AppleCare abschließen nach 1 Jahr?

Frigattvogel

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Kann die AppleCare Garantieverlängerung auch nach einem Jahr ipod noch abgeschlossen werden? Hab in schon mal (noch auf <1 Jahr Garantie) austauschen lassen. Das neue Gerät hat zwar von außen tiptop ausgeschaut, aber ich vermute mal das die Festplatte leicht Fehlerhaft war und leider noch immer ist.


THX, Maikel
 
Wenn die Garantie abgelaufen ist kannst du sie afaik auch nicht mehr mit Apple Care verlaengern.
 
Apple Care kannst du innerhalb des ersten Jahres abschließen. Nach Ablauf der 12 Monate ist das nicht mehr möglich.
 
Keine Ahnung ob das geht. aber selbst wenn, dann wäre es mit Sicherheit so teuer, daß sich das nicht lohnte.

Thomann gibt auf Apple-Produkte übrigens drei Jahre Garantie, solltest Du bei einem eventuellen Neukauf mal berücksichtigen.

Martin
 
gravis bietet doch auch versicherungen an, frag doch da mal nach.
 
oSIRus schrieb:
gravis bietet doch auch versicherungen an, frag doch da mal nach.
aber auch nicht mehr nach dem 1. Jahr. Wird wohl nichts zu machen sein.
 
AppleCare ist eh zu teuer.. aber ich würd auch gern wissen, obs Selbstbehalt bei AppleCare gibt. Wenn nein, dann kommts günstiger.
 
Jazz_Rabbit schrieb:
AppleCare ist eh zu teuer.. aber ich würd auch gern wissen, obs Selbstbehalt bei AppleCare gibt. Wenn nein, dann kommts günstiger.
Meinst du die Selbstbeteiligung der Gravis-Garantie?
Die ist da, weil Gravis gegen Sturz und Diebstahl versichert. Das ist bei Apple Care nicht der Fall. Deswegen braucht es da auch keine Selbstbeteiligung.


Ich hatte das Glück noch eine der letzten APLAs zu bekommen. Da kommt man mit 80 EUR für das PowerBook gut weg und auf den Telefon Support kann ich verzichten.
 
wenn du innerhalb der garantiezeit ein austauschgeraet bekommst (muss ein neues sein), dann faengt ab erhalt des austauschgeraetes die garantie von vorn.
 
Gibts eigentlich für das Gerät, das ich innerhalb des 1. Jahres (d. h. mit Garantieanschpruch) bekommen hab, nicht auch eine Garantie? Wenn ja, wie lange?
 
bitte um antworten!
 
hab ich doch gerade geschrieben!
 
Was ist eigentlich mit dem 2 jährigen Gewährleistungsanspruch?

Der muss doch eigentlich auch für Apple gelten - wenn in Europa gekauft.

Ich habe dann zwar die Beweislast, aber die Möglichkeit besteht doch, oder?
 
easy999 schrieb:
Was ist eigentlich mit dem 2 jährigen Gewährleistungsanspruch?
Bei der Gewährleistung musst du als Käufer beweisen, dass der Fehler schon vor dem Kauf vorlag.
Das ist so gut wie unmöglich und immer eine Frage der Kulanz des Herstellers/Händlers und damit kein Vergleich zur Garantie, bei der beim Hersteller/Händler die Beweislast liegt.
 
unipolar schrieb:
wenn du innerhalb der garantiezeit ein austauschgeraet bekommst (muss ein neues sein), dann faengt ab erhalt des austauschgeraetes die garantie von vorn.

auch ein jahr? hab einmal was gelesen von 60 oder 90 tagen.
 
wieder ein jahr!
 
heldausberlin schrieb:
Bei der Gewährleistung musst du als Käufer beweisen, dass der Fehler schon vor dem Kauf vorlag.
Das ist so gut wie unmöglich und immer eine Frage der Kulanz des Herstellers/Händlers und damit kein Vergleich zur Garantie, bei der beim Hersteller/Händler die Beweislast liegt.

Gut....das ist mir klar.
d.h. aber auch das APPLE 2 Jahre Gewährleistung anbieten muss,
weil sie in der EU verkaufen?
Dies wird von Apple aber nie erwähnt.
 
easy999 schrieb:
Gut....das ist mir klar.
d.h. aber auch das APPLE 2 Jahre Gewährleistung anbieten muss,
weil sie in der EU verkaufen?
Dies wird von Apple aber nie erwähnt.

Ich glaube, dass es ziemlich sinnlos ist darüber nachzudenken. Apple bietet ja zwei Jahre Garantie an halt gegen Aufpreis. Es wird halt erlaubt sein, das Produkt billiger zu erwerben, dafür hat man nur 1 J. Garantie.
Vorallem wäre das sicher schon wem aufgefallen, wenns rechtlich nicht korrekt abläuft!
 
Den Gewaehrleistunganpsruch hast du gegenueber dem Haendler - den Garantieanspruch gegenuber dem Hersteller. Es gibt keine gesetzlich geregelte Garantie. Jede Garantieleistung eines Herstellers ist freiwillig.

Die Gewaehrleistung ist gesetzlich geregelt. Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ist bereits weiter oben erklaert.

Warum sollte Apple eine gesetzlich geregelte Tatsache erwaehnen. In deinem Arbeitsvertrag stet ja auch nicht drin, dass du bei ungerechtfertigter Kuendigung vor's Arbeitsgereicht ziehen kannst.
 
Garantie= Freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers, Gewährleistung=gesetzlich Verpflichtende Leistung des HÄNDLERS!
Die Garantie greift, wenn man das Gerät zu Apple oder in ein Service Center von Apple bringt.
Die Gewährleistung kann (muss) nur der Händler übernehmen, bei dem das Gerät gekauft wurde.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss Dir der Händler beweisen, dass das Gerät beim Gefahrenübergang (also von dem Tag an, wo Du es in Händen hieltst...) EInwandfrei funktionierte. Dies ist bei einem so hochintegrierten Gerät wie einem Computer nicht möglich, somit wirst Du da, wenns auf nen Rechtsstreit rausläuft, immer Recht bekommen.
Anders sieht die Sache in den restlichen 18 Monaten der gesetzlichen Gewährleistung aus. Da musst naemlich Du dem Händler beweisen, dass der Fehler schon beim Gefahrenübergang vorlag. Das wird Dir allerdings genausowenig möglich sein.

Ergo= Alles, was über 6 Monate Garantie/Gewaährleistung hinaus geht ist absolute Glückssache und vom "good Will" des Händlers/Herstellers abhängig!

Tolles, erweitertes, Gewährleistungsrecht :rolleyes:

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Mist, zu langsam...
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