Birke
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Danke für die Erklärungen. Jetzt habe ich auch verstanden, wieso mein Steuerberater alles in neuen Kategorien haben möchte.
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Die lineare AfA wiederum gibt es ab 2008 genau genommen in drei verschiedenen Ausprägungen: Denn es gelten in Zukunft die folgenden Wertgrenzen:
bis 150 Euro (bis 2007: bis 60 Euro): Geringwertige Ge- und Verbrauchsgüter, die im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe behandelt werden dürfen ("Verbrauchsfiktion"). Ein separates GWG-Verzeichnis ist nicht mehr erforderlich.
über 150 Euro bis 1.000 Euro (neu): dauerhaft nutzbare Wirtschaftsgüter, die jahresweise zu so genannten Sammelposten zusammengefasst und pauschal über 5 Jahre linear abgeschrieben werden müssen. Auf die betriebsgewöhnliche oder die tatsächliche Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftgüter kommt es dabei nicht an.
über 1.000 Euro (bis 2007: über 410 Euro): dauerhaft nutzbare Wirtschaftsgüter, die laut AfA-Tabelle entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden dürfen.
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