Carsten1973
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Wenn eine Ware einen Mangel besitzt kannst du zwischen Beseitigung (Reparatur) oder Umtausch wählen. Der Verkäufer darf deine Wahl ablehnen, wenn es ihm nicht zugemutet werden kann. Auf jeden Fall trägt der Verkäufer alle Kosten, auch Transportkosten ggf. sogar Aufwendungen für ein Leihgerät für die Zeit der Reparatur (falls er nicht gegen ein neues Gerät tauschen möchte).
Anders ist die Situation, wenn du "zur Ansicht" kaufen möchtest. Dort gilt das Fernabsatzgesetz. Die Rückgabe kann in den ersten 14 Tagen ohne Angabe eines Grundes geschehen. Die Frage der Portokosten ist hierbei nicht exakt festgelegt, achte auch auf die AGB der Anbieter, meist ist es dort geregelt. Siehe auch:
http://www.golem.de/0410/34434.html
BGB § 439 Nacherfüllung schrieb:(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Anders ist die Situation, wenn du "zur Ansicht" kaufen möchtest. Dort gilt das Fernabsatzgesetz. Die Rückgabe kann in den ersten 14 Tagen ohne Angabe eines Grundes geschehen. Die Frage der Portokosten ist hierbei nicht exakt festgelegt, achte auch auf die AGB der Anbieter, meist ist es dort geregelt. Siehe auch:
http://www.golem.de/0410/34434.html