Diese Meldung hat mich diese Woche erfreut: A8-Stau umfahren: Dreiste Abkürzung über den Parkplatz kommt teuer
Also ob diese Strafen bei Einspruch vor einem Gericht stand halten würde, bezweifele ich mal.
Wer will mir denn beweisen, dass ich wegen der Stauumfahrung auf den Parkplatz gefahren bin, oder weil ich bewusst den Parkplatz angefshren habe, um dort zu halten. Es ist nicht verboten, es sich während der Überfahrt des Parkplatzes anders zu überlegen.
Okay, bei 75€ lohnt sich der Weg zum Anwalt nicht, aber die Polizei kann ja nur den Verdacht der Absicht der Stauumfahrung anbringen.
Mir ist auch klar, dass Lügen vor dem Gericht natürlich verboten ist.