Amtsgericht bestätigt: Mieter dürfen im Stehen pinkeln

Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung:
"Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet.

Frei dem Motto nach:
Wer den Abort selbst reinigt, darf auch gerne geflissentlich im Kopfstand pullern…

:crack:
 
Im Sitzen hängt er immer im Wasser. :heul:
 
Im stehen pissen ist auch gesünder, weil sich die Blase dann komplett entleert, im sitzen wohl nicht der Fall ...

Diese deine Äusserung ist aber sehr erklärungsbedürftig. Deine Einlassung berücksichtigt weder die Schwerkraft noch den Druck auf der Leitung. Selbst bei Prostata-Beschwerden spielt es keine Rolle ob im Sitzen oder Stehen gepinkelt wird, der Abfluss ist gleich lahm. Ausserdem, bei mir liegt im Toilettenraum stets etwas zum Lesen, da ist das Entleeren der Blase im Sitzen aber deutlich vorzuziehen. Eventuell hat der Beklagte in Stehen gepinkelt, dabei gelesen und seine Brühe sprenkelte dabei durch den ganzen Raum. Was muss der für 'ne Sau sein, dass dadurch Verätzungen de Marmorbodens die Folge sind. Geputzt wurde bei dem wohl überhauptgornienicht? Im Übrigen, selbst die ollen Römer pinkelten im Sitzen, war doch die Unterhaltung in trauter Runde viel gemütlicher.
 
So geht das:

Sitzpinkeln.jpg
 
marmorboden? im wc? krass. ja so ist das halt. kaum schwelgt so manches fossil noch in erinnerungen an die alten römer, bums, hat sich die welt auch schon weiter gedreht und mann und frau pinkeln im stehen. (r)evolution!
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für das ”Fossil”!:)

Aber schon lange vor den Römern urinierten Männchen und Weibchen unterschiedlich.Und ja, Ich bin bereits in der Neuen Welt angekommen. Aber in den letzten paar Jahrtausenden gab es meines Wissens keine Evolution bei der Technik des Wasserlassens, vulgo Pissens.:cool:

Allerdings machten wir als Kinder gemeinsam mit den Girls Wett-Weitpinkeln. Wobei manches Girl die Boys blass aussehen liess.;)
 
Moin,

habe mal eine Geschichte gehört von einem Kapitän, der niemanden anheuern wollte, der nicht über die Reling pissen könne. Bis sich dann mal eine Frau an die Reling stellte...
 
Gelobt seien die teppiche bei den Briten.


Nun ja, ist ja bekannt, dass unsere Inselaffen und auch die ihnen gegenüber liegenden Froschschenkelfressern etwas eigenartigen Gepflogenheiten huldigen. Dies trifft insbesondere auf die Hygjene-Einrichtungen zu.:cool:
 
Moin,

habe mal eine Geschichte gehört von einem Kapitän, der niemanden anheuern wollte, der nicht über die Reling pissen könne. Bis sich dann mal eine Frau an die Reling stellte...


Dies macht wohl der unterschiedliche „Abstrahlwinkel” aus:d
 
Nun ja, ist ja bekannt, dass unsere Inselaffen und auch die ihnen gegenüber liegenden Froschschenkelfressern etwas eigenartigen Gepflogenheiten huldigen. Dies trifft insbesondere auf die Hygjene-Einrichtungen zu.:cool:

Ja - einlochen will halt auch gelernt sein. Hilft aber schon wenn man sich auf die "Fussmarkierungen" stellt.
 
Was muss der für 'ne Sau sein, dass dadurch Verätzungen de Marmorbodens die Folge sind. Geputzt wurde bei dem wohl überhauptgornienicht?

Genau aus dem Grunde versteh ich das Urteil nicht.

Meinetwegen soll der Typ im stehen pissen, solange er das Klo allein benutzt so dass kein/e andere/r sich in seine Suppe setzen muss. (Auf der Arbeit haben wir das Problem dass es im Toilettenraum 6 Pissoire gibt und 6 Kabinen. Wo wird gestrullt? natürlich in den Kabinen mitten auf die Klobrillen drauf. :sick: Manchmal möchte ich da schon mit einer Heckenschere stehen und..... Was sind das nur für asoziale Drecksschweine, die zum einen die Stehpissoirs nicht nutzen und statt dessen die Kabinen vollsauen, und dann ihren Dreck nicht weg machen. :koch: )

Aber es gehört ganz sicher nicht zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung die Suppe so lange auf den Marmorboden einwirken zu lassen dass dieser "angeätzt" wird. Wenn er schon ohne Zielvermögen auf den Boden pissen muss dann kann man als Vermieter doch zumindest erwarten dass dieser direkt die Sauerei weg macht damit diese Schäden eben nicht entstehen.

Wenn also wirklich durch das Urinieren im Stehen Schäden entstehen hat aus meiner Sicht der Mieter die Schäden zu tragen da er diese durchaus hätte vermeiden können. Sieht so aus als wäre der Richter auch so ein Typ Drecksau der meint es sei cool mit seiner Pisse überall das Revier zu markieren.
 
Ich erinner mich an einen thread über das ausziehen der Schuhe in der Wohnung, da wurden Menschen. die das gerne von Ihrem Besuch hätten als hygiene Nazis bezeichnet....
Soll doch jeder Pissen wie er will. Wenn er auch putzen kann.
Zum Glück muss ja in Frauen Wgs das Klo nie geputzt werden, weil dia alle im sitzen pinkeln. Die haben es echt gut...
@ Jürgen: wenn die Prostata schon probleme macht ist es egal wie man pisst. Vorbeugend gibt es da aber Übungen. Wie gut die Blase entleert wird hängt von der Körperhaltung ab. D.h. ob Du mit der Nase den Boden berührst wenn Du auf dem Klo hockst weil Du sonst nichts lesen kannst, oder eben anders.Prinzipiell kann man doch davon ausgehen daß die Organe am besten funktionieren wenn man die von der Natur vorgesehene Körperhaltung annimmt. Das kann auch beim Pinkeln im Hocken sein
 
Genau aus dem Grunde versteh ich das Urteil nicht.

Meinetwegen soll der Typ im stehen pissen, solange er das Klo allein benutzt so dass kein/e andere/r sich in seine Suppe setzen muss. (Auf der Arbeit haben wir das Problem dass es im Toilettenraum 6 Pissoire gibt und 6 Kabinen. Wo wird gestrullt? natürlich in den Kabinen mitten auf die Klobrillen drauf. :sick: Manchmal möchte ich da schon mit einer Heckenschere stehen und..... Was sind das nur für asoziale Drecksschweine, die zum einen die Stehpissoirs nicht nutzen und statt dessen die Kabinen vollsauen, und dann ihren Dreck nicht weg machen. :koch: )

Aber es gehört ganz sicher nicht zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung die Suppe so lange auf den Marmorboden einwirken zu lassen dass dieser "angeätzt" wird. Wenn er schon ohne Zielvermögen auf den Boden pissen muss dann kann man als Vermieter doch zumindest erwarten dass dieser direkt die Sauerei weg macht damit diese Schäden eben nicht entstehen.

Wenn also wirklich durch das Urinieren im Stehen Schäden entstehen hat aus meiner Sicht der Mieter die Schäden zu tragen da er diese durchaus hätte vermeiden können. Sieht so aus als wäre der Richter auch so ein Typ Drecksau der meint es sei cool mit seiner Pisse überall das Revier zu markieren.



Das Gleiche über den Richter dachte ich auch, als ich den Artikel das erstemal las. Ich kann das Blatt drehen und wenden wie ich will, selbst wenn du nichtpolierten Marmor nutzt, passiert so etwas unter normalen Umständen nicht, es sei denn, du bist Säuretrinker. Sehe dir doch mal in Italia die alten römischen Fussböden an. Und die alten Römer haben auch ihren Essigwein auf den Boden gegossen.

Oder in Indien, das Taj Mahal, wird tagtäglich von zigtausenden Schweissfüssen malträtiert.

Peinlich für die Justiz, die stets darüber klagt, überlastet zu sein. Wie kann ein Staatsanwalt solch Hirnriss überhaupt zur Klage zulassen:confused:Die Pissnelke soll den Schaden an seine Versicherung melden und gut ist es, dann kann er ja weiter Giesskanne spielen.
 
Aber es gehört ganz sicher nicht zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung die Suppe so lange auf den Marmorboden einwirken zu lassen dass dieser "angeätzt" wird.

Ganz abgesehen davon, daß der Mieter natürlich schon im eigenen Interesse mal das Klo putzen sollte, gehört zur "vertragsgemässen Nutzung" einer Wohnung sicher kein Putzzwang... Das wär ja noch schöner!
 
nö, behauptet ja auch keiner. Aber man muss den Boden nicht mehr schädigen als durch normale Nutzung. Wenn ich das Parkett hier kaputtmache weil es nicht für nötig halte das umgestoßene Glas mit Wasser aufzuwischen kann ich ja auch latzen
 
Ganz abgesehen davon, daß der Mieter natürlich schon im eigenen Interesse mal das Klo putzen sollte, gehört zur "vertragsgemässen Nutzung" einer Wohnung sicher kein Putzzwang... Das wär ja noch schöner!

Was heißt hier "Putzzwang"?

Findest du es wirklich in Ordnung dass das Mietobjekt durch die Faulheit eines Mieters der nichts von Sauberkeit hält beschädigt wird? Hier ist ja wohl offensichtlich der Fußboden durch Urinspritzer beschädigt worden, und wenn sich dieser Schaden dadurch vermeiden lässt dass der Mieter nach dem Pieseln seine Sauerei weg macht dann hat er das gefälligst zu tun. Und wenn er das nicht macht, weil er sich keinem "Putzzwang" unterwerfen will dann sollte er für den durch seine Faulheit angerichteten Schaden grade stehen müssen.

Abgesehen davon findet man in fast jedem Mietvertrag Regelungen darüber wann und wie das Treppenhaus zu reinigen ist, soviel zum Thema "Putzzwang"
 
Cosmic hat es eigentlich auf den Punkt gebracht. Sicher besteht kein Putzzwang, aber eine Sorgfaltspflicht im Umgang mit der Mietsache. Wie man der Nachkommt, ob man also im Sitzen pinkelt, oder öfter mal die Säure aufwischt ist ja egal.
 
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