Ich war früher mal, mein Mann ist immer noch als Wissenschaftler nebenberuflich auch als Autor tätig. Der Vorteil einer Registrierung bei der VG-Wort (man ist in diesem Fall kein "Mitglied" und muss auch keinen Vertrag abschließen) liegt in den dadurch erzielten zusätzlichen Einkünften: Man meldet jeweils im Januar die Publikationen des vergangenen Jahres (Aufsätze in Fachzeitschriften, Monographien, Herausgeberschaften) und bekommt dafür Geld – das man natürlich bei der Einkommensteuer als Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit angeben muss, wodurch sich aber wiederum auch die Möglichkeit ergibt, diverse Anschaffungen (z.B. Laptop) als Betriebsausgaben geltend zu machen, die das FA Angestellten nicht mehr so leicht durchgehen lässt, oder gleich eine Pauschale dafür abzusetzen.
Es ist jedenfalls immer ganz nett, wenn der Scheck von der VG-Wort eintrudelt – im Normalfall reicht es für einmal lecker Essengehen; als mein Mann seine Diss. veröffentlicht hatte, waren es sogar ein paar hundert Euro.
Fazit: Wenn man da irgendwelche Ansprüche hat, sehe ich nicht, warum man die nicht mitnehmen sollte.