In diesem Fall ist der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher, da gibt es m.W. noch ein bisschen mehr dazu im BGB, was Du nicht berücksichtigt hast.
Aber ist es die Diskussionen wirklich wert? Ich denke, hier ist erst mal abwarten angesagt.
diskussionen über normen und definierte begriffe wie "übergabe" machen mit leuten, die nicht mal den tatbestand berücksichtigen, der geschildert wurde (und offenbar davon ausgehen, dass es sich um eine übergabe an den vertragspartner handelt wenn man etwas online bestellt?) generell keinen sinn.
man erkennt solche beiträge im regelfall daran, dass sie mit einem kategorischen "das ist falsch!" oder "unsinn!" beginnen, und dann irgendeine behauptung aufgestellt wird, die nichts mit dem thema zu tun hat. beides würde ein jurist niemals tun.
in meinem beitrag ging es um die frage, ob es zu lasten des verkäufers geht, wenn die post ein paket verschlampt. und du hast natürlich recht, dass man einem absender in china auch versuchen kann nachzuweisen, dass er gewerblich handelt. das wird aber beim versuch bleiben.
unabhängig von der frage was man zwingend muss, bin ich jedenfalls der auffassung, dass es eine selbstverständlichkeit sein sollte, sich auch als absender, und zwar auch als privatperson, um den verbleib einer sendung zu kümmern und wenn man denn kann, den kaufbetrag zurückzuerstatten. es kann zwar dauern, aber dem tracking sei dank weiß man ja, wer es verschlampt hat und es im endeffekt bezahlen muss.
auch bei dem angeblich falsch gelieferten produkt des TE sind solche supportanworten der marke "nö, das stimmt nicht was du da sagst" einfach unter aller würde.
ich war schon mit solchen firmen vor gericht, deren vertreter bestreiten sachverhalte auch noch nachdem man sie bewiesen hat. und wenn sie dann verlieren, dann haben sie immer noch recht und warten bis du die vollstreckung beantragst. will man die verzugszinsen haben, muss man deswegen dann auch wieder klagen. dann ist man dann echt gerne kunde. gewesen.