unipolar schrieb:
wenn du innerhalb der garantiezeit ein austauschgeraet bekommst (muss ein neues sein), dann faengt ab erhalt des austauschgeraetes die garantie von vorn.
Hab Hier folgendes endeckt:
"Die Gewährleistungsverpflichtungen von Apple für dieses Hardware-Produkt sind gemäß nachfolgenden Bestimmungen beschränkt:
Apple Computer, Inc. („Apple“) gewährleistet, dass dieses Hardware-Produkt frei ist von Material- und Herstellungsfehlern, und zwar für die Dauer von einem (1) Jahr, gerechnet ab dem Datum des ersten Kaufs („Gewährleistungsfrist“).
Wenn ein Fehler auftritt und Apple davon innerhalb der Gewährleistungsfrist wirksam benachrichtigt wird, wird Apple nach ihrem Ermessen (1) das Produkt mit neuen oder überholten Teilen unentgeltlich reparieren, (2) das Produkt austauschen gegen ein Produkt, das entweder neu ist oder aus neuen oder brauchbaren benutzten Teilen hergestellt wurde und in der Funktion mindestens dem ursprünglichen Produkt entspricht, oder (3) den Kaufpreis des Produkts zurückerstatten.
Wenn ein Fehler auftritt und Apple davon nach Ablauf der ersten einhundertachtzig (180) Tage der Gewährleistungsfrist wirksam benachrichtigt wird, berechnet Apple eine Gebühr für Versand und Bearbeitung für jede von Apple vorgenommene Reparatur bzw. Austausch eines Produkts.
Apple gewährleistet, dass nach dieser Gewährleistungserklärung ausgetauschte Produkte und gelieferte Teile frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, und zwar für neunzig (90) Tage, gerechnet ab dem Austausch bzw. der Reparatur,
höchstens jedoch für die Restlaufzeit der ursprünglichen Gewährleistung. Wenn ein Produkt oder Teil ausgetauscht wird, geht der neue Gegenstand in ihr Eigentum über, während der ausgetauschte Gegenstand in das Eigentum von Apple übergeht. Wenn Sie eine Rückerstattung erhalten, geht Ihr Produkt in das Eigentum von Apple über. "
Was soll ich machen?