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Pingu
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Da ich zum herausfinden der Referenzen etwas länger benötigt habe, hatte ich die Beiträge noch nicht gelesen .Der Beitrag von Freedolin hat aber schon bisschen licht ins dunkel gebracht.
Hier widersprichst Du Dir aber. Entweder wirst Du noch fliegen oder Du bist schon drüben. Wenn Du noch fliegen wirst, dann besteht glaube ich kein Kaufzwang in den Staaten. Ansonsten lohnt es sich nur, wenn Du über 1 Jahr drüben bist. Thema: Übersiedlungsgut.Ich habe nicht vor nur wegen dem kauf der Cam in die USA zu fliegen, ich bin ja vor Ort aufgrund meines Studiums und bleibe ja auch erstmal hier, deshalb habe ich gar keine andere Moeglichkeit als die Cam hier zu kaufen.
Was der Zoll aus Deiner Sicht sollte und was er aus Sicht des Finanzamtes soll, können ganz verschiedene Dinge sein.Sollte der Zoll dann tatsaechlich was von mir haben wollen duerfen sie das vom Zeitwert berechnen und nicht vom neuwert.
Wenn es ähnlich den Bilanzierungsrichtlinien geht, wird in Deutschland immer nach dem Anschaffungswert und nicht nach dem Zeitwert bewertet. Wenn das Finanzamt konsequent ist, dann gelten über alles die selben Regeln.
So, ich mich jetzt endlich an meine Bilanz und Kosten-&Leistungsrechnugn setzten muss, denn Samstag meine Prüfung habe und den Rest der Woche geschäftlich unterwegs bin und nicht lernen kann.