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Das einzig wirklich sinnvolle ist meiner Meinung, einfach keine Software zu installieren bei der man solche Bedenken hat. Alles andere bringt nix.
Einmal mehr eine Aussage geprägt von Ahnungslosigkeit oder Ignoranz.
iTunes
-> 85.183.248.216 TCP Port 80 (http)
iPhoto
-> configuration.apple.com TCP Port 80 (http)
iMovie -> configuration.apple.com TCP Port 80 (http)
iMovie HD
-> configuration.apple.com TCP Port 80 (http)
iDVD
-> configuration.apple.com TCP Port 80 (http)
DVD Studio Pro -> configuration.apple.com TCP Port 80 (http)
iChat
-> snatmap.mac.com mittels UDP
GarageBand
-> configuration.apple.com TCP Port 80 (http)
iCal
-> configuration.apple.com TCP Port 80 (http)
selbst das Adressbuch
-> configuration.apple.com TCP Port 80 (http)
funkt nach Hause.
Jene Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
Anzumerken ist, das
bei allen beobachteten Programmen sämtiche internetbezogenen Dienste [wie automatisches Suchen nach Aktualisierungen] vorweg deaktiviert wurden.
Fakt ist weiterhin, das sehr viele Apple-Programme Informationen nach draußen tragen, deren Gehalt undurchsichtig ist, was grundsätzlich, sofern gesunder Menschenverstand anwendbar, mit Argwohn betrachtet werden
muß.
Weiterhin wächst das Mißtrauen, wenn nicht [etwa durch fehlende DNS] Rückschlüsse auf den Eigentümer des die Daten empfangenen Internethost geschlossen werden können [siehe etwa iTunes].
Meine kausale Aussage:
Was will Apple mit meinen Daten beispielsweise vom Programm Adressbuch ?
Sicherlich könnte man jetzt einwerfen;
"Ich habe doch nichts zu verbergen, soll Apple doch ruhig wissen.
Außerdem fragen die sowieso nur Registrierungsdaten ab …"
Sehe ich anders.
Der normale Benutzer kann nicht nachvollziehen, ob und inwieweit auch persönliche Daten gesendet werden.
Demnach hat es bis zur Kenntlichmachung respektive Offenlegung der gesendeten Daten zu unterbleiben.
Solange dies der Hersteller des Programmes, in diesem Fall Apple, nicht unterläßt,
muß dem Anwender in Verhältnis die Möglichkeit eröffnet werden, sich gegen Weitergabe seiner persönlich Daten [die sie bis zur Offenlegung bleiben - Verdachtsvorwurf / -moment] zu widersetzen.
Weiter sehe ich es [und nicht nur ich] als Eingriff in die Privatsphäre und Eindringen in Privateigentum [Unverletzlichkeit der Wohnung - Art. 13 GG].
Dies hat in keiner Weise etwas mit Sicherheitsfanatismus oder Auflehnung gegen den Staat gemein, sondern ist vielmehr die Pflicht eines Bürgers im demokratischen Staatenbild.
So und nun bash't mich, Ihr könnt es ja eh' nicht lassen …
In diesem Sinne
Smartcom