Wenn es sich bei der Aktion um die Aktion handelt, die von Apfeleis hier im Thread verlinkt wurde, dann stimmen die Ausführungen von flosama nicht. Im Link stehen folgende Passagen:
Und
flosama hat also keinen Gutschein erhalten, sondern nur einen sogenannten „Angebotscode“, mit dem man nach erfolgreicher Registrierung einen Gutschein bekommt. Mit dem rechtlichen Hintergrund kenne ich mich nicht aus, ich vermute allerdings, dass Angebotscodes rechtlich keine Gutscheine sind und daher verfallen können, wenn man nicht innerhalb des im Link genannten Zeitraums das dort beschriebene Prozedere vollzieht. Rechtlich wird man da also vermutlich nicht viel machen können (Anwälte von Apple werden sicherlich vorher geprüft haben, ob solche Aktionen rechtlich in Ordnung sind). Wenn flosama wenigstens die Fehlversuche bei der Registrierung so dokumentiert hätte, dass sie juristisch verwertbar wären, könnte man eventuell versuchen zu argumentieren, dass der Kunde auf Grund der schlechten Verfügbarkeit des Dienstes und der Vertröstung auf einen späteren Zeitpunkt keine Chance hatte das Angebot wahrzunehmen, obwohl der Kunde es ja ausreichend oft versucht hat. Ob das allerdings aussichtsreich wäre, keine Ahnung, da kann wohl nur ein Blick in die AGB und/oder ein Anwalt helfen. Wenn sich Apple also nicht kulant zeigt, wird sich flosama mit der Situation wohl abfinden müssen.