Apple Store Rechnungen mit MwSt/ App Store ?

Ich geb's auf. Die App Store ID verweist ja auf die normale Apple ID, da bin ich sehr wohl Unternehmer, klappt ja auch mit den Rechnungen. Mit der Mobile me Rechnung, das hatte ich übersehen.
 
6.6.2010 - das Thema dürfte dann immer noch aktuell sein?
 
meines erachtens darf da gar keine mwst berechnet werden, da im endeffekt bestimmungsland der ware deutschland ist und der verkäufer in luxemburg sitzt. also nix mit umsatzsteuer.
 
meines erachtens darf da gar keine mwst berechnet werden, da im endeffekt bestimmungsland der ware deutschland ist und der verkäufer in luxemburg sitzt. also nix mit umsatzsteuer.

Aber nur, wenn der GERWERBLICHE Kunde eine UST-ID hat. Ansonsten berechnet der Verkäufer seine lokale MWSt.

Ciao

dirk
 
ist ja hier der fall ;)

Ich hatte noch bei keinem Kauf die Möglichkeit, Apple meine UST-ID mitzuteilen - und auch als ich meine Apple-ID (schon sehr lange her) oder meine iTunes-ID (auch schon lange her) erstellt habe, ging das noch nicht...
Hat sich das geändert?
Wenn ja, muss ich wohl eine neue erstellen.
Nachträglich erfassen oder ändern geht wohl nicht - zumindest finde ich da nichts im AppStore oder im iTunesStore...

ciao

dirk
 
Ich gerade mal geschaut, ob es beim neu Anlegen einer Apple ID die Möglichkeit gibt, eine UST-ID zu erfassen: Nein...

Dirk
 
Wenn ich nun z.B. Aperture 3 kaufen will, also die Vollversion, dann kostet das im App Store € 62,- und bei Apple € 199,--?? Wo ist denn da der Unterschied?
 
der verwaltungsaufwand der vertriebsaufwand und die händler, die allesamt schon stinkesauer auf apple sind werden ausgebremst......
 
DAS verstehe ich, und ich habe IMMER, wenn eben möglich, beim örtlichen Händler bestellt. Aber hier ist der Unterschied einmal der Preis im App-Store zu dem bei Apple.de. Sehe ich den Unterschied nicht? Wobei: der Pixelmator hat im App-Store € 23 gekostet, sonst zwischen € 41 und € 49, natürlich habe ich da keine CD, aber TM. Ja, es ist schon so, der Zwang in den App Store, der stört.
 
mein händler hat mir empfohlen aperture 3 lieber runterzuladen, als bei ihm zu kaufen,
er hat allerdings sämtliche aperture 3 boxen an apple zurückgeschickt.....
 
Es ist aber schon seltsam:

Wenn ich Lion haben will, kann ich es nur im AppStore erhalten. Der AppStore ist laut Apple nur für Privatleute. Also kann ich als Unternehmer rechtlich gar kein Lion erwerben?

Ich habe nun eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt angefordert. Schaun'mer mal...
 
...nach europäischen Finanzrecht und Rechnungslegungsgesetz müsst Apple bald mal Probleme bekommen, weil nicht wirklich EU konform korrekt Fakturiert wird !
 
So,

ich hab' das ganze jetzt auch mal durchgespielt: Angesichts des unverschämten Preises für Lion auf USB-Stick, habe ich OS X 10.7. im AppStore gekauft.
Nachdem ich erst einen "Beleg" ohne MwSt. erhalten habe, forderte ich eine Rechnung unter Berücksichtigung meiner USt. ID an.
Nach gut 24 Stunden bekam ich eine weitere Mail - mit dem Titel "Rechnungsdoppel" - obwohl ich noch nie ein Original erhalten habe.

Darauf war das Feld für meine UST-ID leer - und die luxemburgische MwSt. berechnet.

Nun habe ich erneut eine Rechnung angefordert - diesmal eine, die korrekt meine UST-ID ausweist und diese auch bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Weiterhin habe ich gefragt, ob und wo ich die UST-ID DAUERHAFT speichern kann, so dass das Prozedere bei den (eventuell kommenden) nächsten Rechnungen eifacher wird...

Daraufhin antwortete mir - binnen 5 Minuten - eine "Henrietta", dass das nicht möglich sei.
Auf die fehlerhaft berechnete Rechnungssumme ging sie nicht ein.

Mal schauen, ob sie sich auf meine erneute Antwort meldet...

Ciao

dirk
 
Wieso sollte deine USt-ID ausgewiesen werden? Es wird die luxemburgische MwSt berechnet, da die verkaufende Firma dort ihren Sitz hat.
 
Wieso sollte deine USt-ID ausgewiesen werden? Es wird die luxemburgische MwSt berechnet, da die verkaufende Firma dort ihren Sitz hat.

Wenn ich eine Rechnung an meinen Kunden in Österreich stelle, muss ich auf der Rechnung meine UST-ID nennen. Klar!
Aber genauso gehört die UST-ID des Kunden auf die Rechnung und ein Verweis auf das Reverse-Charge-Verfahren.
Dann kann ich als Rechnungssteller darauf verzichten die Deutsche Mehrwertsteuer auf den Rechnungsbetrag aufzuschlagen.

Und genau das ist es, was Apple NICHT macht...

ciao

dirk
 
Mal schauen, ob sie sich auf meine erneute Antwort meldet...

Es dauerte wieder keine 5 Minuten, und ich hatte ein weiteres Rechnungsdoppel in der Mailbox.
Diesmal mit meiner UST-ID.

Aber die Luxemburgische MWSt. ist immer noch ausgewiesen.
Mal schauen, ob sie nach einer weiteren Mail versteht, was ich von ihr will.

ciao

dirk
 
Und noch eine Antwort von "Henrietta":

"Die iTunes Sarl ist ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg. Die MwSt.-Referenznummer in Luxemburg lautet LU20165772.

ADERESSE ITUNES STORE LUXEMBURG
iTunes SARL
8 rue Heinrich Heine
L-1720 Luxembourg

Numéro de SIREN : B 101 120

Der Verkauf der Downloads findet von dem Sitz in Luxemburg statt und somit fallen alle Verkäufe unter das luxemburgische Steuerrecht, unabhängig davon, in welchem Land der Kunde seinen Account angemeldet hat.

Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem Mehrwertsteuergesetz und der 6. EU Mehrwertsteuerrichtlinie, die in allen EU Mitgliedstaaten Gültigkeit haben.

Die Richtlinie, die für den Verkauf von elektronischen Dienstleistungen, wie in diesem Fall iTunes Downloads, angewendet wird, ist, dass die Besteuerung in dem Staat stattfindet, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Für den iTunes Store ist dies Luxemburg. Es tut mir leid, ich kann Ihnen aber nur diese Art von Beleg ausstellen, eine andere Art wird mir auch rein technisch leider nicht zugelassen. Ich hoffe, Sie können diesen Beleg doch benutzen."

Brrrr...

Dirk
 
Und noch was ;-)

ich habe mal versucht, die 6. EU Mehrwertsteuerrichtlinie zu verstehen.
Ist ja für nicht EU-Beamte nicht ganz einfach.

Mit dieser Richtlinie verbunden ist der "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 23. Dezember 2003 für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich des Ortes der Dienstleistung [KOM (2003) 822 endg. - Amtsblatt C 96 vom 21.4.2004", der besagt, "dass bei der Erbringung von Dienstleistungen zwischen Steuerpflichtigen (Business to Business, d.h. zwischen Unternehmen) die Besteuerung künftig im Land des Dienstleistungsempfängers (d.h. im Land des Verbrauchs) und nicht mehr im Land des Dienstleistungserbringers erfolgt."

Was der Aussage von "Heniretta" widersprechen würde...

Ich denke, insbesonder unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Unternehmen innerhalb der EU ist die Postion von Apple nicht haltbar.

Ciao

dirk
 
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