Ghettomaster
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 06.03.2005
- Beiträge
- 831
- Reaktionspunkte
- 5
Den Käufer vorher darauf hinweisen kann man nur wenn dieser auch die Mail vor dem überweisen des Geldes liest. Klar sollte man den Käufer so schnell wie möglich darauf hinweisen, nur ob das dann noch rechtzeitig ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich hatte mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt, aber bekloppt bin ich deswegen noch lange nicht.MagicBenny schrieb:Hä? Was denn das? Erst den Käufer bezahlen lassen und dann drüber informieren? Wie bekloppt ist das denn? Dann doch lieber vorher dafür sorgen, denn dann gibts im Nachhinein nämlich keinen Stress für niemanden. Der potentielle Käufer behält sein Geld und der Verkäufer kommt mit einem blauen Auge davon und bekommt keine Bewertung, besser keine als eine schlechte. Damit ist er wohl dann noch gut bei weggekommen.
Und so einem Verkäufer keine negative Bewertung zu geben ist das schlimmste was man tun könnte. Er hat wissentlich ein mangelhaftes Produkt als einwandfrei (Zitat: Er befindert sich also im Top-Zustand. Keine Probleme vorhanden.) zum Verkauf angeboten. In Deutschland nennt man sowas Betrug und der ist strafbar.
CU
Ghettomaster