fa66
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Man merkt übrigens den Formulierungen an, dass sie präzise für die Rechtsabteilung geschrieben sind. Es wird beschrieben, was das Produkt kann, und nicht, was es nicht kann und ohne die Art und Weise zu berücksichtigen, wie der Text vom Kunden gelesen oder verstanden werden könnte.
Wer die Info zu TextMaker gelesen hat (so wie ich), kann geneigt sein, die Info zum Öffnen und Speichern fehlerhafterweise auch für die anderen Anwendungen in der Suite annehmen zu dürfen. – Und nur im direkten Textvergleich sieht man, was da nicht steht. Und das ist auch genau so gemeint.
Der Mensch im normalen zwischenmenschlichen Diskurs würde auf eine spezifische Nichtfähigkeit des Produktes hinweisen, insbesondere, wenn ein nah verwandtes Produkt genau dàs kann. Nicht so in Datenblättern und ähnlichem Infomaterial.
Wer die Info zu TextMaker gelesen hat (so wie ich), kann geneigt sein, die Info zum Öffnen und Speichern fehlerhafterweise auch für die anderen Anwendungen in der Suite annehmen zu dürfen. – Und nur im direkten Textvergleich sieht man, was da nicht steht. Und das ist auch genau so gemeint.
Der Mensch im normalen zwischenmenschlichen Diskurs würde auf eine spezifische Nichtfähigkeit des Produktes hinweisen, insbesondere, wenn ein nah verwandtes Produkt genau dàs kann. Nicht so in Datenblättern und ähnlichem Infomaterial.