Warum zahlen Kunden nie die Mahngebühr?

anpo schrieb:
Arbeitszeit?

Und die kostet sicher mehr als 5 Euro.

Wenn die EDV-Anlage die Mahnung automatisch ausspuckt und eintütet, das Ganze dann mit zig anderen Briefen bei der Post landet, hat da niemand so viel gearbeitet, dass es pro Mahnung 5 € Arbeitszeit gibt.
Wie gesagt - bei Großunternehmen. Bei kleineren und mittelständischen Unternehmen ist das anders, das sehe ich ein.
 
Mein (ehemaliger) Großbetrieb-Arbeitgeber hat die Verzugszinsen so berechnet:
Für die laufenden zu spät eingetroffenen Zahlungen werden über's Jahr die Verzugszinsen berechnet und gespeichert. Am Ende des Jahres werden diese Verzugszinsen per ganz normaler Rechnung an den Kunden verrechnet.

Dabei muß man sich 1. nicht um die Zahlung von Kleinbeträgen streiten, 2. sieht der Kunde, welche Größenordnung an Kosten seine dauernder Zahlungsverzug verursacht.
Ich würde jedem Kunden, der nicht pünktlich zahlt, 1. das Skonto streichen (falls gewährt), 2. die Zahlungsfrist verkürzen und 3. bei laufenden negativen Erfahrungen, zumindest a-konto Vorabzahlungen verlangen.

No.
 
norbi schrieb:
Mein (ehemaliger) Großbetrieb-Arbeitgeber hat die Verzugszinsen so berechnet:
Für die laufenden zu spät eingetroffenen Zahlungen werden über's Jahr die Verzugszinsen berechnet und gespeichert. Am Ende des Jahres werden diese Verzugszinsen per ganz normaler Rechnung an den Kunden verrechnet.

Dabei muß man sich 1. nicht um die Zahlung von Kleinbeträgen streiten, 2. sieht der Kunde, welche Größenordnung an Kosten seine dauernder Zahlungsverzug verursacht.
Ich würde jedem Kunden, der nicht pünktlich zahlt, 1. das Skonto streichen (falls gewährt), 2. die Zahlungsfrist verkürzen und 3. bei laufenden negativen Erfahrungen, zumindest a-konto Vorabzahlungen verlangen.

No.

Das Skonto wird eh nur gewährt, wenn der Kunde in einer bestimmten Frist zahlt. Gerade wenn die Zahliungsmoral niedrig ist, würde ich daher Skonto einsetzen und das besonders betonen.

Die Rechnung am Ende des Jahres halte ich aufgrund der Zeitverzögerung für schiwerig und würde sie ggfs. meinem RA zur Prüfung vorlegen. Es ist eh immer leichter, mehrere kleinere Beträge zu erhalten als einen großen ;) Um Bewußtsein für die Summe zu erzeugen, kann man auch einmal im Jahr eine "Übersicht" erstellen, mit einer Empfehlung, wie der Kunde in Zukunft viel Geld sparen kann.
 
Wattschaf schrieb:
Wenn die EDV-Anlage die Mahnung automatisch ausspuckt und eintütet, das Ganze dann mit zig anderen Briefen bei der Post landet, hat da niemand so viel gearbeitet, dass es pro Mahnung 5 € Arbeitszeit gibt.
Wie gesagt - bei Großunternehmen. Bei kleineren und mittelständischen Unternehmen ist das anders, das sehe ich ein.

Ich hab mal gehört, dass EDV-Anlagen (Hardware, Software, Wartung, Bedienung, Stom, Miete) auch was kosten sogar fürs Papier, Druckertinte, Kuvert und Briefmarke wird schon Geld verlangt! Arg, oder? :D

mfg
vienna
 
Wattschaf schrieb:
Wenn die EDV-Anlage die Mahnung automatisch ausspuckt und eintütet, das Ganze dann mit zig anderen Briefen bei der Post landet, hat da niemand so viel gearbeitet, dass es pro Mahnung 5 € Arbeitszeit gibt.
Wie gesagt - bei Großunternehmen. Bei kleineren und mittelständischen Unternehmen ist das anders, das sehe ich ein.

Ich wollt auch grad sagen:
Wenn du dem Unternehmen eine automatische Eintüt-Maschine
hinstellst, bekommst du auch eine billige Mahngebühr. ;)
 
Meeresgrund schrieb:
Das Skonto wird eh nur gewährt, wenn der Kunde in einer bestimmten Frist zahlt. Gerade wenn die Zahliungsmoral niedrig ist, würde ich daher Skonto einsetzen und das besonders betonen.

Die Rechnung am Ende des Jahres halte ich aufgrund der Zeitverzögerung für schiwerig und würde sie ggfs. meinem RA zur Prüfung vorlegen. Es ist eh immer leichter, mehrere kleinere Beträge zu erhalten als einen großen ;) Um Bewußtsein für die Summe zu erzeugen, kann man auch einmal im Jahr eine "Übersicht" erstellen, mit einer Empfehlung, wie der Kunde in Zukunft viel Geld sparen kann.


Das mit dem Skonto ist auch so eine Sache.
Ich habe es schon lange abgeschafft. Speziell
Grossunternehmen zogen/ziehen Skonto auch
nach deutlicher Überschreitung der Zahlungsfrist.

Mahn- und Verzugszinsen haben auf dem „normalen”
Mahnweg noch nie etwas gebracht. Es sei denn, sie
wurden in den Mahnbescheid mit aufgenommen.

Ich verzichte auch hier mittlerweile darauf und rufe
lieber „höflich drängend” an. Klappt wunderbar, aber
vielleicht bin ich auch mit aussergewöhnlichen Kun-
den liiert;)

Gruss Jürgen
 
Vienna schrieb:
Ich hab mal gehört, dass EDV-Anlagen (Hardware, Software, Wartung, Bedienung, Stom, Miete) auch was kosten sogar fürs Papier, Druckertinte, Kuvert und Briefmarke wird schon Geld verlangt! Arg, oder? :D

mfg
vienna

Hab ich auch schon mal läuten hören, aber noch nicht verifiziert :D
Aber berechnet, ob das ganze Zeugs dann auf 5€ pro Mahnung kommt, hat mir immer noch keiner ;)
 
Hm, wenn ihr eh schon gerade dabei seit:

Wie ist das denn, wenn mir jemand was per Bankeinzug abbuchen will, mein Konto aber an gerade diesem Tag nicht gedeckt ist (will am 30. abbuchen, Gehalt gibts aber erst am 1.). Kann er mir dann eine Bearbeitungsgebühr (im Fall von buecher.de 10 Euro) aufbrummen?
 
PrinzMegaherz schrieb:
Hm, wenn ihr eh schon gerade dabei seit:

Wie ist das denn, wenn mir jemand was per Bankeinzug abbuchen will, mein Konto aber an gerade diesem Tag nicht gedeckt ist (will am 30. abbuchen, Gehalt gibts aber erst am 1.). Kann er mir dann eine Bearbeitungsgebühr (im Fall von buecher.de 10 Euro) aufbrummen?
Vermutlich hat buecher.de - wie viele andere Anbieter das auch machen - Dein Einverständnis eingeholt, daß Du dafür sorgst, daß das Konto den entsprechenden Betrag aufweist, wenn Du bestellst. Das ist meistens in den AGBs geregelt, die man akzeptieren muß, bevor man bestellen kann.

Eine Rückbuchung wegen mangelnder Kontodeckung kostet je nach beteiligten Banken tatsächlich zwischen 5 und 10 Euro. Das will und kann kein Anbieter selbst tragen, da bleibt ja nichts als Ertrag übrig...

Ich würde mal sagen, zahl den Betrag und bestell beim nächsten Mal so, das das Konto gedeckt ist, wenn die abbuchen....

MfG

ThoRo
 
JürgenggB schrieb:
Ich verzichte auch hier mittlerweile darauf und rufe
lieber „höflich drängend” an. Klappt wunderbar, aber
vielleicht bin ich auch mit aussergewöhnlichen Kun-
den liiert;)

Gruss Jürgen

Hallo Jürgen,

Das geht nicht nur Dir so. Mahnungen versende ich auch schon sehr lange nicht mehr. Telefonische Nachfragen, ob die Leistung zur Zufriedenheit erbracht wurde und wann ich denn mit dem Geldeingang rechnen kann, haben einen wesentlich besseren Erfolg. Allerdings muss ich auch das nur äußerst selten machen. Meine Kunden zahlen alle binnen 1–3 Wochen und die sind bunt gemischt: von der kleinen Schreinerei bis zum japanischen Konzern (Tokyo zahlt binnen 5 Tagen!!!).

Gruss Kraftwerk
 
smoerkels schrieb:
Weil es kein Gesetz gibt, welches den Kunden zwingen würde, diese Kosten zu tragen.


Das ist im BGB (Vertragsrecht) geregelt. Aber erst muss der Kunde in Verzug gesetzt werden. Am besten ein festes Datum wann gezahlt werden soll. Wird diese Datum um 30 Tage überschritten, dann ist der Kunde per Gesetz im Verzug und muss den Verzugsschaden (Zinsen, Anwaltsgebühren) zahlen.
 
Die Sache mit den Mahngebühren müsste doch durch deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sein. Sowas gehört da hinein.

Als ich (zugegebenermassen selbst verschuldet) meine Miete mal nicht gezahlt hatte, bekam ich auch eine Mahnung incl. Mahngebühr 15 Euro. Dann habe ich einfach in meinem Mietvertrag nachgesehen, da stand aber nichts von fälligen Mahngebühren. Deswegen habe ich sie auch nicht gezahlt ...
 
Vorweg:
Ich zahle immer Mitte und Ende des Monats, alle jeweils bis dahin eingegangenen Rechnungen (heute also wieder :D).
Das nur vorab.

Generel würd ich NIE Mahngebühren Zahlen, auch Nachforderungen wg. z.B. 3 statt 2 % Skonto nicht. Ruft man mich an und weist mich freudnlich darauf hin, ok, dann beim nächsten mal korrekt.

Aber bei einer sturen Aufforderung sag ich gleich nein.
Im genannten Fall ist der Kunde wohl ein echtes A*#*loch, aber es ist ein Kunde. Wie bereits erwähnt würde ich da nicht lange mit Mahngebühren rumalbern, sondern nach dem dritten Anruf/Zahlungsaufforderung einen Mahnbescheid erlassen, fertig.

Und beim nächsten Auftrag werden die Kosten halt mit reingerechnet...
 
Jabba schrieb:
Vorweg:
Ich zahle immer Mitte und Ende des Monats, alle jeweils bis dahin eingegangenen Rechnungen (heute also wieder :D).
Das nur vorab.

Generel würd ich NIE Mahngebühren Zahlen, auch Nachforderungen wg. z.B. 3 statt 2 % Skonto nicht. Ruft man mich an und weist mich freudnlich darauf hin, ok, dann beim nächsten mal korrekt.

Aber bei einer sturen Aufforderung sag ich gleich nein.
Im genannten Fall ist der Kunde wohl ein echtes A*#*loch, aber es ist ein Kunde. Wie bereits erwähnt würde ich da nicht lange mit Mahngebühren rumalbern, sondern nach dem dritten Anruf/Zahlungsaufforderung einen Mahnbescheid erlassen, fertig.

Und beim nächsten Auftrag werden die Kosten halt mit reingerechnet...

Hi,
so einfach ist das nicht. Zahlungsziel = festes Datum, dann um 30 Tage überschritten = automatischer Verzug -ohne Mahnung-, nach §262 BGB. Damit bist Du zahlungspflichtig für den Verzugsschaden (= Verzugszinsen, Kosten der Mahnung, Kosten für den Anwalt).
Sieh' hier mal nach: http://www.ratgeberrecht.de/normen/BGB/norm/P286.html
 
MacOSY schrieb:
Die Sache mit den Mahngebühren müsste doch durch deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sein. Sowas gehört da hinein....
Watt? Hab ich noch nie gehört oder so gelesen. Wo denn?
 
Für die Erhebung von Mahngebühren für die erste Mahnung gibt es keine Rechtsgrundlage. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (AZ: VIII ZR 226/85).
D.h. Regelungen in den AGB, durch die die Rechtsprechung eines obersten Deutschen Gerichtes unterlaufen werden soll, dürften hinfällig sein.

Anders sieht es für die Erhebung von Verzugszinsen aus, das ist im BGB detailliert geregelt (§ 288).
 
Zuletzt bearbeitet:
HäckMäc schrieb:
Für die Erhebung von Mahngebühren für die erste Mahnung gibt es keine Rechtsgrundlage. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (AZ: VIII ZR 226/85).

Meinst du wirklich, ein zehn Jahre altes Urteil ist hier in Anbetracht der Tatsache, dass das Schuldrecht 2002 umfassend reformiert wurde, hilfreich? :D
Wie hier schon anklang gibt es durchaus eine Rechtsgrundlage in den §§ 280 Abs. 2, 286 BGB. Was davon alles umfasst ist, ist eine andere Frage.
 
Ja, ich denke schon. Die wesentliche Änderung im Schuldrecht war nämlich der Automatismus des Schuldnerverzugs.
Von Mahngebühren ist auch im aktuellen BGB keine Rede, sondern nur von Verzugszinsen. Alleine diese Tatsache spricht doch eine recht deutliche Sprache.
Im Jahr 2003 konnte ich bei einer nicht unbedeutenden Versicherung mit einem Verweis auf das alte Urteil die Mahngebühren abwenden. Ich habe nie wieder etwas von den Herrschaften gehört.
 
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