eMac_man
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Und ein unbefugter Zutritt der Wohnung durch Dritte ist nahezu ausgeschlossen.
Aha also wenn die Polizei ( BKA ) In deine Wohnung will weil sie Denken dass du etwas Illegales gemacht hast kommen sie nicht in deine Wohnung ?
Nun, man sollte doch denken, dass das BKA nicht einfach so in fremde Wohnungen einbricht, oder? Dazu müssten sie schon einen konkreten Anlass haben und ein Durchsuchungsbeschluss. Dann wäre es aber nicht mehr ein unbefugter Zutritt. Und eigentlich bin ich mir auch relativ sicher, das nichts auf meinen Festplatten ist, was für das BKA von Interesse wäre.
Gruss
der eMac_man