spoege
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@ minilux: Ich habe in meinem Beitrag grade diesen Satz geschrieben:
§5 UWG ist betitelt als "Irreführende geschäftliche Handlungen" und listet einiges dazu auf. Jetzt auch noch entsprechende Teile des Gewohnheitsrechts und einschlägige Urteile aus deutschen Gerichtsverfahren hier anbringen zu sollen empfinde ich als überzogen.
Wir haben hier ein Diskussionsforum, kein juristisches Podium. Da sollten solche Hinweise auch mal reichen – wer seine diesbezüglichen Kenntnisse vertiefen oder Gegenargumente sammeln will, muss eben Eigeninitiative entwickeln.
Ich bin kein Jurist und kann deshalb nicht nachweisen, wo genau das wie festgelegt ist. Es wird eine Mischung aus Gewohnheitsrecht, UWG und anderen Gesetzen sein (Beispiel §5 UWG), vor allem jedoch in der laufenden Rechtsprechung, nach der sich dann auch die nachfolgenden Urteile in der Regel richten.
§5 UWG ist betitelt als "Irreführende geschäftliche Handlungen" und listet einiges dazu auf. Jetzt auch noch entsprechende Teile des Gewohnheitsrechts und einschlägige Urteile aus deutschen Gerichtsverfahren hier anbringen zu sollen empfinde ich als überzogen.
Wir haben hier ein Diskussionsforum, kein juristisches Podium. Da sollten solche Hinweise auch mal reichen – wer seine diesbezüglichen Kenntnisse vertiefen oder Gegenargumente sammeln will, muss eben Eigeninitiative entwickeln.