Abmahnung wegen Kartenausschnitten?

B

Breidi

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
07.12.2002
Beiträge
37
Reaktionspunkte
0
Auf meiner Website www.breidi.de befinden sich hauptsächlich Reiseberichte unserer Wohnmobil-Touren. Diese Touren habe ich, zur Verdeutlichung der Reiserouten, mit Screenshots von Kartenausschnitten, die von einer selbstverständlich legalen Version von Autoroute Expres 2001 bzw. demnächst mit einer (ebenso legalen) Version von Route66 stammen. Ich habe nun eine freundliche PM bekommen, Zitat:

"Entfernen Sie ihre Landkarten von ihrer Homepage, sonst geht es Ihnen wie mir (und vielen Leidgenossen) ,
die von Rechtsanwälten Forderungen im Bezug auf Urheberrechtsverletzung wegen unerlaubter Kartennutzung bekommen.
_
Nicht falsch verstehen, ich_habe nichts gegen_die Karten, aber ich habe Post im Wert von 1100 Euro wegen einem Ausschnitt
einer Landkarte in der Grösse 10/10 cm bekommen."

Wie sehr Ihr die Rechtslage? Ist so etwas möglich bzw. wahrscheinlich ?
 
Hi Breidi,
Abmahnungen kannst du für alles Mögliche bekommen …
Schau mal in deinen Original-CDs von route 66 und anderen in Anspruch genommenen Programmen nach, ob da diesbezüglich etwas steht.
Im Normalfall ist nur die private Verwendung frei, nicht die Veröffentlichung. Und eine Homepage ist eine Veröffentlichung. Im Zweifelsfall eine nette Mail an die Rechteinhaber in Deutschland senden und höflich um die (kostenlose) Genehmigung bitten (man kann ja das Angebot machen, hinzuschreiben von wem – musst du eigentlich sowieso vermerken – ist ja auch Werbung für die Programme).

Ansonsten gibt es die altbewährte Möglichkeit, die Kartenausschnitte einfach nachzumalen …
 
möglich ist das sicher!

man kann fast an jeder website etwas bemängeln... das nutzen viele schwarze schafe unter den anwälten aus

z-B- ist ein IMPRESSUM PFLICHT das hast du ja auch nicht!! das würd ich allerdings hinzufügen!
 
Hallo,

die Karten sind höchstwahrscheinlich urheberrechtlich geschützt, genaue Angaben darüber findest du - wie oben schon beschrieben - nur beim Rechteinhaber der Karten, in diesem Fall wohl Autoroute Express bzw. Route66.

Zur Rechtslage:

30. Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)

§ 1 (Die Urheber ... genießen für ihre Werke Schutz...) und

§ 2 Abs. (1):

Zu den geschützten Werken ... gehören insbesondere:

7. Darstellungen ... wie Karten.

Ausnahme im Fall von Landkarten:

§ 5 Amtliche Werke

(1) ... Bekanntmachungen ... genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind (also amtliche Karten, Anm. Dylan). ...


Dylan
 
entschuldigt bitte, ihr habt ja Recht mit den Hinweisen auf Impressum und Urheberrechtschutz, etc...

aber eine Frage: Man sieht doch gar nicht, das die Karten aus Autoroute Express sind, oder aus Route 66, die könnten doch auch sonst woher stammen...

Wenn jemand das anmängelt, dann muss er doch erstmal beweisen, woher die Karten stammen, oder nicht?
 
Original geschrieben von indenzoo
aber eine Frage: Man sieht doch gar nicht, das die Karten aus Autoroute Express sind, oder aus Route 66, die könnten doch auch sonst woher stammen...

Wenn jemand das anmängelt, dann muss er doch erstmal beweisen, woher die Karten stammen, oder nicht?
 

...und wenn das passiert, kann das richtig teuer werden. Normalerweise gehen dann die Anwälte des Rechteinhabers wie folgt vor:

1. Strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Fristsetzung zur Abgabe (sprich: zur Entfernung der Bilder).

Bei Abgabe ist das Verfahren in der Regel erledigt.
Bei Nicht-Abgabe erfolgt ein Antrag auf einstweilige Verfügung oder eine Hauptsachklage.

Nach der einstweiligen Verfügung gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Verfügung wird befolgt und es folgt ein Abschlussschreiben.
2. Du legst Widerspruch ein, dann kommt es zur Hauptverhandlung mit Beweiserhebung.

Stammen die Karten wirklich von Route66 oder wem auch immer, wird es dem Prozessführenden nicht schwer fallen, dies auch zu beweisen. Und dann wird es richtig, richtig (richtig) teuer.

Am besten ist es, die Karten erst mal zu entfernen (und nachzuzeichnen z. B.) oder den Rechteinhaber anschreiben und um Erlaubnis zur Veröffentlichung bitten, was er höchstwahrscheinlich nicht tun wird.

Dylan
 
Ich würde die Karte in Photoshop einfach etwas bearbeiten (leicht verfärben, usw.), dann kennt kein Sch**** mehr, woher sie stammen.

No.
 
Auf:

"aber eine Frage: Man sieht doch gar nicht, dass die Karten aus Autoroute Express, oder aus Route 66, die könnten doch auch sonst woher stammen...

Wenn jemand das anmängelt, muss er doch erstmal beweisen, woher die Karten stammen, oder nicht?"

- ja, das müsste er; da es aber nicht so wahnsinnig viele Karten-Hersteller gibt, dass eine kleine Recherche den Urheber verrät, ist es recht einfach und möglich, hier einzuhaken.

Allerdings: nur für den Urheber oder für von ihm beauftragten Personen. Andere dürfen keine Abmahnung schreiben.
Das allerdings wissen wohl nur wenige, und ich denke, dass es genügend windige Rechtsanwälte gibt, die´s wenigstens mal versuchen könnten, hier Geld zu verdienen.
Und, gut, wenn der Abgemahnte partout nicht zahlen will, kann man ja dem Abmahnungsberechtigten Verlag einfach mal einen kleinen Hinweis geben...

Ich selbst bin Illustrator, also Bilder-Hersteller; falls jemand Bildmaterial von mir unberechtigt verwendet, bin ich (oder auch meine Auftraggeber, die die Nutzungsrechte an den Bildern erworben haben) durchaus willens, den unrechtmässigen Nutzer abzumahnen ("hey, money for nothing!") - in gediegener Höhe, übrigens.

Zumeist aber wird die Nutzungs-Verletzung allerdings ohnehin von den ursprünglichen Auftraggebern selbst begangen, die vereinbarte Begrenzungen (z.B. "Nutzungsrechtsübertragung im Zeitraum von 5 Jahren, deutschlandweit, nur Printwerbung") "übersehen" und in größerem Rahmen nutzen als abgesprochen (und vertraglich vereinbart). Das kostet allerdings in der Regel auch, wenn man sie erwischt.

viele Grüße
-M.
 
- - - und auch die von Norbi vorgeschlagene Bearbeitung in Photoshop hilft hier nicht weiter:

DAS allerdings ist zusätzlich zur unberechtigten Nutzung ein Eingriff in das Bearbeitungsrecht eines Werkes und wenn das auffliegt ist es auch nicht gerade billig

flinkegrüße

-M.
 
Original geschrieben von Mirzel
DAS allerdings ist zusätzlich zur unberechtigten Nutzung ein Eingriff in das Bearbeitungsrecht eines Werkes und wenn das auffliegt ist es auch nicht gerade billig

...und da vorher die Frage nach der Rechtslage gestellt worden ist: für Mirzels hier zitierten Beitrag wäre das das

Urheberpersönlichkeitsrecht:

§ 14 UrhG: Entstellung des Werkes

Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.


Dylan
 
Merci, Monsieur Dylan -

das UrhG haste schneller zur Hand als ich, bei mir ist´s unter 1 Meter Rechtsliteratur im Nebenzimmer vergraben; wo hast Du´s?

fragt
-M.
 
Original geschrieben von Mirzel
das UrhG haste schneller zur Hand als ich, bei mir ist´s unter 1 Meter Rechtsliteratur im Nebenzimmer vergraben; wo hast Du´s?
 

Zwecks privat-/beruflicher Weiterbildung als "Abendlektüre" (leider) im Moment auf dem Schreibtisch...


;)

Dylan
 
Ach, es gibt schlimmeres als das UrhG lesen zu müssen - es ist einigermaßen klar formuliert, ist im Aufbau noch recht verständlich und wird ohnehin zuwenig gelesen (sonst kämen obige Fragen nicht vor).

Interessanterweise hat es im heutigen (digitalen) täglichen Leben eine ähnliche Bedeutung wie die StVO, nur wird das noch nicht so wahrgenommen.

Das aber wird sich ändern, hoffe ich.

schnellengruß

-M.
 
Zunächst möchte ich mich sehr für die qualifizierten Kommentare bedanken. Als erstes habe ich ein Impressum auf der Website eingefügt, Dank an Pretzel für diesen Hinweis.

Ich habe nun eine Mail an Microsoft Deutschland losgelassen mit der höflichen Bitte um Genehmigung der Nutzung von Autoroute zu diesem Zweck (unter Angabe des Programmes und des Ursprungs) - mal sehen, wie die Antwort lautet. Sollte ich keine Genehmigung bekommen, werde ich die Kartenausschnitte wieder entfernen.

Sollte ich von MS die Erlaubnis erhalten, werde ich bei "Route 66 G.I.S. B.V." ebenfalls nachfragen - in Zukunft entstehen ja die Reiseberichte nicht mehr auf dem Medion-Notebook, sondern auf dem schönen neuen iBook ...

Etwas beruhigend finde ich den Hinweis von Mirzel, dass nur der Urheber selber (hier: Microsoft) bzw. von ihm beauftragte Anwälte Ansprüche geltend machen bzw. abmahnen können, nicht jedoch jeder x-beliebige "windige" Anwalt.

@Dylan: die Kartenausschnitte werden von mir ja nicht nur genutzt, sondern auch noch zusätzlich verändert, im einzelnen: Ausschnitt festlegen - Kanten "weich" schneiden - Auflösung verändern ... bringt mich das jetzt noch näher an den Knast ?
 
Hallo!
Das hatte ich auch schon mal, dass bei einer privaten Community eine Abmahnung wegen solchen Kartenausschnitten kam.
Da kann man nichts gegen machen, höchstens mit seinem Anwalt den Streitwert runterverhandeln.
 
Original geschrieben von Breidi
@Dylan: die Kartenausschnitte werden von mir ja nicht nur genutzt, sondern auch noch zusätzlich verändert, im einzelnen: Ausschnitt festlegen - Kanten "weich" schneiden - Auflösung verändern ... bringt mich das jetzt noch näher an den Knast ?
 

Nein, in den Knast sicher nicht. ;) Laut meinem Halbwissen (!) läuft das auf genau das selbe raus.

Die von mir zuerst genannten §§ 1, 2 und 5 erläutern nur, ob die Werke geschützt sind.
Die Veröffentlichung oder Entstellung eines Werkes beziehen sich beide auf das Urheberpersönlichkeitsrecht, genauer gesagt § 12 Veröffentlichung und § 14 Entstellung des Werkes.

Im Falle eines Rechtsstreit wird also geprüft, ob die von dir verwendeten Werke nun urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.

Soweit kommt es in den meisten Fällen aber nicht, da zuvor der Weg über die strafbewehrte Unterlassungserklärung gegangen wird. Um auf Nummer Sicher zu gehen, nimmt man also eine Unterlassungserklärung ernst und wendet sich gegebenenfalls an einen Anwalt, der über Zulässigkeit der Erklärung und weitere Schritte berät.

Dylan

::edit::

Sollte schon während der Unterlassungserklärung Schadensersatz gefordert werden, bezieht sich das wohl (Vorsicht: wieder Halbwissen!) auf das BGB, § 823 Schadensersatzpflicht:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig ... ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt."

Hier sollte dann von einem Rechtsbeistand geklärt werden, ob dem Urheber wirklich "Schaden" entstanden ist und in welcher Höhe der Schadensersatz festzulegen war/gerechtfertigt ist.

(auch interessant: BGB § 1004: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch).
 
vorsicht beim 'nachmalen' von karten!

jeder karten-ersteller hat seine eigenen 'detailstufen' und stil über die sich 'ruckzuck' der urheber ausfindig machen lassen. diese 'darstellungs-sprache' ist in der branche auch bestens bekannt. 'mitbewerber' informieren sch untereinander gern über ewaige verstösse. ihr solltet euch sehr genau überlegen, was ihr im einzelnen nachzeichnen wollt und was nicht.
 
@norbi: die große Abmahn- und Gebührengefahr bezieht sich scheinbar auf die GEKA. GEKA wurde als "Verwertungsgesellschaft für kartographische Abdruck- und elektronische Vervielfältigungsrechte" gegründet und kann dort nun nicht nur gleich die eigenen Rechte des Stadtplandienstes (Euro-Cities) vertreten, sondern auch die von ADAC, Falk, Mairs und anderen Kartenverlagen. Ich habe auf deren Website nachgelesen, weder Microsoft (mit Autoroute) noch Route66 gehören zum edlen Kreis der von ihnen vertretenen Kartographie-Firmen - scheinbar droht mir von ihnen keine Gefahr - oder sehe ich das falsch?
 
hallo breidi,

ich empfehle dir dringend, unter www.abmahnwelle.de die abmahnung zu melden.

das thema ist ein altbekannter hut dort im forum; melde dich aber erst an (und deine abmahnung), dann bekommst du kompetente hilfe (abmahnungen und hilfe werden aus gutem grund aber nur im geschützten bereich diskutiert).

cu

beet
 
Zurück
Oben Unten