geWAPpnet
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Für Ausgeliehenes ganz sicher nicht. Das ist immer ein temopräres Nutzungsrecht. Wenn Du eine dauerhaft nutzbare Kopie davon erstellst, ist das rechtlich schlicht und ergreifend Diebstahl. Du verwechselst das mit der Diskussion über die Herstellung von analogen Kopien vs. digitalen Kopien. Dabei ging es aber entweder um den Besitz einer eigenen Originalkopie oder um das Mitschneiden von Radio oder Fernsehen. Beim Ausleihen von individuellen Kopien gilt das aber nicht.Das ist deshalb eine Grauzone, weil ich den Film nicht Rippe sondern aufnehme. Haarspalterei, aber das aufnehmen ist legal.