Wer haftet eigentlich ...

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LLI

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... wenn sich bei der Gestaltung einer Webseite ein urheberrechtlich geschütztes Bild eingeschlichen hat?

Der Betreiber der Site als im Impressum genannter Verantwortlicher?

Der Ersteller der Seite als Lieferant des Betreibers?

Thanx
 
Der Betreiber grundsätzlich.
Der Betreiber kann nachher natürlich auf den Lieferanten losgehen.
 
Zunächst ist die im Impressum genannte Firma haftbar.

Ob die Firma ihrerseits nun die Web-Agentur/den Designer
haftbar machen kann, hängt von deren Verträgen ab.

In den AGBs der AGD (Allianz Deutscher Designer) wird
beispielsweise die Haftung des Designers in solchen Fällen
ausgeschlossen, soviel ich weiß. Ob man sich in jedem Fall
darauf berufen kann, ist eine andere Frage.
Der Designer muss schon aufpassen, was er macht. Ein
Rechtstreit mit seinem Kunden ist auch sch..lecht.
 
Aha!

Und wenn das Geschäftsverhältnis beendet ist? Und die Zugangsdaten zur Website bereits übergeben wurden?

Ich meine, theoretisch kann der Betreiber/Kunde ja auch selber was eingestellt haben ...
 
LLI schrieb:
Aha!

Und wenn das Geschäftsverhältnis beendet ist? Und die Zugangsdaten zur Website bereits übergeben wurden?

Ich meine, theoretisch kann der Betreiber/Kunde ja auch selber was eingestellt haben ...

Das ist dann wohl ein Nachweisproblem, dürfte aber an den grundlegenden Verantwortlickeiten nichts ändern. Einfach mal einen Rechtsanwalt des Vertrauens befragen (Verträge mitnehmen)
 
Guten Morgen LLI,

einen ähnlich gelagerten Fall hatte ich im Printbereich.
Letztendlich kommt es auf den Vertrag an. Ich hatte
Motive von einer Bildbank besorgt (ich war damit be-
auftragt). Der Kunde lieferte „eigene” Motive zusätzlich.
Nach etwa einem halben Jahr bekam mein Kunde ein
RA-Schreiben wg. Urheberrechtsverletzungen einiger
der von ihm gelieferten Motive. Dieses Schreiben reichte
er an mich weiter, mit dem Hinweis, dass laut Vertrag
ich die Verantwortung hätte. Was ja auch im Prinzip
stimmte. Ich aber davon ausging, es wären kundenei-
gene Motive, daher ich auch keine schriftliche Geneh-
migung bräuchte.

Ich war aber nicht Willens, einige tausend Mark aus
eigener Tasche zu zahlen und dachte es wäre einfach,
aus diesem Schlamassel herauszukommen. Es musste
vor Gericht, dort wurde dann entschieden, dass der
Kunde dafür haftet, da er in diesem Falle für mich als
Lieferant tätig war und als solcher sich selbst um die
Rechte kümmern muss.

Es kommt also immer darauf an, was im Vertrag
steht. Warst also Du mit dem Einkauf vertraglich
beauftragt, hast Du schlechte Karten.

Gruss Jürgen
 
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