Pille2k6
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Hallo liebe MacUser-Community,
ich möchte hier kurz meinen Fall schildern und hoff auf ein paar Tipps über die weitere Vorgehensweise.
Ich habe mir bei einem Online-Shop ende September 2010 ein Sony Vaio-Notebook bestellt. Bereits am ersten Tag zeigte sich folgender Fehler:
Das Gerät friert in unregelmäßigen Abständen (zunächst nur ca. ein mal alle zwei Tage) während des Betriebes ein.
Die Maus bleibt hängen und das Gerät reagiert auf keine weiteren Eingaben mehr.
Lediglich das Ausschalten durch drücken der "Power-Taste" für mehrere Sekunden funktioniert und schält das Gerät ab.
Manchmal kam auch stattdessen ein Bluescreen.
Ich hab das ganze zunächst auf Software-Probleme geschoben und mir vorgenommen, in nächster Zeit einfach mal Windows neu zu installieren.
Außerdem habe ich das Notebook zu diesem Zeitpunkt noch nicht so intensiv genutzt, da ich noch ein anderes Windows-Notebook hier hatte.
Mit der häufigeren Nuzung wurden aber auch die Abstürze immer häufiger (mind. 1x am Tag). Auch mehrmaliges neuinstallieren und wiederherstellen hat nicht funktioniert.
Habe mich dann an den Sony-Support gewendet und das Gerät eingeschickt.
Über die Inkompetenz und Unfreundlichkeit von diesem Support möchte ich jetzt hier nicht schreiben...
Das Notebook kam dann einige Tage später wieder zurück. Es wurde laut Reparaturbericht wohl lediglich ein BIOS-Update durchgeführt!
Obwohl ich am Telefon eine exakte Fehlerbeschreibung geliefert habe und bereits erklärte, dass die neueste Software, Treiber und BIOS installiert sind.
Erwartungsgemäß trat der Fehler nach ca. 5 Stunden Nutzung erneut auf.
Habe es also wieder zu Sony geschickt. Diesmal wurde die Festplatte ausgetauscht. --> Fehler trat nach ca. 12 Stunden wieder auf!
Danach war es mir zuviel und ich hab dem Händler per E-Mail geschrieben, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten möchte (§§ 437, 440, 323 BGB) und eine Frist von 2 Wochen gesetzt, welche am 04. März ausläuft.
Ich bekam daraufhin eine E-Mail mit einem Retourenschein zum ausdrucken. Habe dann das Notebook (samt Fehlerbeschreibung, die beiden Reparaturnachweise sowie Fotos von den Bluescreens und eine CD mit einem Video, welche das eingefrorene Gerät zeigt) direkt an den Händler geschickt.
In der Antwort-Mail vom 18. Februar ging der Händler allerdings in keiner weise auf meine Fristsetzung ein:
Deshalb habe ich gestern nochmal eine Mail geschickt, um nach dem Stand zu fragen.
Folgende Antwort habe ich erhalten:
Mein Problem ist nun, dass ich das Gerät nunmehr seit Januar nicht mehr habe und dringend auf einen (eigenen) Computer angewiesen bin!
Ich möchte also schnellstmöglich mein Geld wieder, um mir ein neues Gerät kaufen zu können.
Soweit ich die Paragraphen im BGB interpretiere, hätte ich ja nicht mal eine Frist setzen müssen (mir wurde es jedoch geraten).
Also kann ich doch erwarten, dass man mir nach zwei Wochen das Geld zurückerstattet, oder?
Hat jemand Tipps, was ich nun antworten oder wie ich weiter vorgehen soll?
Mein Hauptproblem ist einfach diese Ungewissheit, dass der Händler sich (aus welchen Gründen auch immer) noch quer stellen könnte und mir das Geld nicht erstattet. Apropos: Kann der Händler eigentlich eine Wertminderung vornehmen?
Und ganz Allgemein: Hat der Händler in meinem Fall überhaupt einen Grund / eine Möglichkeit den Rücktritt nicht anzunehmen?
Habe ich etwas "falsch" gemacht?!
Danke für jeden Tipp / Hinweis etc.!
ich möchte hier kurz meinen Fall schildern und hoff auf ein paar Tipps über die weitere Vorgehensweise.
Ich habe mir bei einem Online-Shop ende September 2010 ein Sony Vaio-Notebook bestellt. Bereits am ersten Tag zeigte sich folgender Fehler:
Das Gerät friert in unregelmäßigen Abständen (zunächst nur ca. ein mal alle zwei Tage) während des Betriebes ein.
Die Maus bleibt hängen und das Gerät reagiert auf keine weiteren Eingaben mehr.
Lediglich das Ausschalten durch drücken der "Power-Taste" für mehrere Sekunden funktioniert und schält das Gerät ab.
Manchmal kam auch stattdessen ein Bluescreen.
Ich hab das ganze zunächst auf Software-Probleme geschoben und mir vorgenommen, in nächster Zeit einfach mal Windows neu zu installieren.
Außerdem habe ich das Notebook zu diesem Zeitpunkt noch nicht so intensiv genutzt, da ich noch ein anderes Windows-Notebook hier hatte.
Mit der häufigeren Nuzung wurden aber auch die Abstürze immer häufiger (mind. 1x am Tag). Auch mehrmaliges neuinstallieren und wiederherstellen hat nicht funktioniert.
Habe mich dann an den Sony-Support gewendet und das Gerät eingeschickt.
Über die Inkompetenz und Unfreundlichkeit von diesem Support möchte ich jetzt hier nicht schreiben...
Das Notebook kam dann einige Tage später wieder zurück. Es wurde laut Reparaturbericht wohl lediglich ein BIOS-Update durchgeführt!
Obwohl ich am Telefon eine exakte Fehlerbeschreibung geliefert habe und bereits erklärte, dass die neueste Software, Treiber und BIOS installiert sind.
Erwartungsgemäß trat der Fehler nach ca. 5 Stunden Nutzung erneut auf.
Habe es also wieder zu Sony geschickt. Diesmal wurde die Festplatte ausgetauscht. --> Fehler trat nach ca. 12 Stunden wieder auf!
Danach war es mir zuviel und ich hab dem Händler per E-Mail geschrieben, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten möchte (§§ 437, 440, 323 BGB) und eine Frist von 2 Wochen gesetzt, welche am 04. März ausläuft.
Ich bekam daraufhin eine E-Mail mit einem Retourenschein zum ausdrucken. Habe dann das Notebook (samt Fehlerbeschreibung, die beiden Reparaturnachweise sowie Fotos von den Bluescreens und eine CD mit einem Video, welche das eingefrorene Gerät zeigt) direkt an den Händler geschickt.
In der Antwort-Mail vom 18. Februar ging der Händler allerdings in keiner weise auf meine Fristsetzung ein:
[...]
Nach Erhalt werden wir das Gerät auf den von Ihnen genannten Defekt überprüfen und uns im Anschluss wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir sehen Ihrer Einsendung entgegen und stehen bei Rückfragen gern zur Verfügung.
[...]
Deshalb habe ich gestern nochmal eine Mail geschickt, um nach dem Stand zu fragen.
Folgende Antwort habe ich erhalten:
[...]
Ihre Einsendung haben wir dankend erhalten. Derzeit befindet sich Ihr Vorgang bei uns noch in Bearbeitung. Bitte beachten Sie, dass wir die Geräte chronologisch nach Wareneingang überprüfen. Aufgrund erhöhtem Arbeitsaufkommens können derzeit zudem Verzögerungen bei der Bearbeitung auftreten. Dies bitten wir vielmals zu entschuldigen. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bis dahin bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld und verbleiben
[...]
Mein Problem ist nun, dass ich das Gerät nunmehr seit Januar nicht mehr habe und dringend auf einen (eigenen) Computer angewiesen bin!
Ich möchte also schnellstmöglich mein Geld wieder, um mir ein neues Gerät kaufen zu können.
Soweit ich die Paragraphen im BGB interpretiere, hätte ich ja nicht mal eine Frist setzen müssen (mir wurde es jedoch geraten).
Also kann ich doch erwarten, dass man mir nach zwei Wochen das Geld zurückerstattet, oder?
Hat jemand Tipps, was ich nun antworten oder wie ich weiter vorgehen soll?
Mein Hauptproblem ist einfach diese Ungewissheit, dass der Händler sich (aus welchen Gründen auch immer) noch quer stellen könnte und mir das Geld nicht erstattet. Apropos: Kann der Händler eigentlich eine Wertminderung vornehmen?
Und ganz Allgemein: Hat der Händler in meinem Fall überhaupt einen Grund / eine Möglichkeit den Rücktritt nicht anzunehmen?
Habe ich etwas "falsch" gemacht?!
Danke für jeden Tipp / Hinweis etc.!
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