An die Einfälltigen die an das Reissverschlusssytem beim Autofahren glauben,


Also ob diese Strafen bei Einspruch vor einem Gericht stand halten würde, bezweifele ich mal.
Wer will mir denn beweisen, dass ich wegen der Stauumfahrung auf den Parkplatz gefahren bin, oder weil ich bewusst den Parkplatz angefshren habe, um dort zu halten. Es ist nicht verboten, es sich während der Überfahrt des Parkplatzes anders zu überlegen.

Okay, bei 75€ lohnt sich der Weg zum Anwalt nicht, aber die Polizei kann ja nur den Verdacht der Absicht der Stauumfahrung anbringen.
Mir ist auch klar, dass Lügen vor dem Gericht natürlich verboten ist.
 
Leider OT:
Wer will mir denn beweisen, dass ich wegen der Stauumfahrung auf den Parkplatz gefahren bin, oder weil ich bewusst den Parkplatz angefshren habe, um dort zu halten. Es ist nicht verboten, es sich während der Überfahrt des Parkplatzes anders zu überlegen.
Die »GEMA-Vermutung« mal auf den Autoverkehr gemünzt :hehehe:

Das Umfahren einer roten Ampel gilt ja grundsätzlich auch gleichwertig wie ein Überfahren einer solchen.

In Wattenscheid ist ein Kraftfahrer aber vor Gericht davongekommen, als er beim Rechtsabbiegen vor einer roten Ampel das (private) Eckgrundstück einer Tankstelle überfahren hatte. Eben weil man ihm nicht nachweisen konnte, nicht doch zuerst etwa den Reifendruck prüfen oder tanken zu wollen und er davon einfach nur Abstand genommen hat.

An einer anderen Stelle in Dortmund wäre die Sache fraglos nicht so gelaufen: Dort schneidet ein kleiner Busbahnhof die Straßenecke vor der Ampel ab. Neben dem Verstoß gegen das dortige »Verbot für Fahrzeuge aller Art (außer Busse)« wäre auch das Umfahren der ggf. roten Ampel nicht wegdiskutierbar.
Und trotz des Risikos wird der Weg täglich mehrfach abgeschnitten. Meine Vermutung: die Kraftfahrer gehen das Fehlverhalten wegen des Durchfahrtverbots ein, sind sich aber des (wesentlich teureren) Rotlichtverstoßes nicht im Klaren.
 
Nein, der erst Absatz gilt NICHT beim Reißverschlussverfahren. Steht ja da auch so, als „Sonderfall“.

D.h. du MUSST den anderen Einfädeln lassen. Alles andere wäre ja auch nicht durchführbar.
Naja, nichtsdestotrotz musst du bremsen wenn du nicht reingelassen wirst, andernfalls kriegst du eine Teilschuld. Absatz 5 gilt immer:

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

War kürzlich ein paar Tage mit dem Auto in Israel unterwegs, da funktioniert das in der Praxis exakt umgekehrt. Reinziehen geht immer, gehupt und geflucht wird wenn man nicht reingelassen wird. Als Deutscher erstmal gewöhnungsbedürftig, aber doch ganz witzig. :D
 
https://www.bussgeldkatalog.org/spurwechsel/
"Weiterhin ist zu beachten, dass ein Fahrstreifenwechsel nur dann ausgeführt werden darf, wenn es die Verkehrssituation zulässt. Der Spurwechselnde hat keinerlei Anspruch darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer ihn „reinlassen“."

PS: Ja, unten wird der Reissverschluss erklärt. Aber der erste Absatz gilt IMMER.
Man darf auch mit Verengung nicht einfach andere durch den Wechsel bedrängen.
Wo ist eigentlich der deutsche-kultur-thread geblieben?

Schon mal in Palermo im berufsverkehr auf einer hauptverkehrsstraße mit baustellen unterwegs gewesen?

Da geht's zu wie auf einer ameisenstraße, regeln behindern nur. Jedes auto hat eine hupe zum hallo-hier-bin-ich-sagen, ansonsten verlässt man sich auf die schwarmintelligenz. Das funktioniert! Nicht auf sein recht bestehen, aber munter draufhalten, immer im fluss bleiben, jeder nimmt rücksicht auf jeden und nutzt dabei trotzdem jede lücke. Die vielen scooterfahrer, die sich scheinbar lebensmüde hindurchdrängeln, gehören zum selbstverständlichen beiwerk und regen niemanden auf.

An der mentalität kann's nicht liegen, sonst wäre ich als dröger norddeutscher unter quirligen südländern nicht klargekommen.
 
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a) Würdest Du das auch so sehen, wenn das Fahrzeug aus der Kolonne nach rechts gewechselt ist, nur um dann ganz nach Vorne fahren zu können, frühzeitig (1 Sekunde) noch neben Dir den Blinker setzt und sodann weiter Gas gibt und versucht nachdem er nur zur Hälfte vor Dir ist in Deine Spur zu fahren? Würdest Du anhalten, damit der rein kann?

b) Wieviele Autos musst Du reinlassen? Wenn Du bereits ein Auto reinlässt, würdest Du den 10cm hinter ihm fahrenden auch noch reinlassen oder ihm mit einem ┌∩┐(◕_◕)┌∩┐ zu verstehen geben, dass er das Reissverschlussfahren nicht versteht.

a) Es ist unerheblich, wann das Fahrzeug nach rechts wechselt. Am Ende gilt das Reißverschlussverfahren
und natürlich lasse ich da Autos reinfahren. Persönliche Stimmungen zählen da nicht, es gilt die StvO.

b) Du musst nur 1 Auto reinlassen.
 
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Wie sieht denn nun eigentlich der Sachverhalt aus? Hier werden wieder über irgendwelche Hypothesen diskutiert und sich eigene Szenarien ausgemalt.

Oder gehört die Signatur noch zum Thread und der Erklärung? :crack:
Fritzfoto schrieb:
Lass mich, ich schaff das! Oh kaputt...
Wenn dem so ist, dann könnte ich dem Thread auch besser folgen :jaja: Bitte um Aufklärung :)
 
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Ich finde, solche Reissverschlusssysteme machen vor allem dann Spass, wenn man einen Mietwagen mit 0 EUR SB hat. :hehehe:
Rein komm ich dann immer. :D

Ist son bissl wie im römischen Kreisverkehr.
 
Es sollte inzwischen bekannt sein dass das Reißverschlusssystem in Deutschland nicht funktioniert. :Pah:

Klasse war das letztes Jahr auf der A8, wo es alle paar Km von 2 auf 3 und wieder auf 2 Spuren ging. An jeder Verengung gab es einen 2-3km Rückstau. Hätte man die Autobahn durchgehend auf 2 Spuren belassen wäre der Verkehr flüssiger gelaufen.
 
So mach ich das auch, aber eben auch nur beim entsprechenden Schild.
Ansonsten gilt es halt den Wechsel anzuzeigen und warten bis man reingelassen wird oder leicht rüberziehen um seinem Willen ein wenig Nachdruck zu verleihen.
Mal geht es und mal geht es nicht.;)
Lies dir mal oben den Text durch, das Schild ist fakultativ.
 
Der Spurwechsel weit vor einer Verengung ist ja auch nicht verboten. Warum auch? Ich verstehe natürlich, dass wenn alle weit vor der Verengung die Spur wechseln, es zu einem unnötigen Rückstau kommt, aber wenn ich vorher der Meinung bin, ivh möchte die Fahrspur wechseln, und es nicht durch Schilder oder eine durchgezogene Linie verboten ist, dass darf ich das.

ich finde das sogar gut. Dann kann ich auf der einziehenden Spur bis zur Engstelle vor fahren und mich da im Reißverschlussverfahren einfädeln. Mit blinken und Blickkontakt und einem freundlichen Bedanken alles kein Problem.

Aber mit LKW Fahrern habe ich auch so meine Probleme ....
 
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Da die Versicherung meinen Schaden übernimmt, werde ich meinen Eigenanteil zahlen müssen und + 100,-/ Jahr mehr für die Hochstufung.

Also überschaubar aber sehr ärgerlich weil ich immer alle rein gelassen habe.

Bis jetzt.:koch::crack:

Achso:
"Haben sie mich nicht gesehen als ich einfädeln wollte?"
"Nein, ich kann keinen sehen auf dieser Höhe"
"Und Radfahrer"?
"Nee, die auch nicht............"":drink:
 
Also auf der Schiersteiner Brücke von Mainz nach Wiesbaden funktioniert der Reißverschluss erstaunlich gut.:drive:
OK, wir hatten (und haben weiterhin) auch mehr als genug Zeit zum üben...:hehehe:
 
Also auf der Schiersteiner Brücke von Mainz nach Wiesbaden funktioniert der Reißverschluss erstaunlich gut.:drive:
OK, wir hatten (und haben weiterhin) auch mehr als genug Zeit zum üben...:hehehe:

Dafür haben wir die Leverkusener Brücke auf der A1, als Verkehrsübungsplatz für die nächsten Jahrzehnte.
Wenn die fertig ist, fliegen die Autos wahrscheinlich, also nach der zeit des autonomen Fahrens..;)
 
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