Anwalt gesucht - Gravis Probleme

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Hallo

an welchen Anwalt oder welche Stelle (Verbraucherzentrale) kann ich mich wenden bei groben Problemen mit Gravis.

ich möchte hier die Problematik nicht weiter erläutern - nur soviel
zum 4. Male in Reparatur auf Hardwareschutz und der Fehler besteht weiterhin.

Danke für mögliche Tips
 
Hört sich danach an als ob sie dann einen Wandel verweigern (also Geld zurück oder neues Gerät).

Ich würde erst Mal ohne Anwalt arbeiten, da du erfahrungsgemäß auf den Kosten sitzenbleibst wenn sie danach spuren - also ohne Verhandlung. Setz denen schriftlich eine letzte Frist. Wenn die verstreicht, kannst du praktisch jeden Anwalt nehmen.
 
Mein Tipp / meine Erfahrungen:

Versuche einen Deal mit denen auszuhandeln. Dein altes Gerät gegen ein neues Gerät oder Dein Geld zurück.
Erst wenn alle Nettigkeiten und höflichen Versuche gescheitert sind würde ich einen Anwalt / Verbraucherschutz zu Rate ziehen.
Eine nette Mail an die Pressestelle mit Deiner kompletten Geschichte zeigt auch manchmal Wunder.

viel Erfolg! :)
 
Oder je nachdem auch mal ne Mail an Apple, hat in dem Fall hier auch geholfen:
MacTechNews.de

Weil am Ende schlägt das Fehlverhalten eines ASP ja auch auf Apple zurück.
 
Frist wurde längst gesetzt -
leider ist das Gerät lange aus der Apple Garantie und nur noch im Hardwareschutz - deshalb fällt Wandeln wohl eher aus -

Presse scheint noch ne Möglichkeit ...
Gravis selbst rät mir nun zu einem zweiten Serviceprovider.
Apple hält sich raus - der Verbraucher ist der Dumme -

:cake:
 
Presse scheint noch ne Möglichkeit ...

genau - geh am besten umgehend zu einem Zeitungskiosk deiner Wahl oder gleich Fernsehen einschalten :)
 
Ja ist mir klar
er meinte die Gravis Pressestelle :)

oder ich werde die unglaubliche Geschichte sofort an alle grossen Tageszeitungen und das Fernsehen weiterleiten. Morgen gibt es danne eine Aktuelle Stunde im Bundestag und nächsten Sonntag dürft ihr alle abstimmen - per Volksabstimmung - ob ein grosser Applehändler, dessen Namen, ich nicht nennen darf, des Landes verwiesen wird.

Nee mal im Ernst, Galgenhumor hab ich ja noch - aber ärgerlich ist das schon wenn man auf den Gutwill anderer Leute - speziell Händler - angewiesen ist.
 
Hört sich danach an als ob sie dann einen Wandel verweigern (also Geld zurück oder neues Gerät).

Ein neues Gerät kannst Du direkt bei der ersten Reklamation verlangen. Im Gesetz steht, "nach der Wahl des Kunden Reparatur oder Neulieferung".
 
die groesse Gefahr solcher Threads ist, dass Menschen den Unsinn glauben den andere schreiben :hehehe:
 
Ein neues Gerät kannst Du direkt bei der ersten Reklamation verlangen. Im Gesetz steht, "nach der Wahl des Kunden Reparatur oder Neulieferung".
Schonmal was von AGB gehört? ;)

Persönlich habe ich die Erfahrung mit Gravis gemacht, dass die selbst nach den dem Kunden zumutbaren Besserungsversuchen noch versuchen sich rauszureden. Damals hat geholfen bei denen im Laden ordentlich Terz zu machen.
 
Der Händler darf nachbessern…
Es hilft oft freundlich, aber beharrlich zu sein… (Einschreiben, komplette Geschichte, direkte Ansprache - Namen am Telefon geben lassen…)
Wenn alles nicht wirkt: anwalt.de | Rechtsanwalt | Rechtsanwälte vor Ort, online, am Telefon | Rechtsberatung, Rechtsbereich und Ort eingeben…

Dann ließ doch mal was Nachbesserung ist:

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) ...
 
Weg von deinem Servicepoint, geh einfach zu einem anderen auch wenns ein paar kilometer zu fahren sind...

jeder handhabt das anders, der eine wechselt der andere schickt ein, der nächste tausch aus....

kommt immer auf die chef's an.. lass dich nicht unterkriegen und bleib hartnäckig, anwalt brauchst du dabei denk ich auch nicht, kostet nur unnötig geld. bin überzeugt das du das auch so schaffst ,auch wenn ich den genauen grund nicht kenne!
 
Und das von Dir genannte zwingende Recht wäre?

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) ...


Da darf man zu Lasten von Verbrauchern nicht abweichen.
 
Das mag ja sein. Nur hat die Nacherfuellung eines Kaufvertrasgs hier nichts verloren. Das Geraet ist ja bereits aus der Garantie.
 
Das mag ja sein. Nur hat die Nacherfuellung eines Kaufvertrasgs hier nichts verloren. Das Geraet ist ja bereits aus der Garantie.

Das hat mit der Garantie nichts zu tun. Das was Du meinst heißt Gewährleistung und ob es zwei Jahre alt ist steht nirgendwo.
 
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