60 Jahre Menschenrechte

Wenn wir hier schon drüber einen Thread haben, kann ich meine Fragen auch mal dazu posten :):

Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Dieser Artikel bedeutet, dass man jeden anderen Menschen so behandeln soll, wie man es selbst gerne behandelt werden will?

Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Angenommen es gibt einen bösen Offizier irgendeiner Armee, der sehr sehr sadistisch ist und viele Menschen quält, z.B. weil sie die "falsche" Hautfarbe oder Religion haben, dann soll man diesem Menschen trotzdem die "Menschenrechte" zugestehen, selbst wenn er dies anderen gegenüber nicht tut?! Dieser Mensch wird sich mit Sicherheit auch nicht resozialisieren, also warum sollen für ihn die Rechte gelten, die er bewusst missachtet?
 
oh oh .....


könnt ihr wirklich nicht mal das Gute an etwas sehen :confused:

Ist denn gar nicht klar was diesen Rechten zu Grunde liegt :confused:

viellicht sollte macuser einen Debattierclub Brett bekommen .. da können dann die rhetorischen Schwerter gekreuzt werden
 
könnt ihr wirklich nicht mal das gute an etwas sehen :confused:
Doch, ich denke ebenfalls, dass die schon mal ein guter Startpunkt für Diskussionen sind. Das Problem hierin liegt häufig in der Umsetzung. Z.B. bei Artikel 3, was bedeutet das mit der "Sicherheit"? Bedeutet das, dass der Staat dafür einschreiten muss, dass der Mensch möglichst sicher behandelt wird? Welches "Recht" hat eine höhere Wertung, das Recht auf Sicherheit, Leben oder Freiheit? Zählt dazu auch sowas wie wenn der Staat z.B. eine Sperrstunde einführt, damit die Sicherheit der Leute erhalten bleibt aber die Freiheit eingeschränkt wird? Artikel 9 ist auch noch interessant. Was ist, wenn du nicht mehr Herr deiner Sinne bist und dich z.B. selbst verletzt, darf dich dann die Polizei einsperren um deine eigene Sicherheit nicht zu gefährden?
Die Grundidee ist wirklich gut, nur lässt die Formulierung einfach zu viel Spielraum für Interpretationen.

Ist denn gar nicht klar was diesen Rechten zu Grunde liegt :confused:
Ich denke, dass es darum geht, dass man die "goldene Regel" achten soll bzw. sogar noch extremisieren, also jeden anderen soll man mindestens (!) so gut behandeln wie man selbst behandelt werden möchte und wenn möglich, sollte man die andere Person noch besser behandeln.


[Nachtrag]
Artikel 26 Abs 3.: ist auch nett. Was ist, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, z.B. weil sie ständig besoffen und voll mit Drogen zu Hause sitzen, ihr Kind gut zu erziehen und sie sich dafür entscheiden, dass das Kind z.B. nur einen Sonderschulabschluss bemötigt, obwohl es z.B. das Potential hat ein Studium erfolgreich abschließen zu können? Nach diesem Artikel müsste der usschließliche Wille der Eltern zählen. Das Kolidiert dann aber mit anderen Artikeln, z.B. #3, denn das Kind wird mit einem Sonderschlulabschluss nie die Freiheit bzw. Sicherheit (finanziell) besitzen wie mit einem abgeschlossenen Studium. Welcher Artikel hat dort dann mehr Gewicht?

Das ist eben das Grundproblem, denn viele Artikel schließen sich gegenseitig aus, zumindest wenn man nicht durch die rosa-Brille sieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Angenommen es gibt einen bösen Offizier irgendeiner Armee, der sehr sehr sadistisch ist und viele Menschen quält, z.B. weil sie die "falsche" Hautfarbe oder Religion haben, dann soll man diesem Menschen trotzdem die "Menschenrechte" zugestehen, selbst wenn er dies anderen gegenüber nicht tut?! Dieser Mensch wird sich mit Sicherheit auch nicht resozialisieren, also warum sollen für ihn die Rechte gelten, die er bewusst missachtet?

Er soll natürlich für das was er getan hat bestraft werden, nur sollte man mE. über ihn z.B. keine Todesstrafe verhängen, da man m.E. nicht über das Leben eines anderen Entscheiden kann. Außerdem wenn du die Menschenrechte anerkennst, aber jmd. anders quälst, macht dich das genau so schlecht wie diesen Sadisten den du da beschreibst und hast die Menschenrechte genau so wie er missachtet. Ich sehe Art. 2 auch eher als Zusatz um das nochmal zu verdeutlichen da dies aus den Menschenrechten folgt (Eben frei nach dem Satz "Tuhe niemanden an, was auch du nicht erfahren willst)… Es geht ja auch garnicht darum ihn zu resozialisieren…
 
Das ist eben das Grundproblem, denn viele Artikel schließen sich gegenseitig aus, zumindest wenn man nicht durch die rosa-Brille sieht.

Da gebe ich dir Recht und das betrifft nicht nur die Menschenrechte. Viele Gesetze müssen noch einmal überarbeitet werden.
 
Nicht vergessen: Ganz so unverbindlich sind diese internationalen Abkommen nicht. Stichwort: Gerichtshof in Den Haag. Der hat vielleicht nicht die Möglichkeiten, die er haben sollte, es gibt aber immerhin eine Gerichtsbarkeit für Menschen- und Völkerrecht.
Ja, es ist toll, eine Instanz als Gerichtsbarkeit für Menschen- und Völkerrecht zu haben! :thumbsup:

Wikipedia schrieb:
Neuere Untersuchungen zeigen, dass die meisten Urteile des Gerichtshofs befolgt werden, auch wenn der Gerichtshof für die Durchsetzung seiner Entscheidungen auf den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angewiesen ist [...] Mehrere Staaten haben aber in der Vergangenheit Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs nicht anerkannt oder befolgt, u. a. die Republik Südafrika, Frankreich, Marokko, die USA.
Bisherige Verfahren unter Beteiligung deutschsprachiger Staaten
Deutschland rief den IGH bisher dreimal an. Im ersten Verfahren (1967-69 unter Beteiligung von Dänemark und den Niederlanden) ging es um Schürfrechte im Festlandsockel unter der Nordsee. Im zweiten Fall (1972-74; Gegner war hier Island) wurde über das Fischereiwesen geurteilt. Das bisher letzte Verfahren war der „Fall LaGrand“ gegen die Vereinigten Staaten (1999-2001).
Danke, Gerichtsbarkeit für Menschen- und Völkerrecht! :blowkiss:

die menschenrechte sind z.b. auch druckmittel (z.b. guantanamo - wie hätte man denn da argumentieren sollen, wenn nicht mit etwas, dass von jedem staat anerkannt ist? von wegen: "ja, nach unserer verfassung verhaltet ihr euch gerade nicht korrekt..." oder wie?!).
:eek: :rotfl: :rotfl: :rotfl:
Sorry, aber du hast keine Ahnung, wovon du redest. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ändert nichts an der Richtigkeit meiner Aussage.

Den Abzug in der Haltungsnote nehme ich dafür gerne in Kauf. :)
 
Ja, es ist toll, eine Instanz als Gerichtsbarkeit für Menschen- und Völkerrecht zu haben! :thumbsup:

Danke, Gerichtsbarkeit für Menschen- und Völkerrecht! :blowkiss:

:eek: :rotfl: :rotfl: :rotfl:
Sorry, aber du hast keine Ahnung, wovon du redest. :D

alles klar. mit dir zu diskutieren macht keinen sinn.
 
Akzeptiere einfach, dass du naiv durch eine Welt torkelst, die du nicht begreifst. :)

J, lass mich raten: LaNu? ;)
 
Völlig überbewertet, weil es an der Durchsetzungsfähigkeit mangelt.

Schnelllösch-Antrag gestellt.
Grausiger Artikel, vielleicht keine Theoriefindung, aber -etablierung!
Das Thema ist allenfalls ein Redirect auf Demokratie, Religion oder Weltanschaung wert.
RK nicht gegeben, Theoriefindung! Schnelllöschen! Smart 4:03, 11. Dez. 2008 (CET)

Edit: Ach, ... :shame:
Tut mir leid, komme gerade von Adminpedia Wikipedia, da ist sowas an der Tagesordnung ...
Da wird sowas von dermaßen viel zensiert, unfaßbar. :motz:
Und diese Halbmenschen dort, kontrollieren unser Wissen von morgen. :faint:


In diesem Sinne

Smartcom
 
Wobei, in der Bar ist alles möglich. Da kommt womöglich bald ein Doc mit schlechter Aura um die Ecke und behauptet, daß hinter der UN in Wirklichkeit eine "Worldwide Human Righty Agency LLC" steckt, die ganz üble Ziele verfolgt...

Wie ?! :eek: Das wußten Sie nicht ? :D


In diesem Sinne

Smartcom
 
Die Menschenrechte sind ja nicht nur eine Charta, ein Stück Papier, sondern einige Staaten (z.B. Deutschland) haben sie auch mit in die Verfassung aufgenommen.

weder der staat "deutsch" noch eine echte verfassung exestieren tatsächlich; ausser in fantasie der meisten deutschlandeinwohner.

deutschland steht bis heute unter verwalungrecht der siegermächte und das grundgesetz heisst deswegen so, weil es die grundlage für bildung der verfassung ist, nach willen der siegermächte.

ebenso besteht bis heute nur waffenstillstand und kein friedenvertrag mit den waffenstillstandparteien.

so ist die tatsächliche lage in dieser hinsicht in kurzfassung. :eek:

ausserdem wird deutschland seit 1990 von einer gmbh, also privat, geführt (beherrscht); diese seit geraumer zeit vorsätzlich die insolvenz verschleppt, welches somit klar den kriminellen charakter dieses unternehmens klar darlegt.:eek:

.....das ist natürlich alles reine fantasie. looooool
 
Mann, halt bloß mal die Klappe…

Diese "Verfassung gibt's nicht"-Mythen und das lustige Gründen von kommissarischen Reichsregierungen sind Neo-Nazi-Kultur.
Wenn du hier so einen Müll absonderst, dann wundere dich bitte nicht über die Reaktionen.
 
Hast Recht, Meinungsäußerungen sind hier erlaubt ;). Wenn du aber glaubst, hier rechtsradikale Propaganda (die du vermutlich nicht mal als solche erkennst) als Wahrheiten verkaufen zu können, dann geraten wir aneinander, versprochen.

Ich wünsche dir ein wenig mehr Skepsis gegenüber irgendwelchen Internetquellen, ein bisschen mehr Allgemeinbildung und ein bisschen weniger Missionsdrang mit den tollen "Wahrheiten", die du auf Esotherikseiten gefunden hast.
 
Mann, halt bloß mal die Klappe…

Diese "Verfassung gibt's nicht"-Mythen und das lustige Gründen von kommissarischen Reichsregierungen sind Neo-Nazi-Kultur.
Wenn du hier so einen Müll absonderst, dann wundere dich bitte nicht über die Reaktionen.


Ich bin zwar kein Esotheriker und halte überhauptnichts von deren Geschwurbel, aber dass Deutschland nach UN Charta nicht als Staat definiert werden kann, kannst du überall nachlesen.

Die Definierung eins "Staates" in der UN Charta kannst du im Internet leicht einsehen und mit Deutschland und anderen Ländern vergleichen. Heraus kommt, dass Deutschland tatsächlich kein anerkannter Staat ist. Das ist einfach Fakt, nimm dir mal ne Stunde Zeit ung google auf offiziellen UN Seiten rum, keine esotherik- Verschwörungs- Schwachsinnseiten wie unser Herr Doc die wahrscheinlich nehmen würde.

Das mit der GmbH ist allerdings... :rotfl:
 
ricky2000,

ich kann die "braune brille" nach 60 jahren erfolgreicher volkerziehung nachvollziehen.

ich befasse mich seit einiger zeit mit dem thema menschen, internationalen und völkerrecht;
und habe und hatte nicht das geringste mit braunen heschern (neu oder alt nazis) gemeinsam.

es darf sich jeder einfach für sich selber und ohne anerzogene "braune brille" mit der tatsächlichen
rechtlichen lage dieses landes beschäftigen.

ich habe die endscheidenden ansätze hier schon angesprochen, auch wenn das für manch einen
hart klingt, so wird jeder für sich auf kein wirklich anderes ergebnis kommen können.

... auch das bleibt jedem für sich allein persönlich überlassen.
 
Selbstverständlich ist der völker- und staatsrechtliche Verbleib des Deutschen Reiches ebenso kompliziert wie die Gründung der BRD. Diese Komplexität aber auf einfache Wahrheiten runterzubrechen und damit dann doch den Verschwörungstheoretikern und Verfassungsfeinden Recht zu geben ist viel zu simpel.
 
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