
posenmuckel
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Ich habe im Januar betriebsbedingt gekündigt bekommen. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist werde ich erst im Juli arbeitslos sein. Mit dem Junigehalt bekomme ich noch eine Abfindung, die über dem gesetzlichen Steuerfreibetrag von 7200€ liegt.
Nun habe ich zwei Sachen die mir nicht ganz klar sind.
1. Ich muss die Abfindung versteuern. Wie sieht das aus? Nur den Betrag über 7200€? Oder alles? Habe auch schon gehört, dass es die Hälfte sei! So richtige Angaben finde ich bisher leider auch im Netz nicht! Kennt sich jemand aus?
2. Wird die Abfindung auch auf das mir zustehende Arbeitslosengeld angerechnet, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde? Steht mir überhaupt Arbeitslosengeld zu oder erst dann, wenn die Abfindung aufgebraucht ist?
Theoretisch müsste ich nur 1-2 Monate überbrücken, dann habe ich mein Studium beendet und werde einen neuen Job beginnen. Habe aber eigentlich auch keine Lust, dass die Abfindung dann nur für's Leben draufgeht!
Nun habe ich zwei Sachen die mir nicht ganz klar sind.
1. Ich muss die Abfindung versteuern. Wie sieht das aus? Nur den Betrag über 7200€? Oder alles? Habe auch schon gehört, dass es die Hälfte sei! So richtige Angaben finde ich bisher leider auch im Netz nicht! Kennt sich jemand aus?
2. Wird die Abfindung auch auf das mir zustehende Arbeitslosengeld angerechnet, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde? Steht mir überhaupt Arbeitslosengeld zu oder erst dann, wenn die Abfindung aufgebraucht ist?
Theoretisch müsste ich nur 1-2 Monate überbrücken, dann habe ich mein Studium beendet und werde einen neuen Job beginnen. Habe aber eigentlich auch keine Lust, dass die Abfindung dann nur für's Leben draufgeht!