nio
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songliner schrieb:Entschuldige, aber das ist nach wie vor gefährlicher Schwachsinn.
Ich meine auch, in der Vorlesung uebers Buergerliche Recht gelernt zu haben: "Vertraege (in diesem Fall in den AGB geregelt) sind zu halten" und dass Vertragsfreiheit besteht (im uebrigen sind als solche Vertraege auch muendliche Absprachen anzusehen). Sofern die Vertraege nicht gegen geltendes Recht oder gegen die sog. "Guten Sitten" verstossen, sind sie demnach gueltig. Und die sog. "Salvatorische Klausel", die in fast allen Vertraegen enthalten ist, besagt, dass sofern ein Artikel des Vertrags aus eben diesem Grund ungueltig sein sollte, alle anderen dennoch Gueltigkeit behalten.
Aber jedenfalls gut, dass das Thema mal hier auf den Tisch gekommen ist, sicherlich ist es die Sorgfaltspflicht eines jeden Einzelnen, darauf zu achten, dass einem sowas nicht passiert, aber in der Praxis heisst das nicht, dass sich auch jeder dessen bewusst ist - mir ist diese Gefahr jedenfalls neu.
Ciao,
nio