Arbeitslosengeld für Selbstständige

aro74

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Hi Freelancers and Freelancerinnen,

gestern lief ein netter Bericht auf Plusminus im Ersten. Kurz und bündig: Wer aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit startet, kann sich für einen kleinen Beitrag weiterhin staatlich (stattlich!) gegen Arbeitslosigkeit versichern lassen. Details gibt’s hier (CLICK)!

Stefan K. hat deshalb aufgehorcht, als er hörte, dass sich künftig auch Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit versichern können. Dann gibt es Arbeitslosengeld 1, wenn das Geschäft nicht mehr läuft.

Plusminus ist zusammen mit ihm zu der für ihn zuständigen Arbeitsagentur Köln gegangen, um herauszufinden, ob die Regelung für ihn zutrifft.

Das Angebot, eine "freiwillige Pflichtversicherung" nach § 28a des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches abzuschließen, richtet sich vor allem an Menschen, die sich jetzt oder in den vergangenen beiden Jahren (z.B. mit der Ich-AG-Förderung) aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen bzw. gemacht haben. Diese können ab 1. Februar 2006 freiwillig einzahlen und damit ihre Ansprüche aufrecht erhalten. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld richtet sich dann zunächst – wie bei allen – nach dem bisherigen Verdienst als abhängig Beschäftigte.

Aber was ist mit den "Altfällen" wie Stefan K.? Er hatte sich aus der Arbeitslosigkeit heraus bereits Anfang 1996 selbstständig gemacht. Das von der Website herunterzuladende Merkblatt der Arbeitsagentur gibt darüber nur sehr kurz angebunden Auskunft. Der Antrag ist auf Fälle wie ihn überhaupt nicht zugeschnitten. "Die freiwillige Weiterversicherung soll am .... beginnen, weil ich ab diesem Zeitpunkt als Selbstständiger tätig bin" steht dort. Das kann er so gar nicht ausfüllen.

Das Gespräch mit dem zuständigen Teamleiter der Arbeitsagentur ergibt Erfreuliches: K. kann in die freiwillige Arbeitslosenversicherung hinein. Denn er erfüllt die beiden für ihn maßgeblichen Bedingungen: Er war in den beiden Jahren vor seiner Selbstständigkeit mindestens 12 Monate in dem System der Arbeitslosenversicherung drin, und die Lücke zwischen seiner Arbeitslosigkeit und der Selbständigkeit war kürzer als einen Monat.

Vielleicht interessiert’s Euch ...
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yep, vielen dank.
warum nicht? ich frag zumindest mal nach, mach mich schlau und rechne mir das mal durch.
besten gruß, al
 
ja, ich auch. danke dir! aber wie sich da in dem artikel wieder aufgeregt wird über die niedrigen zahlungen. ich denke, wenn jemand selbstständig ist versucht er das auf alle fälle zu bleiben, auch wenns mal nicht so gut läuft. und da soll der staat sich doch freuen wenn er ein paar ocken mehr in die kasse kriegt. andererseits ist das natürlich eine sehr gute absicherung für alle ich-AGler. ich denke da liegt die befürchtung eher wie bei den "alten Hasen". Was meint ihr?
 
Habe heute den Antrag bekommen, muss ihn aber noch ein paar mal lesen (dieses Beamtendeutsch) um ihn auch wirklich zu verstehen. Melde mich wenn ichs verstanden habe :)
 
mach das. hast du mit der aquise der b2b unternehmen erfolg gehabt? (hab grad deinen anderen Tread gelesen)

gruss, lorea
 
Also ehrlich gesagt, weiss ich nicht, ob das wirklich so neu ist:

Ich habe mich knappe drei Jahre an Selbständigkeit versucht und dann im letzten Sommer das Projekt aufgegeben, weil´s nicht wirklich lief. Ich habe mich dann arbeitslos gemeldet und problemlos ALG I bekommen. Mir ist seinerzeit (bei Beginn der Existenzgründung) auch ganz unmissverständlich gesagt worden, dass ich, wenn ich binnen 36 Monaten meinen Laden wieder aufgebe, ich Anspruch auf ALG I hätte.

bin_ichs?
 
1 Jahr jeden Monat 40 EUR = 480 EUR

damit hätte ich Anspruch auf, ganz grob, 6 x 1000 EUR = 6000 EUR

nicht schlecht...

Ich frag mich nur, wie das nachgeprüft werden soll, ob jemand noch Aufträge hat oder nicht. Kommt in der Praxis ja so gut wie nie vor, dass gar keine Aufträge mehr da sind.
A bisserl was geht immer...
 
Lorea schrieb:
mach das. hast du mit der aquise der b2b unternehmen erfolg gehabt? (hab grad deinen anderen Tread gelesen)

gruss, lorea
Einige haben sich mal Infos über uns schicken lassen. Ein Versender hat sich daraufhin bei uns gemeldet. Bei einem anderen haben wir über Vitamin-B einen Kontakt hergestellt, mal schaun was daraus wird. Ach ja von Q.... haben wir mal wieder einen kleinen Auftrag bekommen.
 
bin_ichs? schrieb:
Also ehrlich gesagt, weiss ich nicht, ob das wirklich so neu ist:

Ich habe mich knappe drei Jahre an Selbständigkeit versucht und dann im letzten Sommer das Projekt aufgegeben, weil´s nicht wirklich lief. Ich habe mich dann arbeitslos gemeldet und problemlos ALG I bekommen. Mir ist seinerzeit (bei Beginn der Existenzgründung) auch ganz unmissverständlich gesagt worden, dass ich, wenn ich binnen 36 Monaten meinen Laden wieder aufgebe, ich Anspruch auf ALG I hätte.

bin_ichs?
Aus den 36 Mon. sind glaube ich ab 1.1.06 24 Mon geworden.
 
MacEnroe schrieb:
1 Jahr jeden Monat 40 EUR = 480 EUR

damit hätte ich Anspruch auf, ganz grob, 6 x 1000 EUR = 6000 EUR

nicht schlecht...

Ich frag mich nur, wie das nachgeprüft werden soll, ob jemand noch Aufträge hat oder nicht. Kommt in der Praxis ja so gut wie nie vor, dass gar keine Aufträge mehr da sind.
A bisserl was geht immer...
Nicht zu vergessen ist das man dann wieder in der GK ist und auch Anspruch auf z.B. Umschulungen, Weiterbildungen hat.
 
ach, ich weiss nicht, ob das für jeden was ist. ich glaube, wenn man schon länger dabei ist hat man so viele kontakte, dass wirklich immer was geht. ich kann mir auch vorstellen dass viele unternehmen mit handkuss einen ehemaligen selbstständigen einstellen, weil der eben ein bissl mehr weiss wies da draussen abgeht und dementsprechend ranklotzt.

Man weiss gar nicht was man denken soll. erst wurden die leute in die selbständigkeit "gelockt", mit eben solchen versprechungen 3 jahre wieder sofort AL-Geld bei Nichterfolg, nur um die AL-Statistik etwas runterzuschrauben, jetzt, wo so viele Existenzen wieder gescheitert sind (am End noch hochverschuldet) kommt das nächste "Angebot".

Wozu? Um die Leute dazu zu bringen doch noch etwas selbstständig zu bleiben (jeder der gescheit war und bei dems nicht so gut lief, hat ja bevor die 3 JAhre um waren schnell aufgehört um noch AL-Geld zu kriegen)? bin ich zu skeptisch? Vom Prinzip klingts toll... Irgendwie hab ich aber das Gefühl auch dieses "System" hat in ein, zwei Jährchen wieder einen Haken (z.B. Beitragserhöhung, 5 jahre vorher fest sonst Kürzung oder weiss der Geier). Ich hab einfach im Moment manchmal das Gefühl einem wird nur das Geld aus der Tasche gezogen.

Vielleicht wehrt sich aber auch nur der Unternehmergeist in mir, der sagt ich will keine Rückversicherung um bei Bedarf wieder ein Rädchen im Getriebe zu werden, ich glaub an mich und meine Ideen und bin selbstständig aus Überzeugung.

Die sollten mal lieber was dafür tun, dass selbstständige Frauen mal in der Familienplanung unterstützt werden. Mein letzter Stand ist, dass man nur Unterstützung erhält wenn man komplett sein Gewerbe abmeldet. Supi. Ist noch nicht konkret bei mir, beschäftigt mich als Frau aber. Genauso die private Krankenversicherung: Musst du zahlen, egal ob du arbeiten gehst oder nicht. Und wie soll das gehen mit Kind? Wäre schön wenn mir da einer mal was dazu sagen könnt.

@hunda: viel glück. würde mich mal interessieren, welche firma Q... sein soll. Kenn mich im Katalogsatz nicht so aus...
 
Hallo Lorea
Waren mal Europas größtes Versandhaus, ob sie noch sind weiß ich nicht.
 
Ach, ok, jetzt dämmerts mir. Also für mich wäre das auch was, so reiner Satz zwischendurch nur so zum Geldverdienen (ich arbeite auch viel mit Quark). Aber mir ist auch keine Firma in meiner Nähe bekannt.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung bis zum 31.12.2010 begrenzt, warum auch immer?! Es gibt aber noch keine Lösung, wie lange man danach noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn man bis zum 31.12.2010 eingezahlt hat.

Gruß
Toby
 
da fängts doch schon an...
 
Lorea schrieb:
Ach, ok, jetzt dämmerts mir. Also für mich wäre das auch was, so reiner Satz zwischendurch nur so zum Geldverdienen (ich arbeite auch viel mit Quark). Aber mir ist auch keine Firma in meiner Nähe bekannt.
Nur so zwischendurch ist Katalogsatz aber nichts. Kostet viel Zeit und Nerven. Wenn ich wüsste aus welcher Gegend Du bist könnte ich Dir vielleicht ein paar Adressen nennen.
 
toby wan kenoby schrieb:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung bis zum 31.12.2010 begrenzt, warum auch immer?! Es gibt aber noch keine Lösung, wie lange man danach noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn man bis zum 31.12.2010 eingezahlt hat.
Aloha.
Hatte mich im April 2006 auch mal erkundigt und gerade flattert mir die Aufforderung rein, mich doch bitte schlussendlich zu entscheiden, sonst wäre das Leistungsangebot futsch.

Tja, meiner Meinung nach ist das ein reines Rechenexempel.
Wie oben erwähnt ist die Leistung befristet bis Ende 2010.
Und Anspruch hat man erst, wenn man mindestens 12 Monate eingezahlt hat.

Hieße im Detail mit realistischen Zahlen:
Zugrunde legt bei Selbstständigen ein fiktives Einkommen (= „Bezugsgröße“, Zitat Merkblatt) von 2450,– Euro.
Angenommen, ich zahle ab 10/2006 pro Monat 39,81 Euro (= Regelbeitrag Selbstständige).
Dann sind das bis Ende 2010 (39 Monate) 1552,59 Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Wenn ich wirklich nach 12 Monaten ALG-Anspruch anmelden sollte (Jott bewahre!), bekäme ich (wenn ich mal die Bezugsgröße als Basis nehme) 6 x 1641,50 Euro (weil 67% von 2540,–) = 9849,– Euro.
Bei längerem Beitragszahlungszeitraum entsprechend Monate Leistung mehr (Staffelung bis max. 12 Monate ALG).

Unterm Strich:
1500,– einzahlen, im Falle einer AL min. 10.000,– Anspruch haben.

Ungeachtet der o.g. „Ein bisschen was geht immer“ etc. Argumente.
Klar, die 1500,– sind Ende 2010 futsch, aber es ist eben eine Versicherung für knapp 40,– Euro/Monat. Und die täten mir persönlich gerade mal nicht wirklich weh.

Bitte korrigiert mich oder bringt mich auf andere Gedanken, falls Ihr ein neues für und wider habt.

Dank und besten Gruß,
Al
 
Zuletzt bearbeitet:
Al Terego schrieb:
Aloha.
...ich zahle ab 10/2006 ...
... sind das bis Ende 2010 (39 Monate) ...

Hi Al Ter.,

ich zähle da 51 Monate, was jedoch keine wirklich grosse Verschiebung bedeuten würde. Da ich mich mit dem Thema jedoch (noch) nicht beschäftigt habe, kann ich dir auch nicht mehr schreiben.

Gruß

esszett
 
Hi esszett.
Du hast völlig recht. Da hab ich ein Jahr geschlabbert.
Also wären es z.B. ab 10/2006 insgesamt noch 51 Monate á 39,81 Euro.
Macht einen Gesamtbeitrag von 2030,31 Euro für eine zu erwartende Leistung im Arbeitslosenfall von mindestens ca. 10.000,– Euro (bei 6 Monaten Anspruch).
Ich sehe es wie eine Art Risikoversicherung.
Und ich glaube, ich werde es machen.
Bis dahin, Gruß, Al
 
Hi Al,

ich habe mir den Artikel durchgelesen und der letzte Abschnitt läßt Gutes hoffen:

"Die "freiwillige Pflichtversicherung" für die Selbstständigen und die Arbeitnehmer im Ausland ist dagegen bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Allerdings meinen Experten, dass dies so nicht geht. Wer bis zum 31.12. in die freiwillige Versicherung einzahlt, der muss auch eine Zeitlang danach noch Ansprüche haben, sagen sie. Deshalb steht zu erwarten, dass der Gesetzgeber rechtzeitig vor dem Auslaufen der Versicherung noch eine Übergangslösung für alle schafft, die bis dahin eingetreten sind."

Mir scheint die freiwillige Versicherung auch sinnvoll zu sein.

Gruß

esszett
 
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