Vorgesetzten gefragt ob es in Ordnung ist ob ich Beispiele meiner dortigen Arbeit in meinem Portfolio verwenden darf.

Er hat dann gesagt von seiner Warte aus wäre es kein Problem aber er selbst hat sich dann noch die Zustimmung seines Vorgesetzten und der Rechtsabteilung eingeholt.
Und erst als die beiden das O.K gegeben haben hab ich von Ihm die Freigabe erhalten.
 
Oh, da habe ich mir nie Gedanken drüber gemacht!?
Ich meine, ich will und muß doch zeigen, was ich wie
gemacht habe und auch für wen, oder?

Und wie sollte ich es sonst tun, als mit Arbeitsproben,
die Pferd und Reiter zeigen???
 
Oft hilft auch der Blick in den Arbeits-/Dienstvertrag.

Bei mir war es im Dienstvertrag bspw. so geregelt, dass sämtliche meiner "Erfindungen" (die ich während der Arbeitszeit erstellt habe) von meinem Arbeitgeber verwertet werden durften. Sprich ich hab's entwickelt, die haben dran verdient. Was jetzt aber auch nicht sonderlich schrecklich war, weil ich nur Praktikant war.

Hier würde ich halt auch einfach mal den Chef fragen. Denn ich könnte mir vorstellen, dass deine Arbeit deiner Firma gehört. Und es sind ja schließlich nicht deine Kunden, sondern die deiner Firma. Einfach mal freundlich anfragen. Einfach veröffentlichen halte ich für - gelinde gesagt - gefährlich.
 
Oft hilft auch der Blick in den Arbeits-/Dienstvertrag.

Bei mir war es im Dienstvertrag bspw. so geregelt, dass sämtliche meiner "Erfindungen" (die ich während der Arbeitszeit erstellt habe) von meinem Arbeitgeber verwertet werden durften. Sprich ich hab's entwickelt, die haben dran verdient. Was jetzt aber auch nicht sonderlich schrecklich war, weil ich nur Praktikant war.

Das steht aber eigentlich in jedem Vertrag und ist die Grundlage Deiner Bezahlung.
Dennoch bist und bleibst Du der Urheber des Ganzen (Urheberschaft kann man auch
nicht verkaufen).

Und Du verdienst an den Werken ja nichts - zeigst nur Dein Können!
 
Urheberrecht heißt noch nicht, dass man auch Nutzungs- und Verwertungsrecht hat. Wenn Du die Arbeitsproben im Rahmen Deiner Anstellung produziert hast gehören die Ergebnisse erstmal Deinem Dienstgeber (er hat Dich ja dafür bezahlt).

Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall darauf hinweisen daß die gezeigten Werke nicht Dein Eigentum sind und von Dritten nicht ohne Zustimmung Deines Arbeitgebers verwendet werden dürfen. Und ich würde es auch mal mit Deinem Chef besprechen
 
Urheberrecht heißt noch nicht, dass man auch Nutzungs- und Verwertungsrecht hat. Wenn Du die Arbeitsproben im Rahmen Deiner Anstellung produziert hast gehören die Ergebnisse erstmal Deinem Dienstgeber (er hat Dich ja dafür bezahlt).

Das stimmt schon, aber wenn man einem Dritten die Arbeiten nur als beispielhafte Proben
zeigt,
verwertet man die Arbeiten nicht und nutzt sie daher auch nicht weiter - schon gar nicht
im Sinne eines finanziellen Profites.

Anders sähe es aus, wenn man das Werk einem Dritten verkaufte!
 
Das stimmt schon, aber wenn man einem Dritten die Arbeiten nur als beispielhafte Proben
zeigt,
verwertet man die Arbeiten nicht und nutzt sie daher auch nicht weiter - schon gar nicht
im Sinne eines finanziellen Profites.

Anders sähe es aus, wenn man das Werk einem Dritten verkaufte!

Klar, verkaufen darf er es auf keinen Fall. Und es ist auch kein Problem, wenn er die Arbeitsproben einem Dritten zeigt. Aber die Dinge auf eine Website zu stellen bedeutet in der Regel, sie nicht nur einem Dritten zugänglich zu machen, sondern vielen. Und er hat keine Kontrolle mehr darüber, was diese damit anstellen. Wenn die seine Arbeitsproben in einer Weise verwenden, die dem Arbeitgeber nicht passen wäre das für den TE sicher nicht sehr vorteilhaft.

Ich würde das daher mit dem Arbeitgeber klären, ob es für diesen OK ist, dass die Arbeiten der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
 
...zudem würde ich klären, ob im Rahmen der Arbeitsproben auch werke dritter verwendet wurden, z.B. Photos.
 
Klar, verkaufen darf er es auf keinen Fall. Und es ist auch kein Problem, wenn er die Arbeitsproben einem Dritten zeigt. Aber die Dinge auf eine Website zu stellen bedeutet in der Regel, sie nicht nur einem Dritten zugänglich zu machen, sondern vielen. Und er hat keine Kontrolle mehr darüber, was diese damit anstellen. Wenn die seine Arbeitsproben in einer Weise verwenden, die dem Arbeitgeber nicht passen wäre das für den TE sicher nicht sehr vorteilhaft.

Wenn ich den TE recht verstanden habe, stellt er keine offenen o.ä. Daten online,
sondern nur kleingerechnete Ansichten. Sicher könnte sich da jemand was abschauen,
aber das kann dieser auch, wenn er das Teil in Händen hält ...

Aber ich gebe Euch natürlich Recht, daß man den Verstand an die Sache gehen
muß und beispielsweise keine vertraulichen Daten öffentlich macht ...
 
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