Garantie= Freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers, Gewährleistung=gesetzlich Verpflichtende Leistung des HÄNDLERS!
Die Garantie greift, wenn man das Gerät zu Apple oder in ein Service Center von Apple bringt.
Die Gewährleistung kann (muss) nur der Händler übernehmen, bei dem das Gerät gekauft wurde.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss Dir der Händler beweisen, dass das Gerät beim Gefahrenübergang (also von dem Tag an, wo Du es in Händen hieltst...) EInwandfrei funktionierte. Dies ist bei einem so hochintegrierten Gerät wie einem Computer nicht möglich, somit wirst Du da, wenns auf nen Rechtsstreit rausläuft, immer Recht bekommen.
Anders sieht die Sache in den restlichen 18 Monaten der gesetzlichen Gewährleistung aus. Da musst naemlich Du dem Händler beweisen, dass der Fehler schon beim Gefahrenübergang vorlag. Das wird Dir allerdings genausowenig möglich sein.
Ergo= Alles, was über 6 Monate Garantie/Gewaährleistung hinaus geht ist absolute Glückssache und vom "good Will" des Händlers/Herstellers abhängig!
Tolles, erweitertes, Gewährleistungsrecht
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Mist, zu langsam...
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