eBay Käufer hetzt Rechtsanwaltkanzlei auf mich - zu Recht?

Huggy

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Hallo Leute, ich bin gerade leicht verzweifelt.

Meine Mum hat mich gerade angerufen, habe einen Brief von einer Anwaltskanzlei erhalten.

Vorgeschichte: Ich habe im August 4 iPhones im Apple Store Paris erworben, 3 davon weiterverkauft. Alle wurden bei eBay inseriert und parallel hier und auf MTN im Kleinanzeigenmarkt angeboten.
Ich fand über die Kleinanzeigen für alle Geräte Käufer, bevor die Auktionen ausgelaufen sind und habe diese vorzeitig unter der Begründung "Artikel nicht mehr vorhanden" oder so ähnlich beendet.

Ein User war bei zwei iPhones Höchstbietender (1 Euro und knapp 50 Euro).
Nun verlangt dieser über die Anwaltskanzlei beide Geräte für 410 Euro, wo auch immer er diesen Wert her hat. Ich bin gerade auf 180.

Mein Dad meint ignorieren.
Frist ist zum 6. November gesetzt, Datum des Briefs ist der 22.20.2010(!).
Das alleine wirkt für mich schon unseriös.

Das kann doch nicht rechtens sein, oder?

Kontaktieren soll ich nur den Gläubiger, nicht die Kanzlei.
Ich habe aber nur seine Anschrift, keine Telefonnummer.
Und hier nur ein iPad, keinen Computer und keinen Drucker (Zweitwohnung).

Bitte helft mir weiter. :(

Edit: Es ist sogar ein Brief vom Gerichtsvollzieher!
Muss sowas nicht eigentlich persönlich zugestellt werden?
 
Was wird dir denn vorgeworfen? Verstoß wg. unlauteren Wettbewerbs, weil du gewerblich handelst?
 
Also ich würde mir auch veralbert vorkommen als Käufer. Da könnte ja jeder kommen und die Auktionen, die nicht ausreichend gewinnbringend aussehen vorzeitig beenden.

(Habe jetzt allerdings weder die Ebay AGB dazu gelesen noch sonstige Informationen)

Wie lange wären die Auktionen denn noch gelaufen?
 
Die Details hab ich jetzt nicht mehr im Kopf, mir wurde der Brief eben nur einmal vorgelesen.
Ich bin Privatverkäufer, falle ich mit dem Wert der Geräte etwa in die gewerbliche Kategorie?
 
Ruf mal beim Gerichtsvollzieher an, ob das Ganze überhaupt stimmt.
Das stinkt auf jeden Fall.
 
Also ich würde mir auch veralbert vorkommen als Käufer. Da könnte ja jeder kommen und die Auktionen, die nicht ausreichend gewinnbringend aussehen vorzeitig beenden.

(Habe jetzt allerdings weder die Ebay AGB dazu gelesen noch sonstige Informationen)

Ich hatte dutzende Beobachter und die Auktionen Tage vor Auktionsende beendet - ich hätte schon Gewinn gemacht, wollte die iPhones aber schnellstmöglich loswerden, damit die Kreditkartenabrechnung nicht mein Konto leer räumt... ;)
 
ich habe auf ebay erst einmal was verkauft, finde es aber auch eigenwillig, wenn man Artikel, die derzeit bei ebay als Auktion leufen anderweitig verkauft. kA ob das mit den ebay-Regeln konform geht.
Zumindest würde es mir auch gewaltig stinken, wenn ich auf einen Artikel biete, den ich gerne haben möchte, und auf einmal heisst es "Artikel nicht mehr vorhanden"
 
Okay. Ich würde sicherheitshalber trotzdem einen Blick in die Auktionsbedingungen werfen, das sollte Dir schon weiterhelfen.
 
Schau mal hier nach: http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das Einstellen eines Artikels bereits ein bindendes Angebot, was ohne Weiteres wohl nicht so einfach zurückgezogen werden kann. Es passiert ja auch relativ häufig, dass man bei einer laufenden Auktion kontaktiert wird, ob man den Artikel nicht auch so verkaufen könnte. Als Bieter deswegen den Anwalt einzuschalten finde ich allerdings dreist, auch wenn man vielleicht im Recht ist.
 
ich habe auf ebay erst einmal was verkauft, finde es aber auch eigenwillig, wenn man Artikel, die derzeit bei ebay als Auktion leufen anderweitig verkauft. kA ob das mit den ebay-Regeln konform geht.
Zumindest würde es mir auch gewaltig stinken, wenn ich auf einen Artikel biete, den ich gerne haben möchte, und auf einmal heisst es "Artikel nicht mehr vorhanden"

Man konnte auf eBay sogar direkt "Artikel bereits verkauft" auswählen, wenn ich mich recht erinnere. Also in meinen Augen bin ich rechtlich absolut korrekt vorgegangen.
Außerdem gab's zu dem Zeitpunkt iPhones ohne Ende, es war ja nicht so das der Interessent ausgerechnet meine gebraucht hätte.
Es ist doch niemand zu Schaden gekommen? Wie kann man nur gleich mit einem Gerichtsvollzieher ankommen?
 
Es ist ja ziemlich schwer etwas nachzuweisen. Jedoch hast Du es ja jetzt hier selber bestätigt. Hoffentlich hast Du keinen ähnlichen Namen bei eBay;-).

Ansonsten würde ich mich darauf berufen, dass der Artikel nicht mehr funktionstüchtig ist.
 
Man konnte auf eBay sogar direkt "Artikel bereits verkauft" auswählen, wenn ich mich recht erinnere. Also in meinen Augen bin ich rechtlich absolut korrekt vorgegangen.
in dem von Pferdlde verlinkten Artikel steht ja drin, dass die Möglichkeit solche Auktionen vorzeitig zu beenden nicht ganz sauber ist.
Dass man da gleich mit Gerichtsvollzieher und Anwalt auf der Matte steht kann ich auch nicht ganz nachvollziehen. Vielleicht sieht der Streithansel eine günstige Möglichkeit an ein iPhone zu kommen :)
 
Es ist in jedem Fall nicht einfach und durchaus heikel, da eBay-Angebote IMHO bindend sind.
Ob Du (Schaden)ersatzpflichtig bist, kann man wohl nicht so ohne Weiteres aus der Ferne sagen.
Es wäre aber sogar möglich, halte ich aber hier für unwahrscheinlich, da hier ja noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
 
...oder daß der Artikel nicht geliefert worden ist (Bestellung auf Apple Store Frankreich aber keine Lieferung nach Deutschland)...
 
Der von pferdle gepostete Link sagt eigentlich alles. Zitat:

"In diesem Zusammenhang ergibt sich ein erheblicher Widerspruch: eBay sieht zwar die Möglichkeit vor, ein Angebot vorzeitig zu beenden. Der Verkäufer selbst hat davon jedoch nichts: Ein Kaufvertrag kommt, wenn bereits ein Gebot abgegeben wurde, dennoch zu Stande. Das Problem für den Verkäufer geht sogar noch weiter. Dadurch das die Auktion nicht bis zum Ende lief, sondern durch den Verkäufer vorzeitig abgebrochen wurde, kann man davon ausgehen, dass der Verkäufer auch nicht einen angemessenen Preis für seine Ware erhalten wird. Dies ergibt sich schon daraus, dass in der Regel kurz vor Auktionsende im erheblichem Umfang Gebote abgegeben werden. Letztlich schneidet sich der Verkäufer durch die vorzeitige Beendigung von Angeboten ins eigene Fleisch. Die Möglichkeit von eBay, dem Verkäufer einzuräumen, Angebote vorzeitig zu beenden, macht somit keinen Sinn, jedenfalls nicht dann, wenn auf das Angebot bereits Gebote abgegeben wurden."
 
Die Artikel sind ja nicht mal mehr vorhanden.
Ich würde gerne nochmal auf meine Frage zurückkommen, ob sowas direkt vom Gerichtsvollzieher kommt?
Und dann einfach in den Briefkasten geworfen? Ich kann ja sagen, dass der Brief nie ankam.
Müsste ich nicht eigentlich Post vom Anwalt bekommen?
 
Woher haben die denn deine Adresse? Von Ebay? Geben die das so ohne weiteres weiter???
 
...oder daß der Artikel nicht geliefert worden ist (Bestellung auf Apple Store Frankreich aber keine Lieferung nach Deutschland)...
wobei die Frage ist, ob man eine Auktion mit einem Artikel erstellen kann, den man noch gar nicht hat :)
 
Ein Gerichtsvollzieher wird erst nach einem Urteil oder Mahnbescheid o.ä. tätig, da müsste einiges vorausgehen, insofern.....finde ich das komisch!?
 
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