Abfindung und Arbeitslosengeld!?

posenmuckel

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Ich habe im Januar betriebsbedingt gekündigt bekommen. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist werde ich erst im Juli arbeitslos sein. Mit dem Junigehalt bekomme ich noch eine Abfindung, die über dem gesetzlichen Steuerfreibetrag von 7200€ liegt.
Nun habe ich zwei Sachen die mir nicht ganz klar sind.
1. Ich muss die Abfindung versteuern. Wie sieht das aus? Nur den Betrag über 7200€? Oder alles? Habe auch schon gehört, dass es die Hälfte sei! So richtige Angaben finde ich bisher leider auch im Netz nicht! Kennt sich jemand aus?
2. Wird die Abfindung auch auf das mir zustehende Arbeitslosengeld angerechnet, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde? Steht mir überhaupt Arbeitslosengeld zu oder erst dann, wenn die Abfindung aufgebraucht ist?
Theoretisch müsste ich nur 1-2 Monate überbrücken, dann habe ich mein Studium beendet und werde einen neuen Job beginnen. Habe aber eigentlich auch keine Lust, dass die Abfindung dann nur für's Leben draufgeht!
 
Melde Dich nicht arbeitslos und lebe von dem Geld mach brutto für netto aus !

Wenn Du Dich zwei Monate arbeitslos meldest dann sind das Deine ersten 2 Monate, solltest Du nochmal arbeitslos werden dann beginnt Deine Arbeitslosigkeit mit dem 3ten Monat und nicht wieder mit dem ersten.
 
über 7200€ 1-2Monate "nur" zum Leben draufgeht :eek:


Sorry aber wofür ist eine Abfindung da?
Meines Erachtens für die Überbrückung zwischen 2 Jobs, damit man eben nicht aufs Arbeitslosengeld angewiesen ist!!!





Sorry aber schau dich mal um und sei froh wenn du so konkrete Aussicht auf nen neuen Job hast :hum:

Leute gibts *kopfschüttel*
 
Feli schrieb:
Sorry aber wofür ist eine Abfindung da?
Meines Erachtens für die Überbrückung zwischen 2 Jobs, damit man eben nicht aufs Arbeitslosengeld angewiesen ist!!!

Naja, er hat ja auch in die Sozialkassen eingezahlt, wieso soll er sie dann nicht auch in Anspruch nehmen....
 
Mir stellt sich eher die Frage wie Du das mit der Sozialversicherung machst in den zwei Monaten? Damit "gratis" versichert wirst, musst Dich im Prinzip beim Arbeitsamt als arbeitslos melden!

Kenn mich zwar in Deutschland diesbezüglich überhaupt nicht aus, aber die Frage würde sich mir in Österreich stellen.
 
Die Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung zahlt das AA. Allerdings nur dann wenn man sich dort meldet. Macht man das nicht und wird krank, dann zahlt man die Leistungen des Arztes selbst.
 
Ja, hab ich im Prinzip dann eh richtig geschrieben. Außer Du bist unter 26, dann kannst Dich (zumindest in AT) bei Deinen Eltern mitversichern lassen :)
 
Wenn ich mich recht erinnere, es sind jetzt bei mir auch schon zwei Jahre her, wird im Formular zum ALG I lediglich gerfragt, ob noch Gelder aus Abfindungen etc. ausstehen.
Es ist nun nicht ganz legal, aber in dem Moment, wo Du sie angibst, rechne damit, daß sie als Einkommen gelten und mit angerechnet werden. Kannst Du einen Deal machen, daß Dir das Geld früher ausgezahlt wird? Früher als 3 Monate vor dem letzten Arbeitstag? Damit müsstest Du es eigentlich nicht mehr belegen.
 
Denke bitte auch daran, Dich rechtzeitig arbeitslos zu melden, sonst bekommst Du zusätzlich eine Sperre.
 
Feli schrieb:
über 7200€ 1-2Monate "nur" zum Leben draufgeht :eek:


Sorry aber wofür ist eine Abfindung da?
Meines Erachtens für die Überbrückung zwischen 2 Jobs, damit man eben nicht aufs Arbeitslosengeld angewiesen ist!!!





Sorry aber schau dich mal um und sei froh wenn du so konkrete Aussicht auf nen neuen Job hast :hum:

Leute gibts *kopfschüttel*

Glaub mir, ich wünsche niemandem die Situation wie sie bei mir war/ist! Wir haben im Oktober von einem Tag auf den anderen gesagt bekommen dass unser Krankenhaus geschlossen wird. Trotzdem war bis Januar unklar wie es weitergeht, da Überlegungen anstanden das Haus noch länger offen zu lassen. Bei Bewerbungen um andere Jobs hört sich das dann immer gut an: " ich bin noch in einem Job und weiss nicht wie ich da raus komme?" Die Abfindung hört sich viel an, ist aber nicht mehr als das mir für meine 6,5 Jahre in der Pflege rechtlich zustehende Geld. Desweiteren ist es nicht so, dass ich konkrete Aussichten auf einen Job habe, ich werde im Juli mein Studium (übrigens berufsbegleitend, d.h. ich hatte einen 50% Job und bin noch regelmäßig studieren gegeangen) beenden und hoffe danach dann in diesem Bereich einen Job zu finden. Wenn dem nicht so wäre dann hätte ich noch die Option zunächst weiter in der Pflege zu arbeiten. Also nichts Konkretes!
Desweiteren meine ich, dass so eine Abfindung ganz klar zum Leben gedacht ist, aber ich habe jetzt auch gesehen wie wichtig es ist wenn man ein bisschen in der Hinterhand (meine ganzen Schichtzulagen brechen gerade weg) hat, weswegen ich eigentlich nicht das Geld gleich wieder ausgeben möchte.
Ich arbeite seit ich mein Abitur gemacht habe in der Krankenpflege (Zivildienst-Ausbildung-usw.). Es macht mir wirklich Spass auch wenn es manchmal physisch als auch psychisch ein echter Knochenjob ist.
Die Situation um mich herum ist mir durchaus bewusst, aber würdest Du nicht auch versuchen das bestmögliche für Dich heraus zu holen?
Wenn Du willst kann ich noch mehr von mir erzählen, vielleicht lässt dein Kopfschütteln dann nach!!
 
symchaotisch schrieb:
Naja, er hat ja auch in die Sozialkassen eingezahlt, wieso soll er sie dann nicht auch in Anspruch nehmen....

Das ist ja wohl eine selten dämliche Argumentation.
Wer so denkt, der baut auch jedes Jahr einen Unfall mit dem Auto - da hat man ja auch einbezahlt, he?

Man hat keinen "Anspruch" auf Sozialleistungen. Die sind dafür da, damit denen, die sonst NICHTS haben, die größte Not genommen wird. Es ist KEIN Selbstbedienungsladen und soll auch nicht dazu dienen, ein angenehmes Leben zu führen.

Und zum Thema Abfindung: ich fände es auch nur fair wenn die verrechnet wird bzw. die Leute, die eine bekommen, selber so intelligent (oder fair) sind und dann nicht noch zusätzlich Geld vom Staat abzocken.
Letztlich zahlen wir das ALLE mit.
 
posenmuckel schrieb:
Ich habe im Januar betriebsbedingt gekündigt bekommen. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist werde ich erst im Juli arbeitslos sein. Mit dem Junigehalt bekomme ich noch eine Abfindung, die über dem gesetzlichen Steuerfreibetrag von 7200€ liegt.
Nun habe ich zwei Sachen die mir nicht ganz klar sind.
1. Ich muss die Abfindung versteuern. Wie sieht das aus? Nur den Betrag über 7200€? Oder alles? Habe auch schon gehört, dass es die Hälfte sei! So richtige Angaben finde ich bisher leider auch im Netz nicht! Kennt sich jemand aus?
2. Wird die Abfindung auch auf das mir zustehende Arbeitslosengeld angerechnet, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde? Steht mir überhaupt Arbeitslosengeld zu oder erst dann, wenn die Abfindung aufgebraucht ist?
Theoretisch müsste ich nur 1-2 Monate überbrücken, dann habe ich mein Studium beendet und werde einen neuen Job beginnen. Habe aber eigentlich auch keine Lust, dass die Abfindung dann nur für's Leben draufgeht!

So genug gequatscht Leute! :D

1. Wird nicht versteuert!
2. Wird angerechnet. Sprich solange Du mit Deinem Vermögen über Deinem Freibetrag bist, bekommst Du glaube ich gar nichts vom Arbeitsamt. Allerdings bin ich mir da nicht ganz sicher, kann auch sein das Du das Wohngeld bekommst und sonst nichts! Solltest Dir einen Anwalt Arbeitsrecht suchen. ;)
 
Das allerwichtigste ist sich erstmal Arbeitslos zu melden, Ka warum sich die meisten die ich kenn dagegen streuben, man hat doch auch was eingezahlt.

Erstens wegerm Geld und zweites weger der Krankenversicherung vorallem der Grund mit der Versicherung ist das allerwichtigste wenn man gesetzlich versichert ist.
 
Theoretisch müsste ich nur 1-2 Monate überbrücken, dann habe ich mein Studium beendet und werde einen neuen Job beginnen. Habe aber eigentlich auch keine Lust, dass die Abfindung dann nur für's Leben draufgeht!
Sorry DAS kommt nunmal völlig überheblich daher...

Ich beziehe selber Arbeitslosengeld, doch teile ich falkgottschalk's Meinung, es geht hier nicht darum eine Summe von einmalig <1000€ zu "verschleiern", wo ich das nachvollziehen könnte, sondern um deutlich mehr ;)

Wenns nur um die Versicherung geht, such dir "irgendeinen" MiniJob der sie dir sichert und du musst dich dann auch nicht Arbeitslos melden :)
 
Dann ist das falsch verstanden worden, o.k.. Ich möchte ganz sicher nicht irgendwelches Geld abziehen das mir nicht zusteht und am liebsten wäre mir wenn ich baldmöglichst etwas neues hätte. Es ist nur nicht ganz leicht einen Arbeitgeber zu finden der mich regelmäßig für mein Studium freistellt. Das ist mein Problem bei der Jobsuche!
 
falkgottschalk schrieb:
Das ist ja wohl eine selten dämliche Argumentation.
Wer so denkt, der baut auch jedes Jahr einen Unfall mit dem Auto - da hat man ja auch einbezahlt, he?

Also, den Blumentopf für dämlichen Argumenationen gewinnnst Du hier :cake: (leider kann man den Kuchen nicht durch einen Kübel ersetzen)


Man hat keinen "Anspruch" auf Sozialleistungen. Die sind dafür da, damit denen, die sonst NICHTS haben, die größte Not genommen wird. Es ist KEIN Selbstbedienungsladen und soll auch nicht dazu dienen, ein angenehmes Leben zu führen.

pure Polemik


Und zum Thema Abfindung:

...war ja klar; Denn wenn Du was sagst, dann wenigstens überall zu...

ich fände es auch nur fair wenn die verrechnet wird bzw. die Leute, die eine bekommen, selber so intelligent (oder fair) sind und dann nicht noch zusätzlich Geld vom Staat abzocken.
Letztlich zahlen wir das ALLE mit.

Richtig und gerade weil ich auch mitbezahle, habe ich genau die gleichen Rechte wie jeder andere im Rahmen der geltenden Gesetze.

P.S.: Im übrigen werden Abfindungen mittlerweile auch besteuert

Hier nochmal der Blumentopf :cake:
 
such dir bis juni ein job !

Das Arbeitsamt nimmt dich auseinander, bist die kohle schnell wieder los !
 
Zu Versteuerung gibt die das Finanzamt Auskunft. Denn das Finanzamt hat eine Beratungspflicht, die übrigens nicht zum Nachteil des Steuerzahlers sein darf.
Unabhängig von der Diskussion zur Ausnutzung von Sozialleistungen, oder nicht. Es ist wichtig sich arbeitslos zu melden. Dies aus zwei Gründen wichtig: 1. Krankenversicherung (wurde bereits angesprochen) und 2. Rentenversicherung (auch wenn dies keine Versicherung in dem Sinne ist).

Ob die Abfindung beim ALG1 angerechnet wird oder nicht kann ich Dir nicht sagen, oder wie das die Grenzen liegen. Aber ich denke, dazu sollte Dir der oder die nette Berater/in beim Arbeitsamt/-agentur Auskunft geben. Beim ALG2 wird es sicherlich angerechnet. Aber das wirst Du ja nicht gleich bekommen.

Übrigens finde ich Deine Argumentation für die Bewerbung nicht ganz richtig. Natürlich hättest Du Dich parallel bewerben können. Weil es ist ganz einfach aus einem bestehenden Job herauszukommen: Kündigen. Ich kenne einige die in Festanstellung sind und sich parallel bewerben. Wenn etwas besseres heraus kommt, dann würde diese Wechseln. Das hat nichts damit zu tun, ob die Firma pleite geht/zu macht oder nicht. Das ist etwas ganz normales im Arbeitsprozess, dass man sich verändern möchte.

Pingu
 
Die Abfindung ist ab einen gewissen Betrag Steuerpflichtig, also ein bestimmter Sockelbetrag ist steuerfrei. Um die Steuer brauchst du dich nicht zu kümmern, das passiert automatisch mit der monatlichen Lohnsteuer, die Abfindung ist einfach ein zusätzlichen Posten auf deiner Lohnabrechnung. (Wenn denn der Arbeitgeber das so macht.)
Kann sein, daß du Angaben über eine Abfindung bei der Agentur für Arbeit machen mußt, angerechnet wird diese beim Arbeitslosengeld aber nicht. (soweit mir bekannt ist) Die Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld müßte dein Einkommen der letzten zwölf Monate sein.
(oder waren es die letzen drei?)
Dann mußt du dich arbeitslos/arbeitssuchend melden, sobald du Kenntnis davon hast, sprich die Kündigung in der Hand hälst.

bye, ylf
 
falkgottschalk schrieb:
Das ist ja wohl eine selten dämliche Argumentation.
Wer so denkt, der baut auch jedes Jahr einen Unfall mit dem Auto - da hat man ja auch einbezahlt, he?

Man hat keinen "Anspruch" auf Sozialleistungen. Die sind dafür da, damit denen, die sonst NICHTS haben, die größte Not genommen wird. Es ist KEIN Selbstbedienungsladen und soll auch nicht dazu dienen, ein angenehmes Leben zu führen.
ACHTUNG!!!
Kein Wort von dem hier gesagten glauben!

Natürlich hat man einen Anspruch auf eine Versicherungsleistung, wenn man versichert ist und der Versicherungsfall eintritt.
Wenn ich mit meinem versicherten Auto einen Unfall baue tritt der Versicherungsfall ein und es besteht ein Anspruch auf die Versicherungsleistung.
Wenn dem nicht so wäre, würde wohl keine Versicherung bezahlen, weil sie dadurch ja ihren Gewinn schmälert.
Nichts anders ist die ArbeitslosenVERSICHERUNG. Die Einzahlung garantiert dir - im Fall des Eintreten des Versicherungsfalls (dem unverschuldeten Arbeitslos werden) - die Auszahlung der in den entsprechenden Gesetzen festgeschriebenen Leistungen.

Ein völlig anderer Fall sind die Sozialleistungen, die jedoch nichts mit der Arbeitslosenversicherung zu tun haben. Auf diese, zum Beispiel HartzIV, Wohngeld etc. hat man keinen Anspruch.

Das sind jedoch zwei völlig unterschiedliche Bereiche, die man tunlichst auseinander halten muss.
 
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