Kann mich mal bitte jemand über die rechtliche definition von urheberrrechten aufklären? Vom standpunkt des gesunden menschenverstands würde ich sagen dass der erst zum tragen kommt wenn man geld damit verdient (z.b.: samples zu benutzen ohne dem eigentümer tantiemen zu zahlen, oder die person um erlaubnis zu fragen) oder dem eigentlichen urheber einnahmequellen abgräbt (z.b.: songs kostenlos zum download anzubieten wenn es als CD oder ähnliches verfügbar ist).
Bei den songtexten stellt sich mir auch die frage wie "wertvoll" sind diese ohne der dazugehörigen musik?
In den meisten fällen wird man den song bereits kennen, sei es durch das radio oder man hat es bereits auf CD/LP/etc.
Falls man doch einen songtext liest noch bevor man das lied gehört hat und einen der text ansrpicht wird man wohl den song auch hören wollen.
Im ersten fall wurde mit dem song geld verdient und im zweiten wird es wohl dazu kommen.
Ausserdem werden lyrics wohl kaum ohne hinweis auf interpret/schreiber festgehalten sein, somit versucht auch keine der songtexte seiten die werke für sich zu beanspruchen.