lundehundt
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Wenn der Trojaner eine Gefahr für das Bankennetzwerk darstellt, sind sie nicht dazu verpflichtet, dich wieder ans Netz zu lassen.
vermutlich duerfen sie dich nach ihren AGBs auch ohne Angabe von Gruenden vom online Verkehr sperren. Das wuerde mich aber doch nicht daran hindern, sie ueber die technische Unmoeglichkeit eines Grunds zu informieren, den sie mir fuer diese Sperre gegeben haben und die Wiederfreischaltung wegen Nichtigkeit des genannten Grundes fordern