Guten Morgen LLI,
einen ähnlich gelagerten Fall hatte ich im Printbereich.
Letztendlich kommt es auf den Vertrag an. Ich hatte
Motive von einer Bildbank besorgt (ich war damit be-
auftragt). Der Kunde lieferte „eigene” Motive zusätzlich.
Nach etwa einem halben Jahr bekam mein Kunde ein
RA-Schreiben wg. Urheberrechtsverletzungen einiger
der von ihm gelieferten Motive. Dieses Schreiben reichte
er an mich weiter, mit dem Hinweis, dass laut Vertrag
ich die Verantwortung hätte. Was ja auch im Prinzip
stimmte. Ich aber davon ausging, es wären kundenei-
gene Motive, daher ich auch keine schriftliche Geneh-
migung bräuchte.
Ich war aber nicht Willens, einige tausend Mark aus
eigener Tasche zu zahlen und dachte es wäre einfach,
aus diesem Schlamassel herauszukommen. Es musste
vor Gericht, dort wurde dann entschieden, dass der
Kunde dafür haftet, da er in diesem Falle für mich als
Lieferant tätig war und als solcher sich selbst um die
Rechte kümmern muss.
Es kommt also immer darauf an, was im Vertrag
steht. Warst also Du mit dem Einkauf vertraglich
beauftragt, hast Du schlechte Karten.
Gruss Jürgen