Bei der Nacherfuellung eine Kaufvertrages geht es darum, dass ein Kunde beim Kauf Anspruch auf eine mangelfreies Produkt hat. Hat das Produkt Maengel, kann der Kunde Nacherfuellung verlangen.
Nacherfuellungswahl ist vom Aufwand abhaengig. Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung bei unverhältnismäßigem Aufwand verweigern. Dann muss er die verbleibende Art der Nacherfüllung vornehmen, wenn er den Kaufvertrag erfüllen möchte. Zum Beispiel kann sich der Autoverkäufer auf die Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung eines neuen KFZ berufen, wenn lediglich eine Glühbirne beim gelieferten Neuwagen defekt ist.
Hier haben wir es aber nicht mit einem gerade gelieferten Rechner zu tun sondern mit einem, bei dem die Herstellergarantie abgelaufen ist.
Bringt man ein defektes Geraet innerhalb der Garantie zum reparieren, hat man dadurch seine Wahl getroffen. Und waehrtend des Rennens die Pferde wechseln ist nun mal nicht
Es reicht oft nicht, nur zu glauben Gesetztext richtig verstanden zu haben.