macHomer schrieb:
Es gibt leider ein paar Dinge hier, die nicht berücksichtigt werden.
"Mal eben MWSt" und "Einkommensteuer" abziehen ist nicht.
Welche Rechtsform soll den überhaupt angenommen werden?
Werden alle Arbeitsrechte (Kommune, Land, Bund, EU) berücksichtigt?
Schon mal etwas von anderen Versteuerungen gehört?
Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Körperschaftssteuer
Grundsteuer
Grunderwerbssteuer
Mehrwertsteuer
Umsatzsteuer
Ein Weg an diesem Tohuwabohu vorbei zu kommen, ist es sich als
"Freiberufler" beim lokalen Gewerbeamt zu registrieren (Zulassung
beachten - nicht jeder kann diesen Status erlangen -). Auch kann man
versuchen (zu zweit) die neue Form der Partnerschaftsgesellschaft
anzustreben.
Bei 250€ Tagessatz, sieht es im schlimmsten Fall nicht nur "nicht rentabel"
sondern wohl eher nicht finanzierbar aus. Da wäre eine Festanstellung
bei 35.000 bis 38.000€ Brutto/Jahreseinkommen deutlich besser (allein schon
die geregelte Arbeitszeit macht sich bemerkbar).
Na, du wirfst da aber mit Steuerarten um Dich, die zum Teil gar nicht in Frage kommen ... fehlt nur noch die Kfz-Steuer.
Weisst Du überhaupt, was Du hier alles ins Rennen wirfst? Nochmal: Es geht hier um jemanden, der gerade mit dem Studium fertig ist und der ein paar Brötchen verdient. Nicht um den geschäftsführenden Gesellschafter von Porsche.
Es sollte doch klar sein, dass es sich hier um einen Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag handelt, der wahrscheinlich freiberuflich arbeitet. Wobei es bei diesen Stundensätzen - abgesehen von IHK-Beitrag (ca. 200 Euro/Jahr) und der KSK - zur Abschätzung des Einkommens keinen großen Unterschied macht, ob Freiberufler oder Gewerbe.
Einkommensteuer fällt an, ja. Mit gutem Steuerberater lässt sich das aber im Rahmen halten.
Gewerbesteuer fällt erst ab einer gewissen Umsatz-/Gewinnhöhe an. Ist bei 250 Euro/Tag irrelevant.
Körperschaftssteuer fällt erst an, wenn eine Körperschaft vorliegt. Das dauert bei einem Ex-Studenten meist ein wenig.
Da hilft auch die Mucki-Bude nichts, dazu muss erst mal eine Kapitalgesellschaft gegründet werden. Und bei 250 Euro/Tag dauert es, bis man das nötige Kapital dafür zusammengebracht hat.
Grundsteuer, Grunderwerbssteuer: Fällt beides nur an, wenn man Land/Immobilien besitzt bzw. erwirbt. Bitte was hat das mit einem kleinen Freelancer zu tun?
Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer ist beides dasselbe und wird vom Selbständigen nur "durchgereicht". Verhandelt werden i.d.R. Nettopreise, d.h. die 16% (oder 7% bei künstlerischen Leistungen etc.) werden aufgeschlagen.
Im Endeffekt bleibt von Deiner Aufzählung nur Einkommensteuer übrig, und die hatten wir vorher auch schon diskutiert. Arbeitsrechte müssen nur dann berücksichtigt werden, wenn Du nichtselbständige Arbeitnehmer beschäftigst. Für den Unternehmer gibt's keine Rechte.
Man könnte jetzt noch die Scheinselbständigkeit oder die besondere Behandlung von arbeitnehmerähnlichen Selbständigen einwerfen, die zumindest Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Aber das führt wohl zu weit.
Für einen Starter ist bei einem sicheren Volumen 250 Euro/Tag durchaus angemessen, wenn nicht regelmäßig mehr als 8 Stunden pro Tag geleistet werden müssen und sich der Schwierigkeitsgrad in Grenzen hält. Bei 15 Tagen Auslastung pro Monat sind das immerhin 3750 Euro netto. (Wobei "brutto"/"netto" anders als bei einem Gehalt in bezug auf den Umsatz nur meint, ob darin die Umsatzsteuer enthalten ist. Brutto = inklusive USt./MwSt.; netto = ohne USt./MwSt.; MwSt. = USt.)
Werden Arbeitsplatz und Ausstattung gestellt und benutzt man öffentliche Verkehrsmittel, sind 500 Euro Kranken-/Pflegeversicherung und 400 Euro Rentenrücklage realistisch. Alles in allem würde ich auf 1300 Euro tippen, die zum Monatsende übrig bleiben. Starten lässt sich damit allemal, auf die Rente warten würde ich damit nicht ...
Diese Konstellation rechnet sich nur, wenn sie als Sprungbrett gedacht ist. Hat NetNic bei seinem bisherigen Arbeitgeber mittelfristig ein sicheres Monatsvolumen (vertraglich festlegen!), kann er nebenbei auf eigene Faust andere Aufträge mit besserer Bezahlung aquirieren. Dabei sollte er aber seinem Hauptauftraggeber nicht in die Quere kommen, sonst ist Zoff vorprogrammiert.
Ist der Grund für die Selbständigkeit der Glanz auf den Augen, weil pro Tag "so viel" Geld zu verdienen ist, dann wäre ich vorsichtig. Für den Arbeitgeber ist diese Art der Scheinselbständigkeit ziemlich günstig und praktisch - genau für solche Fälle wurde aber der Begriff der Scheinselbständigkeit erfunden.
@NetNic
Schau mal bei
www.mediafon.net vorbei oder ruf da mal an, wenn Du noch Fragen hast oder unsicher bist. Insbesondere über "Scheinselbständigkeit" und "arbeitnehmerähnliche Selbständige" solltest Du Dich informieren.