Brrrr...
Dein grummeln sei dir zugestanden. Aber ist das geltende Recht. Wie vorher von mir schon geschrieben.
Und §13 UStG kann afaik auch nicht angewendet werden.
IANAL
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Brrrr...
Mit dieser Richtlinie verbunden ist der "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 23. Dezember 2003 für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich des Ortes der Dienstleistung [KOM (2003) 822 endg. - Amtsblatt C 96 vom 21.4.2004", der besagt, "dass bei der Erbringung von Dienstleistungen zwischen Steuerpflichtigen (Business to Business, d.h. zwischen Unternehmen) die Besteuerung künftig im Land des Dienstleistungsempfängers (d.h. im Land des Verbrauchs) und nicht mehr im Land des Dienstleistungserbringers erfolgt."
Was der Aussage von "Heniretta" widersprechen würde...
Ich denke, insbesonder unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Unternehmen innerhalb der EU ist die Postion von Apple nicht haltbar.
Ciao
dirk
Benutzt ihr eure deutsche USt-ID-Nr signalisiert ihr immer, dass ihr die Leistung für euer Unternehmen bezieht und es entsteht immer die Steuer nach §13b Abs. 1 UStG mit entsprechendem Vorsteuerabzug.
du musst im apple store für unternehmen kaufen........http://store.apple.com/de-business
als ich mein iphone gekauft hab, haben sie applestore austria und ihre uid nr. auf die rechnung geschrieben,
deshalb kann ich mir die mehrwertsteuer abziehen...