Hallo!
Hier ein Kalkulationsbeispiel(!) für ein Piktrogramm im Sinne des »Vergütungstarifvertrags Design SDSt/AGD«
Fiktives Briefing
Der Designer ist in diesem Beispiel ein selbständiger »normaler Gebrauchsgrafiker« (Freiberufler) mit vier Jahren Berufserfahrung in einer mittelgroßen westdeutschen Stadt. Die Designleistung ist die Gestaltung eines Piktogramms für eine Software. Der Kunde ein mittelständisches Ingenieurbüro mit Kunden im gesamten Bundesgebiet. Das Piktogramm soll in Deutschland in allen Fach-Printmedien für vorerst 5 Jahre eingesetzt werden. Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt. Geschätzter Zeitaufwand für den Designer 8 Stunden Entwurf und 2 Stunden Reinzeichnung am Rechner. Des Weiteren fallen noch 1 Stunde für die digitale Datenbereitstellung mittels DVD an, 1 Stunde Präsentation beim Kunden sowie 1 Stunde Hin- und Rückfahrt im eigenen PKW. Als Basisstundensatz werden 70,- Euro zur Kalkulation vereinbart. An Material fallen nur eine DVD nebst Hülle und Label, ein Kurier und graphisches Kleinmaterial an. Telefoniert wurde 5 x innerhalb der Stadt. Vier Korrekturabzüge wurden per PDF über eMail verschickt. Autorenkorrekturen fallen nicht an. Recherchen waren nicht nötig, da es sich um einen Stammklienten handelt und die Software im Studio bekannt ist. Fremdkosten fallen nicht an.
Grundsätzliches
Seit Inkraftsetzung des neuen Urheberrechts (UrhG) 2002/2003 betrachtet der Gesetzgeber nun die Schaffung von gestalterischen Werken nicht nur als eine Dienstleistung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sondern sie ist im Sinne des UrhG auch eine persönliche, geistige Schöpfung. Was u. a. bedeutet, dass sich die Gesamtvergütung für eine Designleistung praktisch in eine nachvollziehbare Entwurfs- und Nutzungsvergütung gliedert.
Vergütungs- und Kostenarten
Wie in jeder anderen Branche existieren unterschiedliche betriebswirtschaftliche Modelle, um Stundensätze, Mann-Tage, Pauschalen oder Lizenzen zu berechnen. Egal für welche Methode man sich entscheidet, Grundlage sollte immer eine kaufmännisch fundierte Finanzplanung sein, die mit dem UrhG korrespondiert. Die Gesamtvergütung für eine Designleistung sollte deshalb grundsätzlich differenziert dargestellt werden, was insbesondere Auftraggebern Rechtssicherheit bietet. Eine Faktura kann beispielsweise aus folgenden Vergütungs- und Kostenarten bestehen:
A. Entwurfsvergütung
8 Stunden Gestaltung des Piktogramms à 80,- = 640,- Euro
Gesamt netto Entwurfsvergütung 640,- Euro
B. Nutzungsvergütung
Die Faktoren für Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang ergeben sich in diesem Falle aus einer Tabelle im AGD-Vergütungstarifvertrag. Anstatt mit Faktoren könnte natürlich die Nutzungsvergütung auch prozentual berechnet werden. Für dieses Beispiel:
Nutzungsart ausschließlich, Faktor 1,0
Nutzungsgebiet national, Faktor 0,4
Nutzungsdauer 5 Jahre, Faktor 0,3
Nutzungsumfang mittel, Faktor 0,3
Gesamtnutzungsfaktor in diesem Falle ist 2,0
Gesamtnutzungsfaktor 2,0 x Entwurfsvergütung 640,- = 1.280,- Euro
Gesamt netto Nutzungsvergütung 1.280,- Euro
C. Vergütung für sonstige Leistungen
2 Stunden Reinzeichnung in Illustrator à 80,- = 160,- Euro
1 Stunde Reinabwicklung, Datenübernahme, Konvertierung in andere Datenformate und Brennen einer DVD à 80,- = 80,- Euro
1 Stunde Kontakt (Präsentation) à 80,- = 80,- Euro
1 Stunde Reinabwicklung (Fahrt) à 80,- = 80,- Euro
0,5 Stunden Reinabwicklung (Korrekturabzüge, Telefonate) à 80,- = 40,- Euro
Gesamt netto sonstige Leistungen 440,- Euro
D. Organisations- und Materialkosten
1 DVD 20,- Euro
1 Kurier 32,- Euro
1 Fahrtpauschale im eigenen PKW innerhalb der Stadt 25,- Euro
1 Materialpauschale (Graphisches Kleinmaterial, Telekommunikation, Rechungsporto, Briefpapier usw.) 55,- Euro
Gesamt netto Organisations- und Materialkosten 132,- Euro
Die Rechnungsstellung würde dann wie folgt aussehen:
+ A. Entwurfvergütung Piktogramm netto Euro 640,-
+ B. Nutzungsvergütung netto Euro 1.280,-
+ C. Sonstige Leistungen netto Euro 440,-
+ D. Material- und Organisationskosten netto Euro 132,-
= Gesamtvergütung netto Euro 2.492,-
+ gesetzliche Mehrwertsteuer (7% MwSt. bei Designleistungen, die unter
das UrhG fallen bzw. die zur Implementierung eines Entwurfs nötig sind)
Ergo
Das Kalkulationsbeispiel dient lediglich zur Orientierung und zur transparenten Kostengestaltung gegenüber dem Kunden. Bezogen auf den konkreten Fall im Forum, können die Arbeitsstunden auf eine angemessene Anzahl reduziert werden und sonstigen Kosten, die nicht anfallen, wegfallen.
Gruß
Sterling
Quelle [Link]:
http://www.wolfgang-beinert.de/wissen/grafikdesign/honorare-preise-grafikdesign.html
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