Wohnung muss für einen Monat an Nachmieter untervermietet werden - Tips und Hilfe?

Ja, das sowieso... Vorher darf er auch ohne meine Zustimmung nicht in die Wohnung.
Versuche aber auf jeden Fall, das heute oder morgen nochmal zu klären.
Achtung,

..der Spass fängt dann mit dem Protokoll der Wohnungsübergabe.

Also, Vorsicht, nimm einen Zeugen mit.
Das Einzugprotokoll hast du ja noch?

Einen Teil der Kaution behält er wegen der Nebenkostenabrechnung.
 
Die Mietsache gehört solang er Miete bezahlt der Mieter.
*Klugscheißmodus an* Die Mietsache gehört auch während der Mietzeit dem Vermieter, der Mieter ist während der Mietzeit nur der Besitzer. Besitz führt nicht zu Eigentum, Fremdbesitz führt nicht zum Eigentumsverlust. *Klugscheißmodus aus*
Aber im Ergebnis hast Du ja recht. Solange der Mietvertrag läuft kann der Vermieter (außer in Notfällen) die Wohnung nur mit Zustimmung des Mieters betreten.
 
*Klugscheißmodus an* Die Mietsache gehört auch während der Mietzeit dem Vermieter, der Mieter ist während der Mietzeit nur der Besitzer. Besitz führt nicht zu Eigentum, Fremdbesitz führt nicht zum Eigentumsverlust. *Klugscheißmodus aus*
Aber im Ergebnis hast Du ja recht. Solange der Mietvertrag läuft kann der Vermieter (außer in Notfällen) die Wohnung nur mit Zustimmung des Mieters betreten.

sorry für diese wenig präzise Aussage meinerseits.
 
*Klugscheißmodus an* Die Mietsache gehört auch während der Mietzeit dem Vermieter, der Mieter ist während der Mietzeit nur der Besitzer. Besitz führt nicht zu Eigentum, Fremdbesitz führt nicht zum Eigentumsverlust. *Klugscheißmodus aus*

wobei zu klären wäre, ob das umgangssprachliche "gehört" jetzt im juristischen Sinn als "Besitz" oder "Eigentum" zu verstehen ist ;)
 
Na ja, nicht alles was ich besitze gehört mir und nicht alles was mir gehört besitze ich. ;)
 
wobei zu klären wäre, ob das umgangssprachliche "gehört" jetzt im juristischen Sinn als "Besitz" oder "Eigentum" zu verstehen ist ;)

Jetzt aber mal voll OT

Ich darf als Wohnungseigentümer nicht ohne Einverständnis der Mieter die Wohnung Modernisieren, Energiesparmaßnahmen etc. durchführen.

Der Mieter muss sein Einverständnis dazu geben.
 
fotostudio, ich lese immer deine beiträge, die entweder gar nicht passen, aus links bestehen oder auch einfach mal unlustig sind, da frage ich mich jedes mal, was du real wohl für ein mensch bist. unterhalten sich da auch zwei menschen und du kommst mal "mit was lustigem" dazu?
 
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