Anwalt gesucht - Gravis Probleme

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) ...


Da darf man zu Lasten von Verbrauchern nicht abweichen.

Steht übrigens in § 309 Nr. 8 lit. b aa BGB.
 
richtig - und um mal etwas den speed aus dem thread zu nehmen
eigentlich wollte ich mir die krankengeschichte sparen
.. aber weils so schön ist ..

situation:

random shutdown .. mainboard ausgetauscht aber wegen defekter grafikkarte (war zusätzlich kaputt genauso wie das superdrive (2x ausgetauscht schon))
keine garantie mehr nur die 90tg apple garantie aufs mainboard und einen gravis hardwareschutz
random shutdown kann in der werkstatt nicht reproduziert werden .. zum dritten male
passiert aber hier zuhause alle 4-5tg - ohne und mit netzteil oder peripeherie oder neuem system

fehler für gravis nicht existent = book ok = book wird nicht repariert
die kosten für einen anderen servicepoint gehen natürlich zu meinen lasten - wenn es nicht das mainboard ist

und nu ?
 
Zuletzt bearbeitet:
richtig - und um mal etwas den speed aus dem thread zu nehmen

situtuation:

random shutdown .. mainboard ausgetauscht
keine garantie mehr nur die 90tg apple garantie aufs mainboard und einen gravis hardwareschutz
random shutdown kann in der werkstatt nicht reproduziert werden .. zum dritten male
passiert aber hier zuhause alle 4-5tg - ohne und mit netzteil oder peripeherie oder neuem system

fehler für gravis nicht existent = book wird nicht repariert
und nu ?

Also wann hattest Du es gekauft?
 
Bei der Nacherfuellung eine Kaufvertrages geht es darum, dass ein Kunde beim Kauf Anspruch auf ein mangelfreies Produkt hat. Hat das Produkt Maengel, kann der Kunde Nacherfuellung verlangen.

Die Nacherfuellungswahl ist vom Aufwand abhaengig. Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung bei unverhältnismäßigem Aufwand verweigern. Dann muss er die verbleibende Art der Nacherfüllung vornehmen, wenn er den Kaufvertrag erfüllen möchte. Zum Beispiel kann sich der Autoverkäufer auf die Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung eines neuen KFZ berufen, wenn lediglich eine Glühbirne beim gelieferten Neuwagen defekt ist.

Hier haben wir es aber nicht mit einem gerade gelieferten Rechner zu tun sondern mit einem, bei dem die Herstellergarantie abgelaufen ist.

Bringt man ein defektes Geraet innerhalb der Garantie zum reparieren, hat man dadurch seine Wahl getroffen. Und waehrend des Rennens die Pferde wechseln (nach der ersten Reperatur will ich ploetzlich einen neuen Rechner) ist nun mal nicht :)
 
Bei der Nacherfuellung eine Kaufvertrages geht es darum, dass ein Kunde beim Kauf Anspruch auf eine mangelfreies Produkt hat. Hat das Produkt Maengel, kann der Kunde Nacherfuellung verlangen.

Nacherfuellungswahl ist vom Aufwand abhaengig. Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung bei unverhältnismäßigem Aufwand verweigern. Dann muss er die verbleibende Art der Nacherfüllung vornehmen, wenn er den Kaufvertrag erfüllen möchte. Zum Beispiel kann sich der Autoverkäufer auf die Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung eines neuen KFZ berufen, wenn lediglich eine Glühbirne beim gelieferten Neuwagen defekt ist.

Hier haben wir es aber nicht mit einem gerade gelieferten Rechner zu tun sondern mit einem, bei dem die Herstellergarantie abgelaufen ist.

Bringt man ein defektes Geraet innerhalb der Garantie zum reparieren, hat man dadurch seine Wahl getroffen. Und waehrtend des Rennens die Pferde wechseln ist nun mal nicht :)

Es reicht oft nicht, nur zu glauben Gesetztext richtig verstanden zu haben.

Nur weil man einmal Garantie gefordert hat, verliert man nicht seinen Anspruch auf Gewährleistung. Tut mir Leid, ich lese nicht nur, sondern studiere das auch seit Jahren.

Es ist nur so, nach 2 Jahren hat man keinen Anspruch auf Gewährleistung mehr und nach 6 Monaten greift eine nervige Beweislastumkehr..
 
07/2007 Kauf
07/2008 Austausch Superdrive - Beginn RSD
01/2009 2 x Austausch Superdrive, Grafikkarte defekt - Austausch Mainboard - RSD als Problem angegeben
02/2009 Diagnosewoche bei Gravis (RSD nicht behoben) - Neuer Akku gekauft 140e
04/2009 Diagnosewoche bei Gravis (RSD nicht behoben)

:confused:
 
Es geht dann wohl eher darum, was Gravis unter einer Garantieerweitung versteht und ob sie die ihren Verpflichtungen aus der Garantieerweiterung nachkommen (oder was verstehst du unter Gravis Hardwareschutz :kopfkratz: )
 
niemand hat behauptet, dass Garantie Gewaehrleistung bricht oder umgekehrt :kopfkratz:

Aber warum sollte er sich dann bei einem Gerät, dass Juli 2007 erworben wurde nicht bis Juli 2009 auf die Gewährleistung berufen können?

Selbstverständlich geht das, und da ich das Wahlrecht habe (und in den überwiegenden Fällen hat man beide Möglichkeiten, weil der Schaden normalerweise nicht unverhältnismäßig klein ist) nehme ich immer neue Geräte!
 
07/2007 Kauf
07/2008 Austausch Superdrive - Beginn RSD
01/2009 2 x Austausch Superdrive, Grafikkarte defekt - Austausch Mainboard - RSD als Problem angegeben
02/2009 Diagnosewoche bei Gravis (RSD nicht behoben) - Neuer Akku gekauft 140e
04/2009 Diagnosewoche bei Gravis (RSD nicht behoben)

:confused:

Also wenn Du jetzt einen Mangel hast, muss es sich um einen Mangel halten deren Basis schon beim Kauf gelegt war. Dann kannst Du Mängelansprüche geltend machen, ganz unabhängig von Garantie oder solchen Dingen.
 
Aber warum sollte er sich dann bei einem Gerät, dass Juli 2007 erworben wurde nicht bis Juli 2009 auf die Gewährleistung berufen können?

die Gewaehrleistung hat den Pferdefuss der Beweislastumkehr. Und das Geraet ist genau ein Jahr ohne Beanstandung in Betrieb gewesen. Das duerfte schwierig werden. Wenn es da einen Weg gibt, dann vermutlich nur den der Kulanz.
 
Also wenn Du jetzt einen Mangel hast, muss es sich um einen Mangel halten deren Basis schon beim Kauf gelegt war. Dann kannst Du Mängelansprüche geltend machen, ganz unabhängig von Garantie oder solchen Dingen.

Der Mangel hat beim Kauf nicht bestanden. Aber das war ja auch nie mein Ansinnen -
Meine Frage ist vielleicht eher - wie weiter Vorgehen, Druck machen, Rechte wahrnehmen .. Kulanz erwirken

Danke schonmal für die Antworten - was dich nicht abhalten soll weitere zu schreiben !

Die Beweislastumkehr ist hier wirklich das Problem. Was nicht festgestellt wird, wird nicht repariert.
 
Hast Du mal versucht den Gravis-Laden zu wechseln?

Mich hat man dort, trotz ebenfalls bestehender Gravis Garantieerweiterung auch einfach stehen lassen, als der Akku defekt war, nach rund 2 Jahren.
Die wollten dann 150€ für einen neuen Akku - schnurstracks rüber zu Apple - dort zwei Stunden gewartet und ich hatte einen kostenlosen neuen Akku - ganz ohne ACP.

Ich geh nie wieder zu Gravis. Mehr kann man da nicht sagen!
 
Also wenn Du jetzt einen Mangel hast, muss es sich um einen Mangel halten deren Basis schon beim Kauf gelegt war.

wie kommst du denn darauf, dass es sich um einen solchen Mangel handeln muss :kopfkratz:

Hier geht es doch eher darum, dass Gravis offensiichtlich bestreitet, dass ein Geraet, welches unter einer 2 jahrigen Garantieverlaengerung ist, ueberhaupt einen Defekt hat.
 
wie kommst du denn darauf, dass es sich um einen solchen Mangel handeln muss :kopfkratz:

Hier geht es doch eher darum, dass Gravis offensiichtlich bestreitet, dass ein Geraet, welches unter einer 2 jahrigen Garantieverlaengerung ist, ueberhaupt einen Defekt hat.

die Krux liegt ja darin - es muß nicht bestritten werden - es ist einfach nicht vorhanden :p

@ mucmac
es gibt akkus die sind laut herstellungsdatum im austauschprogramm von apple - diese akkus werden immer getauscht
sonst ist der akku ein verschleissteil und muß selbst bezahlt werden
 
wie kommst du denn darauf, dass es sich um einen solchen Mangel handeln muss :kopfkratz:

Hier geht es doch eher darum, dass Gravis offensiichtlich bestreitet, dass ein Geraet, welches unter einer 2 jahrigen Garantieverlaengerung ist, ueberhaupt einen Defekt hat.

... es muss sich um einen solchen Fehler handeln damit man Gewährleistungsansprüche umsetzen kann. Sonst bringt einem der Anwalt auch nichts.
 
es ist einem Kaeufer in der Regel nicht moeglich nachzuweisen, dass ein Mangel bereits beim Kauf einer Sache bestanden hat wenn die Sache ueber einen erheblichen Zeitraum einwandfrei funktioniert hat. Erst nach ca. einem Jahr ist ein optisches Laufwerk getauscht worden.

Ausserdem haben wir es hier mit einer Garantieverlaengerung zu tun. Es geht also um diesen Zusatzvertrag und die Pflichten die dem Verkaefer dieses Zusatzvertrags (mit Apple Care vergleichbar) daraus entstehen.
 
§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) ...


Da darf man zu Lasten von Verbrauchern nicht abweichen.

Dann solltest du aber auch noch Absatz 3 bringen, in dem es heißt, dass der Verkäufer der unter 1 getroffenen Wahl nicht nachkommen muss, wenn es unverhältnismäßig ist ;)
 
05091986 wirft hier so ziemlich alles durcheinander, was man durcheinader werfen kann. :(

Garantie ist nicht Gewährleistung. Und das er ein Wahlrecht bei der Nachbesserung hat ist zwar richtig, aber der Händler kann das locker ablehnen wenn das unverhältnismäßig hohe Kosten bedeuten würde (§ 439 (3) BGB). Wäre ja auch noch schöner wenn beim Neuwagen ne Glühbirne im Innenraum kaputt ist und der nen Neuwagen verlangt. *kopfschüttel*
 
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